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  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2012, 06:34
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies

Zitat:
Zitat von wolkenspringer Beitrag anzeigen
... was mich stört ist die unterschiedliche Besteuerung und dass es nicht für alle Hunde gilt, denn ich würde mir wünschen, dass jeder der einen Hund halten möchte einen Sachkundenachweiss ablegt, dass jeder mit seinem Hund einen Wesenstest ablegen muss usw.
Damit wären wir uns zumindest bei der Diskriminierung einig!
da bin ich ganz bei dir... wenn es umbedingt sein muss, dann alle. Und das ist auch der Unterschied zum Waffengesetz.

Die z.Z. geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, wenn ich einen Hund einer bestimmten Rasse halten will zu beachten, den Hund zuliebe ein dickes JA. Dies schließt aber nicht aus mich mit rechtlichen Mitteln gegen Ungleichbehandlung zu wehren oder mit legalen Mitteln zu versuchen, "dumme Gesetze" zu ändern!

btw. vor 40 Jahren wurde hier auch noch Exorzismus betrieben, stand Homosexualität, Abtreibung, Kuppelei und anderes unter Strafe...
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L.G Monty und die Rasselbande:

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Alt 31.10.2012, 08:49
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Standard AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies

Hi,

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Die z.Z. geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, wenn ich einen Hund einer bestimmten Rasse halten will zu beachten, den Hund zuliebe ein dickes JA...
und genau daran hat sich der Halter im vorliegenden Fall nicht gehalten, darum verstehe ich das Geschreih hier nicht!!!

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
...Dies schließt aber nicht aus mich mit rechtlichen Mitteln gegen Ungleichbehandlung zu wehren oder mit legalen Mitteln zu versuchen, "dumme Gesetze" zu ändern!
darin sind wir uns wieder einig, nur dagegen kämpfen und versuchen zu ändern, heisst nicht, wie im vorliegenden Fall, einfach missachten!!!

Dieser Typ ist einfach ein Idiot und in meinen Augen sollte er auch keinen Hund halten, denn wie verantwortungsbewusst er ist, hat er, zumindest für mich, sehr klar unter Beweis gestellt. Darüber hinaus bin ich eh der Meinung, egal wer hier was macht, er / sie hat erst einmal die geltenden Gesetze zu beachten, ob sie in seinen / ihren Augen Unsinn sind oder nicht.

Gruss,

Reinhold
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio
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  #3 (permalink)  
Alt 31.10.2012, 20:37
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies

Zitat:
Zitat von wolkenspringer Beitrag anzeigen
Hi,


Dieser Typ ist einfach ein Idiot und in meinen Augen sollte er auch keinen Hund halten, denn wie verantwortungsbewusst er ist, hat er, zumindest für mich, sehr klar unter Beweis gestellt. Darüber hinaus bin ich eh der Meinung, egal wer hier was macht, er / sie hat erst einmal die geltenden Gesetze zu beachten, ob sie in seinen / ihren Augen Unsinn sind oder nicht.
Kennst du den Halter, Hund, den Fall aus erster Hand?

vielleicht hat er sich auf StGB verlassen und das aktuellere Gesetz aus 2006?

Das der Halter ein Idiot ist, - da gebe ich dir Recht, er hätte für seinen Hund kämpfen müssen (natürlich unter Einhaltung des Rechtswegs)

Warum er das nicht getan hat, kann ich grundsätzlich auch nicht gut finden, aber hat auch nicht jeder die finanziellen Mittel dazu.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.10.2012, 20:43
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Standard AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies

Zitat:
Zitat von wolkenspringer Beitrag anzeigen
Dieser Typ ist einfach ein Idiot und in meinen Augen sollte er auch keinen Hund halten, denn wie verantwortungsbewusst er ist, hat er, zumindest für mich, sehr klar unter Beweis gestellt. Darüber hinaus bin ich eh der Meinung, egal wer hier was macht, er / sie hat erst einmal die geltenden Gesetze zu beachten, ob sie in seinen / ihren Augen Unsinn sind oder nicht.

Hallo Reinold,

Du hast im Grunde Recht. Allerdings glaube ich, dass sich das aktuelle Tierschutzgesetz und die Landeshundegesetze an manchen Stellen ausschließen.

Und ich glaub nicht an das angebliche Ziel der Gesetze.

Manchmal muss man "aufbegehren"!


Oder hatte der Sheriff von Nottingham Recht?
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