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heder 14.09.2013 05:26

AW: Steuerwillkür
 
Zitat:

Zitat von HelmBurn (Beitrag 362003)
Hallo Heder,

Ein echter Knaller! Das wird ein Fest beim Termin im Rechtsausschuss.

Doch eine Bitte: Könntest Du bitte die genaue Fundstelle nennen?

Das Kommunale Abgabengesetz von Rheinland-Pfalz enthält nämlich genau diese Einschränkung nicht, sondern lautet im § 5 nur:

"(3) Die Ortsgemeinden, die verbandsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte können Hundesteuer für das Halten von Hunden erheben."

und das alte VergnSt/HuStErmG scheint nicht mehr zu gelten, jedenfalls kann ich es auf http://landesrecht.rlp.de nicht finden.

Hallo, das ist so auch richtig, Hundesteuer dürfen die erheben, aber eben nicht die erhöhte Steuer für sogenannte Kampfhunde. Das Problem ist einfach, das diese Satzungen aus 2000 stammen. Die Rassen, die hier vermerkt sind, Bullmastiff, Fill, Bordeaux Dogge, Mastino, Tosa Ino, etc, standen auch bis dahin auf der Liste 2. Aber wie schon gesagt, seit 2005 gibt es in RLP diese Listen nicht mehr.

heder 14.09.2013 05:35

AW: Steuerwillkür
 
Ah ja, mittlerweilen haben wir sogar schon mehrfachen juristischen Beistand und sind auch Willens, im Zweifelsfall bis vor den BGH zu gehen.

Langsam sollte doch mal wirklich Schluss sein, mit diesen ganzen Kampfhundetiraden und der damit verbundenen Steuerwillkür.
Es gibt ein tolles Gutachten von Prof.Dr. Wolfram Harmann in Bezug auf diese Problematik, worin auch eindeutig klargemacht wird, das hier aus Unwissenheit, Willkür, etc, eine Rasseliste erstellt wurde, wobei die meisten weder den Typus HUnd, noch seine spezifischen Charactereigenschaften kennen.

http://www.hund-is-hund.de/docs/hamann01.pdf

Dega 14.09.2013 07:49

AW: Steuerwillkür
 
Dann ist Wikipedia da auch falsch, was die Rasseliste in RP betrifft?
http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste

Edit: ein großartiger Erfolg für euch, Heinz! :ok:

Grazi 14.09.2013 08:53

AW: Steuerwillkür
 
Das ist wirklich großartig! :ok:

Grüßlies, Grazi

Louis&Coco 14.09.2013 09:11

AW: Steuerwillkür
 
Toll, weiter so! Ihr könnt noch viel erreichen! :ok:

Daumen weiterhin gedrückt! :)

Dorkas_Dosenöffner 14.09.2013 18:25

AW: Steuerwillkür
 
Mich trifft es auch in doppelter Hinsicht.
Wir, also BX, MAN und meinereiner wohnen im Raum Saarburg

Kosten:
1. Hund 400€
2. Hund 600€

Ich hab nen Steuerbescheid von 1000€ vorliegen

Mit der BX geh ich jetzt zum Sachkundenachweis.. TA meinte, der Digge kommt ohne Beanstandung durch.

Zu den Pferden:
Schau nach Hessen, da gibts die Pferdesteuer und die ersten Betriebe sind schon pleite

Sanny 16.09.2013 07:46

AW: Steuerwillkür
 
Ich finde eure Erfolge großartig! :ok:

heder 04.10.2013 06:03

AW: Steuerwillkür
 
SO ,nach etwas ruhigerer Zeit, gehts jetzt weiter im Spiel mit der Rasseliste. Es stimmt also tatsächlich, das die Steuersatzungen in RP, in welchen noch Hunderassen aufgeführt werden, wohl rechtsungültig sind. Genaues wird sich nächste Woche rausstellen.
Das bedeutet aber auch, wer bis dato die sogenannte Kampfhundesteuer bezahlt hat, kann sich diese von 2005 bis Heute, eventuell wieder zuzrückholen. Werde hier zu gegebener Zeit weiter informieren.......

Scotti 04.10.2013 06:33

AW: Steuerwillkür
 
Das waere der Knaller!!

Dorkas_Dosenöffner 04.10.2013 09:45

AW: Steuerwillkür
 
ist das dann *nur* bei Listenhunden oder auch bei den potentiell gefährlichen?
Weiß man da schon was?


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