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  #61 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 15:24
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Die Geschichte von der jungen Frau mit der Staff Hündin und deren Welpen war übrigens seinerzeit auch Thema in der "aktuellen Stunde" im WDR.
Sie flog auf weil sie die Welpen inseriert hatte......
Mit diesem Bericht hätte das WDR dann seiner eigenen Aussage widersprochen
Ja, aber vielleicht hatte die auch keine Haltergenehmigung... ich weiss es nicht.


Und wenn Behörden kennen manchmal die eigenen Gesetze nicht...
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  #62 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 15:38
Benutzerbild von Jule69
stolze Bullmastiffmama
 
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Ja, aber vielleicht hatte die auch keine Haltergenehmigung... ich weiss es nicht.
Beides , sie hatte einen Wurf den es nicht hätte geben dürfen und sie hatte für die Hündin keine Haltergenehmigung. Da man ihr aber ihre Unwissenheit und Gutgläubigkeit abgenommen hat, hat sie nach erfüllen der Auflagen die Hündin wiederbekommen. Die Welpen wurden über den Tieschutz vermittelt .


Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Und wenn Behörden kennen manchmal die eigenen Gesetze nicht...
Das ist leider tatsächlich sehr häufig so, in diesem Fall war aber wohl alles gesetzeskonform.


Lass uns auf Reinold warten und das Licht das er evtl mitbringt (falls er denn jemanden mit Kompetenz ans Telefon kriegt ).
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
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  #63 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 15:46
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Für alle die heute Langeweile und/oder Lust zu diskutieren haben, hier mal der komplette Text der Entscheidung vom 16.03.2004

http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr177801.html
Jetzt hab ich's.

Die Dikussion hatten wir nämlich vor Jahren schonmal!

Es gibt hier wegen kein Zuchtverbot:

"Art. 72 Abs. 2 GG"

Solange nicht alle Länder eine einheitliche Regelung gefunden haben! Und das haben sie nicht! Deshalb ist der Paragraph in jedem Landesgesetz nichtig!

Es ist natürlich sinnfrei, in Verbindung mit den Haltungsauflagen und düfte im Laufe der Jahre auf das gleiche Ergebnis herauslaufen!
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  #64 (permalink)  
Alt 16.07.2012, 18:53
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Kackbratzenbändigerin
 
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Beides , sie hatte einen Wurf den es nicht hätte geben dürfen und sie hatte für die Hündin keine Haltergenehmigung.
Stimmt nicht. Die Frau hat eine Haltergenehmigung für die Hündin. Sie soll sie ja sogar wiederkriegen
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  #65 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 01:18
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Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
Stimmt nicht. Die Frau hat eine Haltergenehmigung für die Hündin. Sie soll sie ja sogar wiederkriegen
In dem Fall den ich meine stimmt das mWn schon. Die junge Frau hat allerdings wie ich oben schon erwähnte die Haltergenehmigung im nachhinein bekommen und die Hündin längst zurück .

Aber trotzdem nett von dir das du mir in den Rücken fällst, obwohl ich bemüht war dir deinen zu stärken .
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  #66 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 01:39
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stolze Bullmastiffmama
 
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Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Jetzt hab ich's.

Die Dikussion hatten wir nämlich vor Jahren schonmal!

Es gibt hier wegen kein Zuchtverbot:

"Art. 72 Abs. 2 GG"

Solange nicht alle Länder eine einheitliche Regelung gefunden haben! Und das haben sie nicht! Deshalb ist der Paragraph in jedem Landesgesetz nichtig!

Es ist natürlich sinnfrei, in Verbindung mit den Haltungsauflagen und düfte im Laufe der Jahre auf das gleiche Ergebnis herauslaufen!

Boah, du machst mich feddich , sooo viel zu lesen und ich hab keinen Bock auf die nächste Nachtschicht. Irgendwann muss auch ich mal die Äugelein zumachen *gähn*.
Aber ich werde mich nicht totquatschen lassen, sondern bei Gelegenheit mal alles lesen und versuchen zu begreifen.

Irgendjemand hier muss doch Plan haben und etwas konkretes beitragen können ?

