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Mrs. Brightside 22.02.2014 15:48

AW: Steuerwillkür
 
Yeah!!! :ok:

heder 22.02.2014 18:40

AW: Steuerwillkür
 
Hallo,
sobald wir die korrigierte Fassung der Steuersatzung haben, werde ich Sie hier einstellen. Mal abwarten, was die Presse so bringt.....:D:D:D

Louis&Coco 23.02.2014 11:14

AW: Steuerwillkür
 
Toll!

Hochachtung und Respekt für euren Willen und das nötige Durchhaltevermögen! :ok:

Ihr könnt stolz auf euch sein!!

Ila_hb 24.02.2014 15:45

AW: Steuerwillkür
 
Das ist wirklich klasse.
In Niedersachsen gibt es zum Glück keine Rasseliste.
Bei uns gibt es auch den Passus mit gefährlichen Hunden, aber der greift nur, wenn die Tiere auffällig geworden sind (selbst dann kommt normalerweise erst eine Verwarnung...je nach schwere der "Tat").
Die Gemeinden legen die Steuersätze selber fest, aber bei EUR 35 für den ersten Hund, EUR 40 für den 2ten Hund und ab Hund Nr 3 EUR 60 pro Hund, brauche ich mich nun wirklich nicht beklagen.
Das ist schon alles ok so.

Peppi 25.02.2014 14:36

AW: Steuerwillkür
 
http://www.der-tieranwalt.de/hund-re...nd-ist-zu-hoch

heder 25.02.2014 16:18

AW: Steuerwillkür
 
Hier mal zum Vergleich:

Steuersatzung der Stadt Trier:

http://www.trier.de/File/9474-full-pdf/

Steuersatzung VG Ruwer (gegen die wir vorgegangen sind):

http://www.riveris.de/veroeffentlichungen/hundesteuersatzung_07.01.2011.pdf

Steuersatz für "normale Hunde" 75€ jährlich
Steuersatz für die "Listis" 560€jährlich

Die Gemeinde wird nun im März 2014 die Satzung der Stadt Trier übernehmen, sowie den Steuersatz bei 75€ für alle Rassen festlegen!

Louis&Coco 26.02.2014 11:08

AW: Steuerwillkür
 
Was ist mit denen, die bereits jahrelang eine überhöhte Steuer bezahlt haben-denkst du die haben eine Chance ihr Geld zurückzufordern?

heder 26.02.2014 17:39

AW: Steuerwillkür
 
Zitat:

Zitat von Louis&Coco (Beitrag 371350)
Was ist mit denen, die bereits jahrelang eine überhöhte Steuer bezahlt haben-denkst du die haben eine Chance ihr Geld zurückzufordern?

In unserem Fall wird es jetzt darüber wohl massive Diskussionen geben. Speziell in unserer Gemeinde gab es vorab wohl noch nie einen "Listie"! Aber es ist abzuwarten, was passiert, wenn der Fall jetzt demnächst öffentlich publiziert wird. Dann werden auch viele aus den umliegenden Gemeinden, etc, wohl dahingehend ein Fass aufmachen.
Rechtlich gesehen würde einer Rückforderung nichts im Wege stehen, aber leider kann jede Gemeinde Ihre Satzungen an aktuelle Thematiken anpassen und mit etwas Geschick eine rückwirkende Entschädigung ausschließen.
Aber Du kannst für das laufende Steuerjahr, anteilig die Steuer zurückverlangen!

Wie schon gesagt, warte jetzt noch diverse Unterlagen und stelle dann mal die details ein...

Rammstein 02.03.2014 20:21

AW: Steuerwillkür
 
Diese unverschämten Hundesteuern bezogen auf sogenannte "Listenhunde" dient nur dem Zwecke der Geldeinnahme der Gemeinden oder Städte. Die Gelder werden sowieso für allen unnötigen Mist verblasen..... Das führt genau dazu das viele ihre "lebensgefährlichen" Hunde von Tierarzt als Mischlinge(wo es geht) auszeichnen lassen. Boxer-Doggen etc Mischlinge. Meinen Segen haben diese Leute... Jeder bekommt das was er will !
Natürlich ist das für Züchter keine Alternative....:stupid:

Dorkas_Dosenöffner 02.03.2014 20:38

AW: Steuerwillkür
 
mir hat mein Steuerfuzzi auffm Amt gesagt, dass das nur gegen die zu hoch angesetzten Stereun über 800 € wäre..


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