Molosserforum - Das Forum für Molosser

Zurück   Molosserforum - Das Forum für Molosser > Austausch > Allgemeines

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #31 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 11:54
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.01.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 3.557
Images: 2
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von bx-junkie Beitrag anzeigen
Schau einfach auf den Link den ich da gepostet habe...es gibt ein privates und ein behördliches Führungszeugnis und Fakt ist, bei beiden wird nach 5, 10 und 15Jahren gelöscht.
Ich weiß das so genau weil ich selber als 15jährige einen Eintrag ins FZ bekam...als ich mich mit 25 bei der Bank vorstellte und ein FZ brauchte, hatte ich natürlich Angst, beim Amt wo ich es beantragte, beruhigte man mich aber und so war es auch...blitzblankes Teil.

Wir meinen das Selbe - hier nennt man es nur anders "Kleines oder Großes ", "einfaches oder detailiertes Führungszeugnis" klar kenne ich auch die Fristen nach welchen Einträge gestrichen werden, wenn du aber z.B. mit 19 Jahren einen Hund möchtest und da steht noch was drin, was du vorher als Jugendlicher Heißsporn verkackt hast, hilfts auch nicht weiter.

Im Grunde aber egal; Wer wirklich auf alle Regeln und Gesetze pfeift, den interessiert auch sein Führungszeugnis nicht und der wird sich einfach "so einen Hund" halten ohne viel Gedöns
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
Mit Zitat antworten
  #32 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 14:46
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 17.06.2014
Beiträge: 13
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

So weit ich weiß, kriegst du erst ab 18 einen Eintrag in dein Führungszeugnis. Kann mich da natürlich auch irren. Ich kriege hier natürlich nichts rechtsverbindliches. Aber Monty hat mir sehr weitergeholfen. Sie hat mir nochmal die relevanten Passagen aus der Verordnung zukommen lassen. Diese bestätigen ihre Aussage.
Ich hätte nur glaube ich ein Problem solch eine Frage beim OA zu stellen. Die Reaktion wird dort nicht besser sein als hier. Und selbst dann kriege ich nichts Rechtsverbindliches.
Klar habe ich ein wenig übertrieben, mit jeder Ecke und so, aber verstehen kann da jeder was ich meine. Wenn du es dumm findest wie ich da rangehe, dann gib mir doch einfach deinen Rat. Wäre mir zumindest lieber als das du mich als Dummkopf darstellst.
Mit Zitat antworten
  #33 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 18:04
bx-junkie
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Benjamin Beitrag anzeigen
So weit ich weiß, kriegst du erst ab 18 einen Eintrag in dein Führungszeugnis. Kann mich da natürlich auch irren.
Ja du irrst wie du oben lesen kannst. Sobald du strafmündig bist und das ist mit 14Jahren der Fall, kannst du auch einen Eintrag bekommen je nachdem was du angestellt hast
Und das ist in BY nicht anders als in NRW.
Mit Zitat antworten
  #34 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 20:02
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.01.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 3.557
Images: 2
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von bx-junkie Beitrag anzeigen
Ja du irrst wie du oben lesen kannst. Sobald du strafmündig bist und das ist mit 14Jahren der Fall, kannst du auch einen Eintrag bekommen je nachdem was du angestellt hast
Und das ist in BY nicht anders als in NRW.

Je nach Tatbestand, jedoch erscheint es in dem so genannten behördlichen Führungszeugnis, welches für bestimmte Dinge beantragt werden und auch von dir nur bei Gericht eingesehen werden kann. Ganz bestimmt steht es im Führungsauszug, der Richtern und Staatsanwaltschaften zur Verfügung steht.

Es ist aber auch möglich bis zum 21. Lebensjahr nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden, dann ist nicht unbedingt eine Straftat im (kleinen) Führungszeugnis sichtbar
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
Mit Zitat antworten
  #35 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 21:38
Benutzerbild von Lee-Anne
König / Königin
 
Registriert seit: 17.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 682
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Ich kann Monty nur beipflichten.

In Bayern ist es völlig unerheblich für das Führen eines Liste 2 Hundes ob, oder was im Führungszeugnis steht, egal ob groß oder klein. Ein Führungszeugnis muss nicht vorgelegt werden. Ich wurde übrigens auch noch nie danach gefragt.

