Molosserforum - Das Forum für Molosser

Zurück   Molosserforum - Das Forum für Molosser > Austausch > Allgemeines

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 15:57
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Nö. Wenn dem so wäre, würde es keine Beschlagnahmungen diesbezüglich mehr geben. Die Welpen im Bonner Tierheim jedoch zeigen, dass das Zuchtverbot gilt.


Auf bundesebene als verfassungswidrig abgeschmettert (16.03.2004)

http://www.spiegel.de/panorama/urtei...-a-290838.html

Folgendes fand man laut KSG seinerzeit bei wdr.de (also vor dem 02.05.2004):

Was bedeutet das Urteil für NRW?

Fünf Fragen, fünf Antworten

1) Gilt in NRW jetzt kein Zuchtverbot für gefährliche Hunde mehr?

Doch, es gilt weiterhin ein Zuchtverbot für "im Einzelfall gefährliche Hunde". Das sind zum Beispiel Hunde, die einen Menschen angesprungen oder gebissen haben, die einen anderen Hund oder Wild gebissen haben oder die mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität ausgebildet wurden.

2) Spielt die Rasse für das Zuchtverbot keine Rolle mehr?

Nein, das rasseabhängige, generelle Zuchtverbot für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier (bisher vom Bundesgesetz abgedeckt) gilt nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes nicht mehr.

3) Wurde auch das Importverbot für Hunde dieser vier Rassen gekippt?

Nein, Hunde dieser Rassen dürfen laut Bundesgesetz auch künftig nicht importiert werden.

4) Warum stehen die vier gefährlichen Rassen im Landeshundegesetz?

Weil dort für ihre Haltung in NRW bestimmte Auflagen vorgesehen sind, zum Beispiel die ausdrückliche Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Ein Zuchtverbot - begründet in der Rasse - beinhaltet das Landesgesetz nicht.

5) Wollen sich die Länder auf ein einheitliches Zuchtverbot gefährlicher Rassen einigen?

Das NRW-Umweltministerium hofft, dass sich die Länder bald auf einheitliche Landesgesetze verständigen, nach der die Zucht der vier Rassen verboten wird. Wie lange das dauert, ist nicht absehbar, da nicht alle Bundesländer ein Hundegesetz haben.

Quelle: http://forum.ksgemeinde.de/pit-bull-...-zucht-bw.html

Das LHundG NRW ist aus 2003!!!



Mal in die Gesetze geschaut:

In den Verwaltungsvorschriften steht hierzu:

"9.1 § 9 Satz 1 normiert lediglich für im Einzelfall gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 3 ein Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot. Für gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 besteht ein im Bereich des Tierschutzrechts bundesrechtlich geregeltes Zuchtverbot (§ 11 b Abs. 2 Buchst. a TierSchG in Verbindung mit § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung). Für Hunde bestimmter Rassen im Sinne von § 10 Abs. 1 gilt kein Zuchtverbot."


Weil das Bundesgesetz gekippt wurde (2004!), bedeutet dies Zuchtverbot für im Einzelfall gefährliche Hunde:

§3 Abs. 3: "Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,"



Weiterhin Bestand hat das Importverbot!

__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 17:29
Benutzerbild von BlackCloud
Kackbratzenbändigerin
 
Registriert seit: 24.06.2011
Ort: Köln
Beiträge: 1.045
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Und Peppi?

Schick das doch an die Behörden aus Bonn. Von mir aus auch an das Bonner Tierheim.

Dort sitzen dennoch Welpen von ner Tussi, die ihre Hündin decken liess.

Und selbst wenn es kein Zuchtverbot gibt: in NRW ist es verboten Hunde dieser Rassen aus privater Hand zu erwerben. Also ist demnach die Zucht nicht erlaubt, weil man die Welpen als Privatperson nicht verkaufen darf.

So what?
__________________
Lieber Hosenträger als gar keinen Halt.

Ein Berufs-Pessimist
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 17:48
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Und Peppi?

