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  #1 (permalink)  
Alt 10.07.2012, 23:04
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Zitat:
Zitat von wolkenspringer Beitrag anzeigen

@Angie,
du weisst genau wo ich wohne und dort triffst du ebenfalls sehr viele Hunde und ich bin hier noch nie kontrolliert worden und gerade hier laufen genug Hunde umher, wo mir sicher bin, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht.
Ich sag ja, vllt wird bei dir nicht kontrolliert - dort, wo ich bin, schon und ich find das vollkommen okay, weil ich dann mal meine Ruhe habe.

Claudia: ich wage zu bezweifeln, dass der Hund überhaupt irgendwo gemeldet ist
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  #2 (permalink)  
Alt 10.07.2012, 23:41
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Ist das Zuchtverbot nicht aufgehoben worden in NRW?
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 13:03
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Hi,

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Ich sag ja, vllt wird bei dir nicht kontrolliert - dort, wo ich bin, schon
Das ist doch Irrsinn, in der Merheimer Heide wird zu hauf kontrolliert, laut deiner Aussage und im 15Min. Fussweg entfernten Neubrück nicht, obwohl es hier viele Hunde gibt und es sich zudem noch um ein dichtbesiedeltes Wohngebiet handelt!!! Sorry, aber das geht mir nicht in den Kopf

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Claudia: ich wage zu bezweifeln, dass der Hund überhaupt irgendwo gemeldet ist
Genau so ist es wohl und das bleibt schon seit etwas über 3 Jahren unentdeckt!!!

Wenn man mehr / gezielter kontrollieren würde, Sachkundetest und Wesenstest für alle Halter bzw. Hunde einführen würde, könnte man die Leinenpflicht aufheben. Das man dabei Rücksicht auf andere Halter, deren Hunde angeleint sind, Passanten mit Kindern und Passanten die zu erkennen geben, dass sie Angst haben usw., ist natürlich vorausgesetzt.

Gruss,

Reinhold
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio
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  #4 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 14:45
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Ich versteh immernoch nicht warum es den Staff nicht geben sollte...
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  #5 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 15:39
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Ist das Zuchtverbot nicht aufgehoben worden in NRW?
Nö. Wenn dem so wäre, würde es keine Beschlagnahmungen diesbezüglich mehr geben. Die Welpen im Bonner Tierheim jedoch zeigen, dass das Zuchtverbot gilt.

Zitat:
Zitat von wolkenspringer Beitrag anzeigen

Das ist doch Irrsinn, in der Merheimer Heide wird zu hauf kontrolliert, laut deiner Aussage und im 15Min. Fussweg entfernten Neubrück nicht, obwohl es hier viele Hunde gibt und es sich zudem noch um ein dichtbesiedeltes Wohngebiet handelt!!! Sorry, aber das geht mir nicht in den Kopf
Reinhold, ich gebe nur das wieder, was ich mitbekomme. Da du nicht 24 Std am Tag dort spazieren gehst, weiß man nicht, ob die vllt kontrollieren, wenn du gerade dort nicht unterwegs bist.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 15:57
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Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Nö. Wenn dem so wäre, würde es keine Beschlagnahmungen diesbezüglich mehr geben. Die Welpen im Bonner Tierheim jedoch zeigen, dass das Zuchtverbot gilt.


Auf bundesebene als verfassungswidrig abgeschmettert (16.03.2004)

http://www.spiegel.de/panorama/urtei...-a-290838.html

Folgendes fand man laut KSG seinerzeit bei wdr.de (also vor dem 02.05.2004):

Was bedeutet das Urteil für NRW?

Fünf Fragen, fünf Antworten

1) Gilt in NRW jetzt kein Zuchtverbot für gefährliche Hunde mehr?

Doch, es gilt weiterhin ein Zuchtverbot für "im Einzelfall gefährliche Hunde". Das sind zum Beispiel Hunde, die einen Menschen angesprungen oder gebissen haben, die einen anderen Hund oder Wild gebissen haben oder die mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität ausgebildet wurden.

