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  #12 (permalink)  
Alt 12.06.2013, 15:44
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .

Zitat:
Zitat von Guayota Beitrag anzeigen
Mal eine Frage an die "Rechtsverdreher" hier.

Hat die Sachbearbeiterin irgendwas zu melden in diesem Fall? Sie kann doch nicht irgendwelche Urteile fällen, oder?

Zitat:
Zitat von bx-junkie Beitrag anzeigen
Es stimmt was Peppi sagt, im Zivilrecht gibt es keine Unschuldsvermutung, da zählen nur harte Fakten. Wenn du substantiiert darlegen kannst, das Peppi deinen Zaun zerstört hat und er dieses nicht widerlegen kann, ist er schuldig. Das nennt man Beweisumkehr In dem Fall bedeutet das, das Peppi dir das Gegenteil beweisen muß ansonsten ist er schuldig.
Im Strafrecht sieht das anders aus...dort ist der Staat vertreten durch die Staatsanwaltschaft der Kläger und dort muß der Staat dir erstmal beweisen das du etwas mit der Tat die dir zur Last gelegt wurde, auch wirklich etwas zu tun hast, ansonsten gilt bis zur Verurteilung das Unschuldsprinzip...Zivil und Strafrecht verwechseln die Menschen gerne, sind aber 2 völlig verschiedene Schuhe.
So schön hätte ich es nicht erklärt bekommen, danke

Zitat:
Zitat von bx-junkie Beitrag anzeigen
Doch kann sie...das sie Verwaltungsbeamtin ist und dieser Vorfall dem Verwaltungsrecht unterliegt, hat sie das Recht dazu. Wenn du dagegen Widerspruch einlegst, geht es vor Gericht und dort wird sie nunmehr als Zeugin geladen um die Sichtweise der Behörde zu offenbaren....entscheiden "tut" dann aber der Richter...
stimmt, Verwaltungsrecht halt - der Sachbearbeiter erlässt einen Bescheid (nach eignen ermessen und ist dabei meist übervorsichtig), der wird nach vier Wochen rechtskräftig, wenn man nicht dagegen Widerspruch einlegt. Vor Gericht muss es dabei noch nicht zwangsläufig gehen...
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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