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  #1 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 13:45
Benutzerbild von cane de presa
Privatier
 
Registriert seit: 19.05.2005
Ort: München-Kitzbühel
Beiträge: 1.729
Images: 55
Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Mit der erhöhten Besteuerung und Auflagen wird der Lenkungszweck der Eindämmung bestimmter Hunderassen verfolgt. Die Kommune kann mit der hundesteuer und auflagen den Lenkungszweck verfolgen, die Hunderassen aus dem Gemeindegebiet zurückdrängen.
Und Jeder Bürger darf mich trotz 100% ordnung....Diskriminieren,festhalten,Anzeigen,mir sogar auflagen erheben wie:Bitte verlassen sie den Buss,bitte verlassen sie den Biergarten usw usw
Dazu sagt man: Es wurden abstrakte Gefährlichkeitsmerkmale erfüllt

Some Things Never Change
__________________

Geändert von cane de presa (10.09.2010 um 13:51 Uhr)
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  #2 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 14:25
Benutzerbild von bobbie
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Augsburg/Bayern
Beiträge: 884
Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

@ CdP

Jedem Bewohner in D ist es freigestellt auszuwandern, wenn ihm der Staat nicht passt.

Aber das deutsche soziale Auffangnetz gibts halt nicht so freigebig in anderen Ländern.
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