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Alt 02.05.2012, 22:49
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Gutachter in Rheinland Pfalz

Zitat:
Zitat von Faltendackelfrauchen Beitrag anzeigen
Sorry, aber so ist das nun auch nicht. Als Kunde möchte ich entscheiden, ob ein Gutachten weitergegeben wird und wann nicht und zwar NACHDEM ich es gelesen habe. Ich bezahle ja schließlich auch. Und genau diese Entscheidungsmöglichkeit hat man eben meist nicht, wenn man vorher die Weiterleitung unterschreibt, ohne zu wissen, was drinnen steht. Und dass es sinnvoll ist, ein Gutachten zu lesen bevor es weitergeleitet wird, habe ich selbst schon erlebt. "Blindes" Vertrauen, dass der Gutachter alles richtig wiedergibt, ist wohl gerade bei diesem Thema fehl am Platz.
Ich bin da ganz bei dir . Ich bezahle, ich entscheide und d.h. ganz einfach ich unterschreibe den Mist nicht, wenn er mir vorgelegt wird. Es gibt keine gesetzl. Handhabe dafür.
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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