Und nach dem Wesenstest ist der Hund ein völlig normaler Hund, wie jeder andere auch. In meiner Gemeinde zahle ich dafür auch nur die ganz normale Hundesteuer. Obwohl meine Gemeinde auch mal versucht hat „Kampfhunde-Steuer“ zu verlangen. Das ging aber in die Hose, für die Gemeinde ;-)

Und ich würde mich bei allen rechtlichen Fragen – was die bayerische Listenhundeverordnung angeht - auch an Monty wenden (und habe das auch schon getan), denn sie kennt sich damit sicherlich besser aus als so manche Behörde.

Ich finde die Frage von Benjamin auch nicht verwerflich, denn es kann wirklich schnell gehen mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, auch wenn man meint ein „braver Bürger“ zu sein, bzw. sich an die „meisten“ Regeln hält ;-)

Und ich finde es, ehrlich gesagt, sehr vorausschauend von Benjamin, sich vorab Informationen einzuholen. Das zeugt für mich für großes Verantwortungsbewusstsein im Fall einer Hundehaltung und das finde ich gut.
Mit Zitat antworten
  #36 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 22:02
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 17.06.2014
Beiträge: 13
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Ich danke auch dir Lee-Anne für deinen Zuspruch. Ich war mir nicht sicher wie auf die Frage reagiert würde und habe mich offensichtlich auch teilweise dumm ausgedrückt.
Nach dem ich mir jetzt auch den Zuspruch meiner Mutter(ehemalige BX-Halterin) geholt habe und mich ihrer Unterstützung versichert habe ist mein Entschluss absolut.
Und zu deiner Frage Monty: Nein ich habe noch niemanden ins Auge gefasst. Ich habe mich bei Züchtern umgeguckt und werde mich mal bei denen persönlich melden. Vorallem werde ich klären müssen was sie für Vorraussetzungen an mich stellen, weil ich befürchte, dass ich nicht die erste Wahl für die weitergabe ihrer Süßen sein werde!
Mit Zitat antworten
  #37 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 22:11
Benutzerbild von Lee-Anne
König / Königin
 
Registriert seit: 17.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 682
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Warum, wenn ich fragen darf?

Und dann habe ich gleich noch eine grooooße Bitte. Bitte hole dir keinen Hund von einem Züchter, der jedem einen Hund verkaufen würde.

Auch wenn nicht alle Voraussetzungen immer gleich passen, es gibt trotzdem gute und verantwortungsbewusste Züchter, wenn sicherlich auch nicht viele.

Und es gibt auch Notnasen, die sich über eine kuscheligen Platz freuen. Also halte einfach die Augen und die Ohren offen.
Mit Zitat antworten
  #38 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 22:51
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 17.06.2014
Beiträge: 13
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Vorweg, ich werde mit sicherheit nichts überstürzen! Ich werde mich gut erkundigen und bis ins Detail planen.
Deiner Bitte werde ich best möglich nachkommen. ABER^^
Ich bin vielleicht einer von denen, die du als "jeden" bezeichnest^^
Ich meine genug Kenntnisse zu haben um einen gesunden und intelligenten Hund großzuziehen. Auch bin ich überzeugt das es dem Hund bei mir an nichts fehlen wird. Er würde genug Auslauf bekommen, immer einen schmusigen Platz an meiner Seite haben, meiner ewigen Liebe sicher sein! Die Kosten kann ich auch tragen.
Dennoch bin ich erst 23 Jahre jung und bin nicht vermögend. Es wäre mein erster Hund den ich "alleine" großziehe. Ich wohne in einer Wohnung in der Stadt. Ich wohne nicht im EG!!! Dazu muss ich aber sagen, dass ich den Hund tragen kann und zu meiner Freundin in den 1.Stock ziehen werde.
Du siehst, ich bin niemand bei dem ein Züchter sagt, diesem Menschen würde ich vorziehen, geschweigedenn überhaupt einen Hund geben. Ich lasse hier auch gerne Kritik über mich ergehen, halte mich und meine Lebensumstände aber für gegeignet um einen BM zu halten.
Worauf ich hoffen muss, ist das die Züchter auf ihre Menschenkenntnis zählen, nicht auf allein die materiellen Vorraussetzungen.
Womit ich Punkten kann ist, dass ich ein sehr netter Kerl bin und meine Mutter für mich sprechen wird. Das ich mit einer BX großgeworden bin und das ich einen guten Draht zu allen Tieren habe.

