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Das ist ja ein Dingen...
Nicht alle kennen sich ja in der Terraszene aus, ich allerdings. Ich habe noch nie davon gehört, das das Amt einfach nur so kommt. Sei denn du ziehst um und ein anderer Vet. ist zuständig und bekommt die Unterlagen der gemeldeten Tiere. Bei nem Bekannten der Umzug war der Bestand der Reptilien deutlich höher, alles Tiere mit Cites und da kam mal tatsächlich einer raus. Bei einem Bekannten der ein Terraristikgeschäft betreibt kam der Vet. und hat ihm haargenau vorgerechnet wieviel Quadratmeter er für die Tiere die er im Bestand hatte bräuchte. Wenn er sich daran halten würde hätte er nur noch 20 Tiere im Angebot.. Tss.. Unmöglich. Von daher denke ich hat dich wirklich einer angeschwärzt. Ob von hier oder aus der Nachbarschaft, nun das wirst du denke ich nie rausbekommen. Schade, allerdings... Ich denke avber mit §11 sollte es beim einsenden der Liste bleiben. Drücke dir die Daumen. |
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da kann ich echt auch nur sagen Pfui Deibel.
Dass die Leute nix anderes zu tun haben, als andere irgendwo anzuschwärzen....und das auch noch haltlos. Ich kenn das auch, letztes Jahr hat ein netter Mensch unserem Finanzamt einen Wink gegeben,dass die mal überprüfen sollen, ob wir nicht Kohle mit unserer Hundezucht verdienen und Steuern zahlen müssten. Ich bin bald hinten über gekippt, als ich das Schreiben bekam. Hab dann in stundenlanger Arbeit alles zusammengetragen und konnte dem Finanzamt das Gegenteil beweisen. Ich würde bis heute immer noch gerne wissen, wer das war. Einen Verdacht hab ich ja, aber kannst ja nich beweisen. Finanzamt darf keine Auskunft geben. Kann man denn eigentlich irgendwie rausfinden wer das war (ich mein jetzt auch bei den guppingers), soweit ich weiss, gehen die Behörden anonymen Anzeigen doch nicht nach, also müssen die ja einen Namen haben. Geht das irgendwie mit Rechtsanwalt oder so?
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Viele Grüße Beate |
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Zitat:
Vor Jahren war eine hundehaltende Nachbarin mal beim Steueramt der Stadt Bonn angeschwärzt worden, weil sie angeblich einen zweiten Hund hatte. Ein zweiter Hund war unter der Woche tagsüber tatsächlich bei ihr anzutreffen, doch gehörte er ihrer Tochter, die in einer anderen Stadt wohnte und den Hund dort gemeldet hatte. Da sie berufstätig war, betreute eben die Mutter ihren Hund. Logik des Steueramts: wenn ein Hund den Großteil seiner Zeit in einer bestimmten Stadt verbringe und seine Geschäfte dort verrichte (!), müsse auch in dieser Stadt Hundesteuer für ihn entrichtet werden. Dabei ist dieses Argument eigentlich nicht zulässig, da die Hundesteuer nicht zweckgebunden ist und man daher nicht behaupten kann, diese Steuer würde für die Beseitigung von Hundekot verwendet. Grüßlies, Grazi |
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Zitat:
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