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  #8 (permalink)  
Alt 16.12.2005, 12:11
Benutzerbild von Martin
Duke-inator
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Schweiz, Rüeblikanton
Beiträge: 710
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Beat,

Hund verletzt (sicher physisch, ev. auch psychisch) und der andere Hundehalter weg (und ev. unbekannt). Was nützt es mir dann im Recht zu sein?
Festhalten des Anderen (Zang / Freiheitsberaubung!) bis zum Eintreffen der Polizei rechtlich sehr problematisch...
Die Hunde es selber austragen lassen: im Normalfall haben wir doch die grösseren (und stärkeren) Hunde!
In meinem spez. Fall: Polizei trifft ein. Sieht mich (Glatze, nicht ganz klein und SoKa). Andere Partei GR und Hausfrau. Wer kriegt Recht?

Ich hab mir angewöhnt, auf uns zuspringende Hunde abzuschrecken und notfalls weg zu treten. Duke soll wissen dass das meine Aufgabe ist...
__________________
...carpe diem...
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