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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
"Edit sagt das hat auch nichts mit Schwanz einkneifen oder glattgebügelten Hirnwindungen zu tun...sobald ich einen Hund habe, hab ich Verantwortung und mich gesetzeskonform zu verhalten, weil die da oben nun mal am längeren Hebel sitzen... "
Deswegen muss ich wissen, was ich darf und was nicht. Wenn ich bei manchen Gesetzen nicht mitmachen will/kann dann hole ich mir keinen Kategoriehund, wenn es mir erlaubt is in meinem Führungszeugnis auch Bagatelle zu haben, ohne den Hund zu verlieren, dann fühle ich mich sicher und habe nicht an jeder Ecke um die ich gehe Angst das etwas passiert, das die Beschlagnahme meines Hundes bedeutet. Wie Monty gesagt hat, eine Anzeige gibt es schnell und eine Verurteilung in Bayern sowieso! |
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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Zitat:
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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Zitat:
Im Grunde finde ich es ja gut das du dich absichern willst...nur mußt du auch uns verstehen...wir kennen dich nicht, du bist neu und schlägst hier mit dieser -auch noch sehr unglücklich formulierten- Frage auf...das wir da erst Mal etwas sparsam gucken und nicht an Tierrechtler oder ähnliches denken ist doch normal oder? What ever...du hast ja nun deine Fragen beantwortet bekommen und nun weißt du ja ob du dir einen Kategoriehund anschaffen kannst und willst |
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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Ja, das weiß ich nun! Und ich danke auch noch mal allen.
Ich verstehe auch euer Misstrauen. Wie oft sehe ich leute die ihren Hund als Statussymbol nutzen, da könnt ich kotzen. Ihr werdet mich besser kennenlernen, denn wenn ich mal einen Hund haben werde, kommen ganz andere "Probleme" auf mich zu Naja, damit ist dann das Thema wohl durch. Für weitergehende Fragen hab ich ja Monty^^ |
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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Zitat:
Was kommt denn in Dein Führungszeugnis? Und glaubst Du echt Du bekommst in einem Hundeforum eine rechtsverbindliche Aussage, die Dich irgendwie absichert? "Herr Richter, im MoFo stand aber _________________, deshalb können Sie mir den Hund jetzt auch nicht abnehmen!" "OK." OMG. |
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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Jugendsünden, die zu einem Eintrag ins Führungszeugnis führten sind nach einer gewissen Frist getilgt worden, somit wirst du da nichts mehr finden...ist also völlig irrelevant was du mal mit 15 oder 20 gemacht hast, wenn du als 30 oder 40 jähriger ein Führungszeugnis zum Halten eines Hundes brauchst. Davon abgesehen stehen da eh nur Straftaten drin die mit mindestens 3Monaten Haftstrafe (auch auf Bewährung) oder 90 Tagessätzen geahndet wurden...
http://www.anwalt.de/rechtstipps/pol...er_019524.html Geändert von bx-junkie (19.06.2014 um 10:07 Uhr) Grund: Nachtrag |
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AW: Listenhund und Straffälligkeit!?
Schau einfach auf den Link den ich da gepostet habe...es gibt ein privates und ein behördliches Führungszeugnis und Fakt ist, bei beiden wird nach 5, 10 und 15Jahren gelöscht.
Ich weiß das so genau weil ich selber als 15jährige einen Eintrag ins FZ bekam...als ich mich mit 25 bei der Bank vorstellte und ein FZ brauchte, hatte ich natürlich Angst, beim Amt wo ich es beantragte, beruhigte man mich aber und so war es auch...blitzblankes Teil. Geändert von bx-junkie (19.06.2014 um 11:17 Uhr) |
Stichworte |
bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund |
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