Auf den ersten Blick find ich den Knackpunkt in Art. 72 nicht, denn hier in diesem Fall würde es ja wenn es nach dem Bund ging vermutlich ein einheitliches Zuchtverbot geben und genau dies ist ja agbeschmettert worden .

Vermutlich müssen wir schon dankbar sein das die Gesetzgebungskompetenz den Ländern zugesprochen wurde.


Mir wird langsam schwindelig

REINHOLD

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  #67 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 07:12
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Das steht ganz am Anfang - brauchst Du nicht viel lesen! Punkt 3:

Die strafrechtliche Sanktionierung sehr unterschiedlicher landesrechtlicher Verbote, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, in § 143 Abs. 1 StGB genügt nicht den Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG.

Es gibt auch ein einheitliches Zuchtverbot für die individuell gefährliche Hunde, unabhängig von der Rasse!



a) Die Regelung verstößt gegen Art. 12 Abs. 1 GG. Sie greift wie das Einfuhr- und Verbringungsverbot des § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG (vgl. dazu oben unter C I 1 b) in das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit der Beschwerdeführer ein, welche die Zucht von Hunden der genannten Art berufsmäßig ausüben. Dieser Eingriff genügt den an eine Berufsausübungsregelung zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, weil dem Bundesgesetzgeber hierfür die Gesetzgebungskompetenz fehlt.
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Geändert von Peppi (17.07.2012 um 07:22 Uhr)
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  #68 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 09:41
Kaiser / Kaiserin
 
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Ähhh, wir sind hier aber schon meilenweit vom eigentlichen Thema entfernt.... Meint ihr nicht es ist jetzt genug mit Gesetzes-Halbwissen rumgeworfen worden???? Ein Ergebnis wird diese abschweifende Diskussion sowieso nicht bringen....
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  #69 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 11:14
Kaiser / Kaiserin
 
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Zitat:
Zitat von Das Maychen Beitrag anzeigen
Ähhh, wir sind hier aber schon meilenweit vom eigentlichen Thema entfernt.... Meint ihr nicht es ist jetzt genug mit Gesetzes-Halbwissen rumgeworfen worden???? Ein Ergebnis wird diese abschweifende Diskussion sowieso nicht bringen....
Geht! (find ich zumindest)


1) Vor dem Hintergrund, dass die Landeshundegsetze den Kommunen/Städten dahingehend "Handlungsspielraum" eingeräumt haben, die Gesetze teilweise noch enger zu fassen, aber auf keinen Fall zu lockern, kann man hier eventuell verstehen, dass auch Behörden teilweise weg vom Gesetz, bzw. willkürlich handeln. Ich bin mir nicht sicher, ob Köln den Leinenzwang überhaupt aufheben darf, weil es sich um eine Lockerung der Auflagen handelt.

2) Hab ich persönlich mehr Interesse an gestütztem Wissen, als an Halbwissen und bin guter Dinge, dass wir das noch geklärt bekommen.

Wenn Dich das aber in Deinen Lesegepflogenheiten einschränkt, kannst Du vielleicht einen Mod/Admin bitten, dass Thema zu teilen, z.B. In "Zuchtverbot in NRW: Ja oder Nein?!?"

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  #70 (permalink)  
Alt 17.07.2012, 15:32
Benutzerbild von BlackCloud
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Zitat:
Zitat von Jule69 Beitrag anzeigen
Aber trotzdem nett von dir das du mir in den Rücken fällst, obwohl ich bemüht war dir deinen zu stärken .
Bitte?!

Ich fall dir nicht in den Rücken. Das war lediglich die Info, die ich hatte diesbezüglich. Hat doch sogar die Tierheimmitarbeiterin im WDR gesagt, dass sie ne Haltergenehmigung hat ...

Wobei ich nicht einmal weiß, ob wir gerade von dem gleichen Fall reden. Denn das Muttertier ist noch im Tierheim und nicht bei der Besitzerin, da die Welpen ja nicht einmal 5 Wochen alt sind.

Davon abgesehen ist das hier sinnfrei, Peppi hat doch immer recht und wir unsere Ruhe ...
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Geändert von BlackCloud (17.07.2012 um 15:39 Uhr)
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