2) Spielt die Rasse für das Zuchtverbot keine Rolle mehr?

Nein, das rasseabhängige, generelle Zuchtverbot für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (bisher vom Bundesgesetz abgedeckt) gilt nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes nicht mehr.

3) Wurde auch das Importverbot für Hunde dieser vier Rassen gekippt?

Nein, Hunde dieser Rassen dürfen laut Bundesgesetz auch künftig nicht importiert werden.

4) Warum stehen die vier gefährlichen Rassen im Landeshundegesetz?

Weil dort für ihre Haltung in NRW bestimmte Auflagen vorgesehen sind, zum Beispiel die ausdrückliche Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Ein Zuchtverbot - begründet in der Rasse - beinhaltet das Landesgesetz nicht.

5) Wollen sich die Länder auf ein einheitliches Zuchtverbot gefährlicher Rassen einigen?

Das NRW-Umweltministerium hofft, dass sich die Länder bald auf einheitliche Landesgesetze verständigen, nach der die Zucht der vier Rassen verboten wird. Wie lange das dauert, ist nicht absehbar, da nicht alle Bundesländer ein Hundegesetz haben.

Quelle: http://forum.ksgemeinde.de/pit-bull-...-zucht-bw.html

Das LHundG NRW ist aus 2003!!!



Mal in die Gesetze geschaut:

In den Verwaltungsvorschriften steht hierzu:

"9.1 § 9 Satz 1 normiert lediglich für im Einzelfall gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 3 ein Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot. Für gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 besteht ein im Bereich des Tierschutzrechts bundesrechtlich geregeltes Zuchtverbot (§ 11 b Abs. 2 Buchst. a TierSchG in Verbindung mit § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung). Für Hunde bestimmter Rassen im Sinne von § 10 Abs. 1 gilt kein Zuchtverbot."


Weil das Bundesgesetz gekippt wurde (2004!), bedeutet dies Zuchtverbot für im Einzelfall gefährliche Hunde:

§3 Abs. 3: "Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,"



Weiterhin Bestand hat das Importverbot!

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  #7 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 17:29
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Und Peppi?

Schick das doch an die Behörden aus Bonn. Von mir aus auch an das Bonner Tierheim.

Dort sitzen dennoch Welpen von ner Tussi, die ihre Hündin decken liess.

Und selbst wenn es kein Zuchtverbot gibt: in NRW ist es verboten Hunde dieser Rassen aus privater Hand zu erwerben. Also ist demnach die Zucht nicht erlaubt, weil man die Welpen als Privatperson nicht verkaufen darf.

So what?
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  #8 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 17:48
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Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Und Peppi?

Schick das doch an die Behörden aus Bonn. Von mir aus auch an das Bonner Tierheim.

Dort sitzen dennoch Welpen von ner Tussi, die ihre Hündin decken liess.

Und selbst wenn es kein Zuchtverbot gibt: in NRW ist es verboten Hunde dieser Rassen aus privater Hand zu erwerben. Also ist demnach die Zucht nicht erlaubt, weil man die Welpen als Privatperson nicht verkaufen darf.

So what?

Du schlussfolgerst wiederholt falsch.

Vielleicht sollte Deine Freundin sich einfach mal einen Rechtsbeistand gönnen.

Die besten Berater scheint sie nicht zu haben!


Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
weil man die Welpen als Privatperson nicht verkaufen darf.
Wo steht denn das schon wieder? Das stimmt nicht. Du trägst Unwahrheiten in die Welt!

So what?
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  #9 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 18:52
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Wo steht denn das schon wieder? Das stimmt nicht. Du trägst Unwahrheiten in die Welt!

So what?
Steht in der Verordnung. Wer einen §3 Hund haben will, muss ein öffentliches berechtiges Interesse nachweisen und das ist das Tierheim. Privates Interesse wird nur in Ausnahmen genehmigt.

Und das ist nicht meine Freundin. Davon abgesehen habe ich ja nirgends geschrieben, dass sie die Hündin nicht wiederbekommt. Nur die Welpen nicht, weil es verboten ist.
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