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  #1 (permalink)  
Alt 15.07.2012, 02:13
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stolze Bullmastiffmama
 
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Für alle die heute Langeweile und/oder Lust zu diskutieren haben, hier mal der komplette Text der Entscheidung vom 16.03.2004

http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr177801.html
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
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Alt 15.07.2012, 10:31
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Für alle die heute Langeweile und/oder Lust zu diskutieren haben, hier mal der komplette Text der Entscheidung vom 16.03.2004

http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr177801.html
Die Entscheidung auf Bundesebene ist ja klar, oder was möchtest Du untermauern.

Interessant wäre ja, ob das Land NRW nachgebessert hat. Ich finde allerdings dazu nichts.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.07.2012, 16:31
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stolze Bullmastiffmama
 
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Die Entscheidung auf Bundesebene ist ja klar, oder was möchtest Du untermauern.

Interessant wäre ja, ob das Land NRW nachgebessert hat. Ich finde allerdings dazu nichts.
Ich möchte gar nichts untermauern .
Ich bin lediglich mit meinem übermüdeten Spatzenhirn auf der Suche nach dem Passus, der das züchten der Anlage 1 Hunde in NRW wieder legalisiert.
Soll ja angeblich irgendwo in diesem Urteil verankert sein .

Aber ich find nix und du offensichtlich auch nicht. Liegt wahrscheinlich daran das es keine Änderung diesbezüglich in NRW gibt . Ich lass mich aber gerne (mit entsprechendem Gesetzestext) vom Gegenteil überzeugen.

Solange man die Aufhebung dieses Gesetzes (NRW betreffend) nicht wirklich unwiderruflich Schwarz auf Weiß hat, sollte man vielleicht im Sinne der Hunde mit dementsprechenden Äußerungen sehr vorsichtig sein.

§3 Hunde fallen in NRW mWn automatisch in die Einzelfallregelung.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 11:51
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Ich möchte gar nichts untermauern .
Ich bin lediglich mit meinem übermüdeten Spatzenhirn auf der Suche nach dem Passus, der das züchten der Anlage 1 Hunde in NRW wieder legalisiert.
Soll ja angeblich irgendwo in diesem Urteil verankert sein .

Aber ich find nix und du offensichtlich auch nicht. Liegt wahrscheinlich daran das es keine Änderung diesbezüglich in NRW gibt . Ich lass mich aber gerne (mit entsprechendem Gesetzestext) vom Gegenteil überzeugen.

Andersrum wird doch ein Schuh draus. Das LHundG ist älter, als das Urteil auf Bundesebene...
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  #5 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 15:46
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Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Für alle die heute Langeweile und/oder Lust zu diskutieren haben, hier mal der komplette Text der Entscheidung vom 16.03.2004

http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr177801.html
Jetzt hab ich's.

Die Dikussion hatten wir nämlich vor Jahren schonmal!

Es gibt hier wegen kein Zuchtverbot:

"Art. 72 Abs. 2 GG"

Solange nicht alle Länder eine einheitliche Regelung gefunden haben! Und das haben sie nicht! Deshalb ist der Paragraph in jedem Landesgesetz nichtig!

Es ist natürlich sinnfrei, in Verbindung mit den Haltungsauflagen und düfte im Laufe der Jahre auf das gleiche Ergebnis herauslaufen!
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  #6 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 01:39
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stolze Bullmastiffmama
 
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Jetzt hab ich's.

Die Dikussion hatten wir nämlich vor Jahren schonmal!

Es gibt hier wegen kein Zuchtverbot:

"Art. 72 Abs. 2 GG"

Solange nicht alle Länder eine einheitliche Regelung gefunden haben! Und das haben sie nicht! Deshalb ist der Paragraph in jedem Landesgesetz nichtig!

Es ist natürlich sinnfrei, in Verbindung mit den Haltungsauflagen und düfte im Laufe der Jahre auf das gleiche Ergebnis herauslaufen!