Schick das doch an die Behörden aus Bonn. Von mir aus auch an das Bonner Tierheim.

Dort sitzen dennoch Welpen von ner Tussi, die ihre Hündin decken liess.

Und selbst wenn es kein Zuchtverbot gibt: in NRW ist es verboten Hunde dieser Rassen aus privater Hand zu erwerben. Also ist demnach die Zucht nicht erlaubt, weil man die Welpen als Privatperson nicht verkaufen darf.

So what?

Du schlussfolgerst wiederholt falsch.

Vielleicht sollte Deine Freundin sich einfach mal einen Rechtsbeistand gönnen.

Die besten Berater scheint sie nicht zu haben!


Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
weil man die Welpen als Privatperson nicht verkaufen darf.
Wo steht denn das schon wieder? Das stimmt nicht. Du trägst Unwahrheiten in die Welt!

So what?
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 18:52
Benutzerbild von BlackCloud
Kackbratzenbändigerin
 
Registriert seit: 24.06.2011
Ort: Köln
Beiträge: 1.045
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Wo steht denn das schon wieder? Das stimmt nicht. Du trägst Unwahrheiten in die Welt!

So what?
Steht in der Verordnung. Wer einen §3 Hund haben will, muss ein öffentliches berechtiges Interesse nachweisen und das ist das Tierheim. Privates Interesse wird nur in Ausnahmen genehmigt.

Und das ist nicht meine Freundin. Davon abgesehen habe ich ja nirgends geschrieben, dass sie die Hündin nicht wiederbekommt. Nur die Welpen nicht, weil es verboten ist.
__________________
Lieber Hosenträger als gar keinen Halt.

Ein Berufs-Pessimist
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 19:06
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Steht in der Verordnung. Wer einen §3 Hund haben will, muss ein öffentliches berechtiges Interesse nachweisen und das ist das Tierheim. Privates Interesse wird nur in Ausnahmen genehmigt.
Weil Du's bist nochmal:

Wo steht, dass man keine Hunde irgendwelcher Rassen verkaufen darf?
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 19:20
Benutzerbild von wolkenspringer
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Köln
Beiträge: 85
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Och mensch Peppi,

nur für dich und jetzt bitte keine Erbsenzählerei

http://www.stadt-koeln.de/buergerser...hrlichen-hund/

Auszüge daraus:

Was ist ein "öffentliches oder privates Interesse" ?
Wer ein "öffentliches Interesse" nachweisen muss, der muss belegen können, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem gewissen Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist. Das öffentliche Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn Sie Ihren Hund aus einem Tierheim übernommen haben.

__________________________________________________ _______

Einfuhr- und Verbringungsverbot
Die Einfuhr oder Verbringung eines gefährlichen Hundes nach Deutschland stellt eine Straftat dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Bereits der Versuch ist strafbar (§ 2 Gesetz zur Bekämfung gefährlicher Hunde).


Warum also sollte man Hunde nicht einführen dürfen, was als Straftat gelten würde, aber Züchten und verkaufen darf man, nach deinen Worten?

Alleine der Link, der diesem Thread eingänglich zu Grunde liegt, zeigt doch auf, dass sich die Stadt Köln und mit Sicherheit nicht nur die, nicht an geltende Rechtssprechung hält!

Gruss,

Reinhold
__________________


„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 11.07.2012, 19:37
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Lieber Reinold,

ich versteh nicht warum Du Dich über CDP aufregst, selber aber anderen Menschen Erbsenzählerei vorwirfst.

Das wiederholen des falschen Paragraphen macht die Aussagen zum Zuchtverbot allerdings nicht richtiger.

Wenn man Gesetze nicht versteht, bzw. sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt sie zu verstehen, darf man sich aber auch nicht beschweren, wenn die Behörden einen verarschen.

Da zähl ich wahrlich lieber Erbsen und bin in der Lage mich zur Wehr zu setzen!
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:07 Uhr.


Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22