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Alt 19.06.2014, 07:44
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.01.2007
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Das ist relativ... zumindest für Bayern hat Benjamin eine rechtsverbindliche Anweisung des Innenministeriums in den Händen...

und klar wenn er jetzt gewaltsam seine Familie um die Ecke brächte, daraufhin inhaftiert würde... dann wäre es doch egal was im BL dazu in der Verordnung stünde. Bei Inhaftierung kann keiner seinen Hund mitnehmen.

Für Einträge im Führungszeugnis, welche vielleicht aus Jugendsünden o.ä. her rühren, ist es aber sicher gut zu wissen, das dies in Bayern nicht dazu führt für einen unfähigen HH gehalten zu werden
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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Stichworte
bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund


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