|
|
|||
AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Zitat:
|
|
||||
AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Für alle die heute Langeweile und/oder Lust zu diskutieren haben, hier mal der komplette Text der Entscheidung vom 16.03.2004
http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr177801.html
__________________
In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
|
|
|||
AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Zitat:
Interessant wäre ja, ob das Land NRW nachgebessert hat. Ich finde allerdings dazu nichts. |
|
||||
AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Zitat:
Ich bin lediglich mit meinem übermüdeten Spatzenhirn auf der Suche nach dem Passus, der das züchten der Anlage 1 Hunde in NRW wieder legalisiert. Soll ja angeblich irgendwo in diesem Urteil verankert sein . Aber ich find nix und du offensichtlich auch nicht. Liegt wahrscheinlich daran das es keine Änderung diesbezüglich in NRW gibt . Ich lass mich aber gerne (mit entsprechendem Gesetzestext) vom Gegenteil überzeugen. Solange man die Aufhebung dieses Gesetzes (NRW betreffend) nicht wirklich unwiderruflich Schwarz auf Weiß hat, sollte man vielleicht im Sinne der Hunde mit dementsprechenden Äußerungen sehr vorsichtig sein. §3 Hunde fallen in NRW mWn automatisch in die Einzelfallregelung.
__________________
In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
|
|
|||
AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Zitat:
Andersrum wird doch ein Schuh draus. Das LHundG ist älter, als das Urteil auf Bundesebene... |
|
||||
AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Seh ich nicht so
Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die Gefährlichkeit verschiedener Hunderassen bestätigt - gleichzeitig kippten die Richter ein Bundesgesetz, das die Zucht bestimmter, als gefährlich geltender Rassen verboten hatte - denn die Gesetzgebungskompetenz liege bei den Ländern. Ich lese daraus nur, das es kein bundeseinheitliches mehr Gesetz ist, sondern die Entscheidung über die Handhabung bei den einzelnen Ländern liegt. In einigen Bundesländern gab es ja auch Änderungen, in NRW offensichtlich nicht. Gäbe es Änderungen, stünde auch irgendwo der entsprechende Gesetzestext, ist aber anscheinend nicht so, oder hast du ihn gefunden ? Das deckt sich dann auch mit dem Bericht der Evaluation des LHundG aus 2008.
__________________
In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
|
|
|||
AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Zitat:
Und das mit der Evaluierung kann man auch anders interpretieren, hinsichtlich der Auflagen die Haltung betreffend... Vielleicht bringt Reinold ja Licht ins Dunkel... |
|
||||
AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Zitat:
Ist es aber nicht (ich find zumindest nichts), also vermute ich das die Gesetze die nicht geändert wurden, automatisch weiterhin Bestand haben. Zitat:
Die Geschichte von der jungen Frau mit der Staff Hündin und deren Welpen war übrigens seinerzeit auch Thema in der "aktuellen Stunde" im WDR. Sie flog auf weil sie die Welpen inseriert hatte...... Mit diesem Bericht hätte das WDR dann seiner eigenen Aussage widersprochen Zitat:
Ja, warten wir mal ab .
__________________
In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
|
|
|