Boah, du machst mich feddich , sooo viel zu lesen und ich hab keinen Bock auf die nächste Nachtschicht. Irgendwann muss auch ich mal die Äugelein zumachen *gähn*.
Aber ich werde mich nicht totquatschen lassen, sondern bei Gelegenheit mal alles lesen und versuchen zu begreifen.

Irgendjemand hier muss doch Plan haben und etwas konkretes beitragen können ?

Auf den ersten Blick find ich den Knackpunkt in Art. 72 nicht, denn hier in diesem Fall würde es ja wenn es nach dem Bund ging vermutlich ein einheitliches Zuchtverbot geben und genau dies ist ja agbeschmettert worden .

Vermutlich müssen wir schon dankbar sein das die Gesetzgebungskompetenz den Ländern zugesprochen wurde.


Mir wird langsam schwindelig

REINHOLD

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  #7 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 07:12
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Das steht ganz am Anfang - brauchst Du nicht viel lesen! Punkt 3:

Die strafrechtliche Sanktionierung sehr unterschiedlicher landesrechtlicher Verbote, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, in § 143 Abs. 1 StGB genügt nicht den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG.

Es gibt auch ein einheitliches Zuchtverbot für die individuell gefährliche Hunde, unabhängig von der Rasse!



a) Die Regelung verstößt gegen Art. 12 Abs. 1 GG. Sie greift wie das Einfuhr- und Verbringungsverbot des § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG (vgl. dazu oben unter C I 1 b) in das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführer ein, welche die Zucht von Hunden der genannten Art berufsmäßig ausüben. Dieser Eingriff genügt den an eine Berufsausübungsregelung zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil dem Bundesgesetzgeber hierfür die Gesetzgebungskompetenz fehlt.
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Geändert von Peppi (17.07.2012 um 07:22 Uhr)
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  #8 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 09:41
Kaiser / Kaiserin
 
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Ähhh, wir sind hier aber schon meilenweit vom eigentlichen Thema entfernt.... Meint ihr nicht es ist jetzt genug mit Gesetzes-Halbwissen rumgeworfen worden???? Ein Ergebnis wird diese abschweifende Diskussion sowieso nicht bringen....
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  #9 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 12:33
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Seh ich nicht so

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die Gefährlichkeit verschiedener Hunderassen bestätigt - gleichzeitig kippten die Richter ein Bundesgesetz, das die Zucht bestimmter, als gefährlich geltender Rassen verboten hatte - denn die Gesetzgebungskompetenz liege bei den Ländern.


Ich lese daraus nur, das es kein bundeseinheitliches mehr Gesetz ist, sondern die Entscheidung über die Handhabung bei den einzelnen Ländern liegt.
In einigen Bundesländern gab es ja auch Änderungen, in NRW offensichtlich nicht.

Gäbe es Änderungen, stünde auch irgendwo der entsprechende Gesetzestext, ist aber anscheinend nicht so, oder hast du ihn gefunden ?

Das deckt sich dann auch mit dem Bericht der Evaluation des LHundG aus 2008.
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  #10 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 12:57
Kaiser / Kaiserin
 
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Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Seh ich nicht so

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die Gefährlichkeit verschiedener Hunderassen bestätigt - gleichzeitig kippten die Richter ein Bundesgesetz, das die Zucht bestimmter, als gefährlich geltender Rassen verboten hatte - denn die Gesetzgebungskompetenz liege bei den Ländern.


Ich lese daraus nur, das es kein bundeseinheitliches mehr Gesetz ist, sondern die Entscheidung über die Handhabung bei den einzelnen Ländern liegt.
In einigen Bundesländern gab es ja auch Änderungen, in NRW offensichtlich nicht.
Weiss ich eben nicht. Ich habe es so verstanden, dass die Länder das neu hätten verifizieren müssen und oben hab ich ja das vom WDR gepostet... so hätte ich das auch interpretiert...

Und das mit der Evaluierung kann man auch anders interpretieren, hinsichtlich der Auflagen die Haltung betreffend...

Vielleicht bringt Reinold ja Licht ins Dunkel...
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