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AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies
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ich kann auch eine Schusswaffe führen, ohne Waffenbesitzkarte ich kann... ich kann... usw. usw.! Es kommt nicht drauf an was wir können, sondern was wir dürfen und das wird nun mal über "unsere" Gesetze geregelt und im Normalfall sollte es nicht so schwer sein, diese einzuhalten. Vor 40 Jahren hatten wir ein sehr liberales Waffengesetz, welches dann geändert wurde, kräht heute kein Hahn mehr nach, nur mich würde es interessieren, wer von euch als erstes schreien würde, wenn jemand eine Schusswaffe mit sich führt, ihr das wisst und auch genau wüsstet, dass ihm dieses von gesetzeswegen, gar nicht gestattet ist, oder wenn eure Nachbarn ständig mit dem Auto herum gurcken, ohne einen Führerschein zu besitzen. Mal so nebenbei bemerkt, ist es verantwortungsbewusst, meinen Hund so zu halten, dass er mir weggenommen werden kann und evtl. im Tierheim landet, wo er dann ein jämmerliches Dasein fristet, oder ist es nicht doch eher verantwortungsbewusst, alles dafür zu tun, dass es genau dazu nicht kommt? Ich finde diese ganzen Vorschriften und Hürden auch alles andere als prickelnd und ich habe trotzdem alles eingehalten und ich denke, die jenigen, die hier einen Listenhund halten, ebenso und wenn man jetzt mal ganz ehrlich ist, war es keine grosse Kunst diese Vorschriften / Gesetze einzuhalten, also warum setzen sich andere "Halter" darüber hinweg? Wenn ich jetzt mal ganz ehrlich bin, stören mich die Gesetze gar nicht, was mich stört ist die unterschiedliche Besteuerung und dass es nicht für alle Hunde gilt, denn ich würde mir wünschen, dass jeder der einen Hund halten möchte einen Sachkundenachweiss ablegt, dass jeder mit seinem Hund einen Wesenstest ablegen muss usw. Damit wären wir uns zumindest bei der Diskriminierung einig! Gruss, Reinhold
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio Geändert von wolkenspringer (30.10.2012 um 22:12 Uhr) |
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AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies
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Die z.Z. geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, wenn ich einen Hund einer bestimmten Rasse halten will zu beachten, den Hund zuliebe ein dickes JA. Dies schließt aber nicht aus mich mit rechtlichen Mitteln gegen Ungleichbehandlung zu wehren oder mit legalen Mitteln zu versuchen, "dumme Gesetze" zu ändern! btw. vor 40 Jahren wurde hier auch noch Exorzismus betrieben, stand Homosexualität, Abtreibung, Kuppelei und anderes unter Strafe... |
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AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies
Hi,
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Dieser Typ ist einfach ein Idiot und in meinen Augen sollte er auch keinen Hund halten, denn wie verantwortungsbewusst er ist, hat er, zumindest für mich, sehr klar unter Beweis gestellt. Darüber hinaus bin ich eh der Meinung, egal wer hier was macht, er / sie hat erst einmal die geltenden Gesetze zu beachten, ob sie in seinen / ihren Augen Unsinn sind oder nicht. Gruss, Reinhold
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio |
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AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies
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vielleicht hat er sich auf StGB verlassen und das aktuellere Gesetz aus 2006? Das der Halter ein Idiot ist, - da gebe ich dir Recht, er hätte für seinen Hund kämpfen müssen (natürlich unter Einhaltung des Rechtswegs) Warum er das nicht getan hat, kann ich grundsätzlich auch nicht gut finden, aber hat auch nicht jeder die finanziellen Mittel dazu. |
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AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies
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Hallo Reinold, Du hast im Grunde Recht. Allerdings glaube ich, dass sich das aktuelle Tierschutzgesetz und die Landeshundegesetze an manchen Stellen ausschließen. Und ich glaub nicht an das angebliche Ziel der Gesetze. Manchmal muss man "aufbegehren"! Oder hatte der Sheriff von Nottingham Recht? |
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