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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Ich schreibe gern nochmal:
Man bekommt nur dann eine Haltergenehmigung für einen §3-Hund, wenn man diesen aufgrund eines öffentlichen Interesses halten will, sprich Tierschutz/Tierheim. Der Kauf von Privatperson wird NICHT für eine Haltung genehmigt. Ergo ist auch somit eine Zucht mit §3-Hunden sinnfrei, weil die Abnehmer keine Haltergenehmigung bekommen. Deswegen werden diese Welpen beschlagnahmt. Jetzt verstanden? Kann doch nicht so schwer sein
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Zitat:
Anscheinend doch! Der interessierte Leser hat ja nun den Hinweis, sich korrekt zu informieren. |
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Das versteh ich einfach nicht. Ich dachte es gibt nur ein Importverbot.
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Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis". |
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Und damit hast Du auch Recht. Diskussion allerdings zwecklos...
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Das ändert nichts an der Tatsache, dass man in NRW für die Haltung eines §3-Hundes ein öffentliches Interesse nachweisen muss. Und das ist kein "ich kauf mir den Welpen beim Züchter, weil die so süß sind".
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Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Du raffst das wirklich nicht, oder?
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Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis". |
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Muss an den Geisterfahrer Witz denken...
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Hi,
anscheinend verstehen wir in NRW / Köln alle nicht was ihr meint! Versucht im Internet doch einfach mal einen Staff-Züchter in NRW zu finden, NUR einen einzigen. Wenn ihr einen gefunden habt, sagt mir bescheid und ich bin dann gerne bereit mich von diesem Züchter mal beraten zu lassen, was es mit der Verordnung so auf sich hat. Ich kann keinen Züchter finden und wenn es so ist, wie Peppi schreibt, frage ich mich, warum kein Züchter o. Zuchtinteressierter gegen das aktuelle Landeshundegesetz, so wie es in NRW umgesetzt wird, klagt, denn die hätten doch ein berechtigtes Interesse daran aktuell geltendes Recht durchzusetzen. Für meinen Teil, kenne ich es auch nur so, dass die Zucht und die Einfuhr in NRW verboten ist und wenn man einen haben möchte, dann nur aus dem Tierschutz. Werde am Montag mal beim OA hier in Köln anrufen und nachfragen, ob es da einen Änderung gibt! Gruss, Reinhold
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio |
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AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++
Reinold, zeig mir doch mal wo geregelt ist, dass man nicht züchten darf! Nach dem Urteil auf Bundesebene aber bitte!
Und Du musst auch nach keiner Änderung fragen. Das ist seitdem so! In NRW find ich gerade auch keine, aber vielleicht gelten ja andere BL mit vermeindlich ähnlichen Gesetzen: http://www.deine-tierwelt.de/kleinan...pen-a73936889/ In der Wuff stehen auch regelmäßig Wurfankündigungen. Und könnt Ihr das mit dem Haltungsverbot bitte nochmal schreiben! |
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