![]() |
|
|
|
||||
![]()
Dann wende dich an einen Ra für Verwaltungsrecht! und lege sofort Widerspruch gegen diesen Bescheid des Ordnungsamtes ein, sont ist er spätestens in 4 Wochen rechtskräftig.
Einspruch kannst du formlos sofort selbst einlegen, damit die Frist gewahrt bleibt. Aber nimm keine Stellung, rechtfertige dich NICHT und Schildere vorab NICHTS! alleine den OA. |
|
||||
![]()
Ab zum Anwalt, so, wie Monty vorschlägt!
Da würde ich mich dagegenstemmen. Ich drück die Daumen und halte uns auf dem Laufenden. Pit.
__________________
"Wenn ein Hund nur darf, wenn er soll, aber nie kann, wenn er will, dann mag er auch nicht, wenn er muss. Wenn er aber darf, wenn er will, dann mag er auch, wenn er soll und dann kann er auch, wenn er muss. Denn: Hunde, die können sollen, müssen auch wollen dürfen!" |
|
||||
![]()
In Bayern wird ein Bescheid einer Behörde nach 4 Wochen rechtskräftig, wenn dagegen NICHT widersprochen und geklagt wird.
Diese Klage wird dich verdammt viel Geld kosten und ca 12 - 18 Monate dauern (wenn das Amt nicht von selbst einlenkt). Vor dem Verwaltungsgericht musst du erst selbst eine nicht unerhebliche Summe (ich schätze in deinen Fall ca 300 bis 500 Euro) selbst bezahlen, damit die Klage überhaupt angenommen wird. Solltest du diese gewinnen, bekommst du dieses Geld zurück. Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung oder bist Mitglied bei Hund und Halter. Wende dich am besten an einen Anwalt von dort. Hr. Weidemann ist der Beste und fast alles ist via mail, Telefon und Fax zu erledigen, die Entfernung ist dabei nicht relevant. Und dann versuche eine schriftliche Zeugenaussage von den Leuten zu bekommen, die mit dabei waren. |
|
|||
![]()
Ich kann mich Monty
![]() Und dann setze ein Schreiben auf, dass dein Hund nicht angefangen und vor allem, den anderen Hund nicht gebissen hat. Das lässt du dir von den Leuten unterschreiben, die dabei waren. Das würde ich jetzt gleich machen, damit du es von diesen Leuten auch schriftlich hast. Mit diesem Schreiben kannst du dann auch zu deiner Behörde gehen und den Widerspruch persönlich abgeben und ihnen den Vorfall schildern. Vielleicht reicht das ja schon.. Sollte die Behörde nicht einlenken, dann würde ich einen Anwalt nehmen, am besten den Herrn Weidemann, der ist echt klasse. Mit einer Rechtschutzversicherung kostet das auch nichts.. Aber etwas unternehmen musst du, sonst wird dein Hund die Leinenpflicht nicht mehr los. Ausserdem hast du die Schuld schon damit anerkannt, dass du es deiner Versicherung gemeldet hast. Deshalb würde ich jetzt schnell reagieren. Wenn du die Tel.-Nr. von Herrn Weidemann brauchst, dann gib kurz bescheid. Ich drücke dir ganz feste die Daumen.. |
|
||||
![]() Zitat:
__________________
Hunde haben alle guten Eigenschaften der Menschen, ohne gleichzeitig ihre Fehler zu besitzen |
|
||||
![]()
Sofort schriftlichen Widerspruch einrichein bei der Gemeinde und einen RA zum Beratungsgespr. aufsuchen und der rät Dir dann wie Du weiter vorgehen kannst. Auch WENN Dein Hund gebissen hat... es handelt sich hierbei um zwei spielende Hunde die sich evlt grangelt haben... IST DAS EIN GRUND FÜR EIN BEHÖRDEN DING??? dann müsste fast jeder Hund Leinenzwang haben.
Mach sofort den Widerspruch per EBF und such dir nen RA, der hilft dir auch bzgl der TA Rechnung. Liebe Grüsse u viel Erfolg und sag uns doch was passiert und rauskommt...viel viel Glück Lg Beate
__________________
Mein Herzblut...Du fehlst uns soooo arg!!!!!geliebt und unvergessen...meine Omi...Gina geliebt und unvergessen |
![]() |
|
|