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Grenzkontrollen sind nur ab und an. Und waren eigentlich schon immer.
![]() Tollwutimpfung sollte okay sein. Aufgrund der neuen Bestimmungen in Dänemark solltet Ihr die Ahnentafel, bzw. eine Kopie davon,mitführen. Habt Ihr das nicht , dann eine Bescheinigung von Eurem Tierarzt holen, um was für eine Rasse es sich bei Eurem Hund handelt. Sollten Kontrollen sein, könnt Ihr Euch sonst eine Geldstrafe einhandeln. Diese dann auch bei Spaziergängen mitnehmen. Wir machen auch keinen Urlaub mehr in DK. Aber da mein Mann dort arbeitet, müssen wir zwangsläufig oft dort rüber.
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Liebe Grüsse Manu und Crew |
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Ich würde auch nicht hinfahren. hast du für deinen BM FCI- Papiere? Ansonsten kann es auch dumm ausgehen...
In Dänemark gelten seit 1. Juli 2010 13 Hunderassen als besonders gefährlich: - Pitbull Terrier - Tosa Inu - Amerikan Staffordshire Terrier - Fila Brasileiro - Dogo Argentino - Amerikan Bulldog - Boerboel - Kangal - Zentralasiatischer Owtcharka - Kaukasischer Owtcharka. - Südrussischer Owtcharka. - Tornjak. - Sarplaninac. Einreise, Haltung und Züchtung von diesen Hunderassen, und von Hunden aus Kreuzungen dieser Hunderassen, sind streng verboten, und wird mit einem Bußgeld oder einer Haftstrafe des Hundebesitzers bestraft, sowie mit der Einschläferung des Hundes. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren (es werden nur FCI-Papiere als Nachweis anerkannt), ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen!!! Alle anderen Hunderassen sind in Dänemark erlaubt, mit Ausnahme von den Einzelfällen, in denen ein Tier als gefährlich eingestuft worden ist. Ein Hund wird als gefährlich eingestuft (egal welche Rasse), wenn er eine Person angegriffen oder andere erhebliche Schäden verursacht hat, oder falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist. Solche gefährliche Hunde sind in Dänemark nicht willkommen, und die Polizei kann dem Hund Leinenzwang, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden. Leinenzwang Bzgl. Leinenzwangs für nicht-gefährliche Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen: o An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September Leinenzwang. o In Wäldern besteht ganzjährig Leinenzwang. Quelle: Dänische Botschaft, Berlin
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lg Agnes |
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Im Übrigen kann man sich die bescheinigung vom TA über die Rasse sparen, da wirklich nur FCI-Papiere anerkannt werden. Ansonsten ist der Hund das, was der jeweilige Kontrolleur in ihm sieht. Und die Aussage "falls
es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist." ist auch sehr schwammig auszulegen....
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lg Agnes |
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Liebe Grüsse Manu und Crew |
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Ganz ehrlich Manu? Ich würde mich darauf nicht verlassen! Die haben damals in Holland auch ganz andere Dinge versprochen, die die Kontrolleure dann nicht eingehalten haben...wenn die sagen der Hund ist eine Mischung oder Kampfhund, nutzen dir solche Dinge recht wenig...allein an offiziellen Papieren kommen sie nicht vorbei...
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Claudia, wir sind alle zwei Wochen in DK. Bis jetzt war da gar nichts. Und wir haben ja nun nicht ganz unauffällige Hunde. Kann natürlich sein, dass wir Sonderbonus haben, weil Schleswiger Autokennzeichen, aber ich glaube eher nicht. Wir haben bisher auch weiter nichts Negatives von dort gehört.
Wie gesagt, Urlaub gibt es für uns dort auch nicht mehr. In der Hoffnung, dass die Dänen auch mal wieder aufwachen ![]()
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Liebe Grüsse Manu und Crew |
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