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zu Bayern das stimmt so nicht, das automatisch das Gutachten an die Behörden weitergeleitet wird. Ja, viele Gutachter machen dies, zeitgleich mit dem erstellten Gutachten das Sie den HH im Orginal zusenden. Aber das ist mehr als Service des Kunden/Auftraggebers zu sehen, damit es schneller geht. Grundsätzlich hat jeder Auftraggeber eines Gutachtens bei einem staatlich bestellten Gutachter in Bayern das Recht, das Gutachten nur an sich schicken zu lassen, bzw. der Gutachter die Pflicht vorab zu fragen, ob es in Ordnung geht, eine Kopie gleich an das OA zu senden. Im Alltag natürlich sehr selten, denn wer ein Gutachten in Auftrag gibt, braucht dieses für das OA und ist froh wenn dieses schnell dort ankommt. |
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in Bayern hatte ich bisher mit drei staatlich vereidigten Gutachtern zu tun, die sich alle vorher haben unterschreiben lassen, dass das Gutachten gleich weitergeleitet wird. Ansonsten machen sie das Gutachten gar nicht. Bei den Tierärzten mit Zusatzausbildung war das nie der Fall, da hat der Auftraggeber das Gutachten bekommen und wurde nicht weitergeleitet. Vielleicht gibt es andere staatlich veredigite Bayerische Gutachter?? Obwohl die drei mir gesagt haben, dass das bei allen so gehandhabt wird.
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Hallo,
in RLP sind es in der Regel Tierärzte mit Zusatzausbildung, aber nicht ausschließlich! Meine bessere Hälfte begutachtet auf Amtsanweisung auch sogenannte verhaltensauffällige Hunde und nimmt (bei Bedarf) den Wesenstest ab. Die Ergebnisse werden dann an die auftraggebenden Stellen weitergeleitet. Bei privaten Gutachten bekommt der Auftraggeber die Auswertung, diese werden nur auf ausdrücklichen Wunsch weitergeleitet (Datenschutz).
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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Im Prinzip ist es auch Korinthenkackerei von mir. Normalerweise wird ein Gutachten erstellt, weil es beim OA gebraucht wird und kann dann auch dort hin. In all den Jahren habe ich nur 3 oder 4x erlebt, das bei (gelisteten) Hunden die vermittelt werden sollten, vorab ein Gutachten erstellt wurde welches an den TSV oder alten Halter ging - bevor der neue Halter es bei sich an Ort vorlegte. |
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Geändert von Faltendackelfrauchen (02.05.2012 um 19:55 Uhr) |
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Man sollte hier aber unterscheiden, um welche Form des Gutachtens es sich handelt.
Ist es vom OA angeordnet, geht natürlich auch ein Bericht dorthin, obwohl der Halter zahlen muss. Bei einem privaten Gutachten darf ohne mein Einverständniss an niemanden etwas weitergeleitet werden.
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LG Heinz Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln. |
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Da hast Du bestimmt recht, dass es da keine gesetzliche Handhabe gibt. Nur war das halt einfach so, dass die Gutachter so getan haben, als ob das "normal" sei und die Leute haben es erst am Tage des Wesenstest erfahren. Da haben sie dann alle brav unterschrieben, ohne sich wirklich im Klaren darüber zu sein, was das im Zweifel für Folgen haben könnte. Bzw. sie hatten das Vertrauen in ihren Hund. Nur, das hilft wenig, denn der Hund schreibt ja nicht das Gutachten, sondern ein mehr oder weniger objektiver Mensch, oftmals auch noch "Listenbefürworter". Ich würde jedem raten, schon im Vorfeld zu klären, wer das Gutachten erhält und ob es an die Behörden weitergeleitet wird. Egal in welchem Bundesland!
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