![]() |
|
|
|
|
|||
|
Ist das Zuchtverbot nicht aufgehoben worden in NRW?
|
|
||||
|
Hi,
Zitat:
![]() Zitat:
Wenn man mehr / gezielter kontrollieren würde, Sachkundetest und Wesenstest für alle Halter bzw. Hunde einführen würde, könnte man die Leinenpflicht aufheben. Das man dabei Rücksicht auf andere Halter, deren Hunde angeleint sind, Passanten mit Kindern und Passanten die zu erkennen geben, dass sie Angst haben usw., ist natürlich vorausgesetzt. Gruss, Reinhold
__________________
![]() „Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio |
|
|||
|
Ich versteh immernoch nicht warum es den Staff nicht geben sollte...
|
|
||||
|
Nö. Wenn dem so wäre, würde es keine Beschlagnahmungen diesbezüglich mehr geben. Die Welpen im Bonner Tierheim jedoch zeigen, dass das Zuchtverbot gilt.
Zitat:
__________________
Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
|
|
|||
|
Zitat:
![]() Auf bundesebene als verfassungswidrig abgeschmettert (16.03.2004) http://www.spiegel.de/panorama/urtei...-a-290838.html Folgendes fand man laut KSG seinerzeit bei wdr.de (also vor dem 02.05.2004): Was bedeutet das Urteil für NRW? Fünf Fragen, fünf Antworten 1) Gilt in NRW jetzt kein Zuchtverbot für gefährliche Hunde mehr? Doch, es gilt weiterhin ein Zuchtverbot für "im Einzelfall gefährliche Hunde". Das sind zum Beispiel Hunde, die einen Menschen angesprungen oder gebissen haben, die einen anderen Hund oder Wild gebissen haben oder die mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität ausgebildet wurden. 2) Spielt die Rasse für das Zuchtverbot keine Rolle mehr? Nein, das rasseabhängige, generelle Zuchtverbot für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (bisher vom Bundesgesetz abgedeckt) gilt nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes nicht mehr. 3) Wurde auch das Importverbot für Hunde dieser vier Rassen gekippt? Nein, Hunde dieser Rassen dürfen laut Bundesgesetz auch künftig nicht importiert werden. 4) Warum stehen die vier gefährlichen Rassen im Landeshundegesetz? Weil dort für ihre Haltung in NRW bestimmte Auflagen vorgesehen sind, zum Beispiel die ausdrückliche Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Ein Zuchtverbot - begründet in der Rasse - beinhaltet das Landesgesetz nicht. 5) Wollen sich die Länder auf ein einheitliches Zuchtverbot gefährlicher Rassen einigen? Das NRW-Umweltministerium hofft, dass sich die Länder bald auf einheitliche Landesgesetze verständigen, nach der die Zucht der vier Rassen verboten wird. Wie lange das dauert, ist nicht absehbar, da nicht alle Bundesländer ein Hundegesetz haben. Quelle: http://forum.ksgemeinde.de/pit-bull-...-zucht-bw.html Das LHundG NRW ist aus 2003!!! Mal in die Gesetze geschaut: In den Verwaltungsvorschriften steht hierzu: "9.1 § 9 Satz 1 normiert lediglich für im Einzelfall gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 3 ein Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot. Für gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 besteht ein im Bereich des Tierschutzrechts bundesrechtlich geregeltes Zuchtverbot (§ 11 b Abs. 2 Buchst. a TierSchG in Verbindung mit § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung). Für Hunde bestimmter Rassen im Sinne von § 10 Abs. 1 gilt kein Zuchtverbot." Weil das Bundesgesetz gekippt wurde (2004!), bedeutet dies Zuchtverbot für im Einzelfall gefährliche Hunde: §3 Abs. 3: "Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah," Weiterhin Bestand hat das Importverbot!
|
|
||||
|
Und Peppi?
Schick das doch an die Behörden aus Bonn. Von mir aus auch an das Bonner Tierheim. Dort sitzen dennoch Welpen von ner Tussi, die ihre Hündin decken liess. Und selbst wenn es kein Zuchtverbot gibt: in NRW ist es verboten Hunde dieser Rassen aus privater Hand zu erwerben. Also ist demnach die Zucht nicht erlaubt, weil man die Welpen als Privatperson nicht verkaufen darf. So what?
__________________
Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
|
|
|||
|
Zitat:
Du schlussfolgerst wiederholt falsch. Vielleicht sollte Deine Freundin sich einfach mal einen Rechtsbeistand gönnen. Die besten Berater scheint sie nicht zu haben! ![]() Wo steht denn das schon wieder? Das stimmt nicht. Du trägst Unwahrheiten in die Welt! So what? |
|
||||
|
Zitat:
Und das ist nicht meine Freundin. Davon abgesehen habe ich ja nirgends geschrieben, dass sie die Hündin nicht wiederbekommt. Nur die Welpen nicht, weil es verboten ist.
__________________
Lieber Hosenträger als gar keinen Halt. Ein Berufs-Pessimist
|
![]() |
|
|