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§8, 4 LHundG NRW: (4) Die für die Erhebung der Hundesteuer zuständige Stelle der Gemeinde kann der zuständigen Behörde gemäß § 13 die für den Vollzug dieses Gesetzes erforderlichen Namen und Anschriften der Halterinnen und Halter von Hunden übermitteln. Für Hessen: http://www.datenschutz.hessen.de/_ol...b32/k08p04.htm Was für Thüringen gilt, steht im "Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren"! |
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"kann" das heißt nicht "zwingend notwendig" ![]() |
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Nix mit hätte, kann, wenn und aber! Und ganz nebenbei ist das die "offizielle" Version. Ansonsten heisst das: "Wir haben einen anonymen Hinweis erhalten, dass sie..." |
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Peppi, das ist die Aussage der Beamtin des Ordnungsamtes, nicht meine! Und ich hab es auch hier bei uns auch noch nie anders erlebt...wieso stellst du das in Frage? Ich habe seit 2000(seit man die Hunde beim OA anmelden muß) schon einige Hunde angemeldet, und es wurde nie das Steueramt informiert...
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Hundegesetz ist Ländersache. "Hier" bedeutet in dem Kontext wohl NRW, zumindest werden das einige auch mit NRW "übersetzen". Und für NRW stimmt die Aussage "es findet kein Datenaustausch statt" nicht. Und wo wenn nicht hier, sollte man differenzierte und fundierte Infos herbekommen?!? ![]() |
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