Ich hoffe das du mich auch hier nicht missverstehst. Ich würde nichts tun was einem Tier schadet. Das beinhaltet auch, dass wenn ich meine Lebensumstände für absolut nicht geeignet halte, ich mir auch keinen Hund holen würde. Deswegen habe ich auch solange darüber nachgedacht und mich erst jetzt dafür entschieden. Dazu muss ich sagen, dass ich schon mit 14 die Erlaubnis meiner Mutter für einen Hund bekommen hätte, wenn ich mich damals als geeignet gesehen hätte und meine Mutter natürlich auch!
Für mich wird der Hund immer an erster Stelle kommen. Auch vor mir! Das einzige was tatsächlich indiskutabel ist, ist das ich in der Stadt wohnen bleibe.
Mit Zitat antworten
  #39 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 23:02
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 06.06.2014
Beiträge: 33
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Auch wenn ich hier bisher nur mit gelesen habe, muss ich hier meine Senf dazugeben.
Meiner Meinung nach ist die Regel in NRW richtig. Wer einen Straftat begeht sollte das recht einen starken Hund (gleich welcher Rasse) zu besitzen verlieren. Man kann solch eine Hund viel zu einfach als Waffe missbrauchen. Die ganze Kampfhunde Diskussion kam meiner Meinung nach genau durch die Tatsache zustande, dass genau aus dem Kreise von Kriminellen die Hunde als Waffe oder Status missbraucht wurden. Leider wurden hieraus die falschen Maßnahmen mit Rasseverbot und Rasselisten getroffen.
Ich bin auch der Meinung, dass man nicht aus Versehen straffällig wird (besonders in einem Strafmaß mit 90 Tagessätzen). Das weiß man schon vor der Tat und kann sie somit einfach verhindern. Ich für meinen Teil schließe für mich aus, straffällig zu werden. Daher finde ich auch die Eingangsfrage blödsinnig, außer jemand plant oder war schon Straffällig. Auch die eigene Vermutung, ein seriöser Züchter hätte wohl ein Problem einem einen Hund zu überlassen, lässt tief blicken. Vielleicht sollte sich der Thread-Ersteller lieber einen BM von Steiff zulegen.

Gruß Alex

PS Ich sehe mich durchaus nicht als Mitläufer der zu allem "Ja und Amen" sagt. Wenn mich etwas stört gibt es genug Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen ohne straffällig zu werden.
Mit Zitat antworten
  #40 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 23:36
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 17.06.2014
Beiträge: 13
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Hi Alex.
Sophie Scholl war eine Kriminelle, so wie ihr Brude und Tausende andere. Das bedeutet nicht, dass ich unseren Staat mit dem 3. Reich gleichsetzen möchte. Aber vergleichen kann man sie schon. Es gibt in beiden ein klares Rechtssystem. Wer dagegen verstößt ist Kriminell. Egal wie menschenverachtend oder dumm dieses Gesetz ist. Ja, ich habe damit aussagen wollen, das ich gegen Gesetze verstoße. Auch sagt z.B. das Steuerhinterziehen von dem Höneß nichts über seine Qualität als Hundehalter aus. Ich möchte dir auch garkeine Eigenschaften zusprechen, wie zu allem Ja und Amen zu sagen. Marty hat aber sehr deutlich gezeigt, was m.M.n. sinnvolle Arten sind sich zur Wehr zu setzen.
Aber egal, ich habe meine Antwort bekommen und bin froh wie sie ausgefallen ist. Ich möchte hier auch keine Grundsatzdiskussion anstoßen.
Mir ist auch klar, dass ich hier nur abstrakt rede, ich werde nicht konkreter werden.

Ich habe meine Lebensumstände allen offen gelegt. Ich habe meine Einschätzung dazu abgegeben und auch die Einschätzung wie andere darüber denken könnten. Das dich das tief blicken lässt, ist mir klar. Aber wie das negativ sein kann weiß ich nicht. Entweder du sagtst meine Einschätzung bezüglich der Züchter ist falsch, weil deiner Meinung nach alles passt was ich vorzuweisen habe. Oder du gibst mir mit meiner Einschätzung recht und würdest mir auch keinen Hund verkaufen. So oder so kannst du mir diese Aussage nicht zu ungunsten auslegen.
Jedoch habe ich das Gefühl, dass ich mich zunehmend unbeliebt mache. Deswegen muss ich nochmal betonen, dass ich nie einem Tier schaden würde. Ich suche kein Statussymbol, ich suche keine Waffe. Ich möchte keinen Hund aus Jux oder Tollerei. Das meine Wahl auf einen Molosser fällt, hängt mit meiner Vergangenheit zusammen. Und wenn ich mir einen Hund zulege, dann möchte ich meine Rechte und Pflichten in jeder Richtung kennen. Das dass eine berechtigte Frage war sehe ja zum Glück nicht nur ich so!
Mit Zitat antworten
Antwort

Stichworte
bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:53 Uhr.


Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22