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  #21 (permalink)  
Alt 18.06.2014, 16:11
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 17.06.2014
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

"Edit sagt das hat auch nichts mit Schwanz einkneifen oder glattgebügelten Hirnwindungen zu tun...sobald ich einen Hund habe, hab ich Verantwortung und mich gesetzeskonform zu verhalten, weil die da oben nun mal am längeren Hebel sitzen... "

Deswegen muss ich wissen, was ich darf und was nicht. Wenn ich bei manchen Gesetzen nicht mitmachen will/kann dann hole ich mir keinen Kategoriehund, wenn es mir erlaubt is in meinem Führungszeugnis auch Bagatelle zu haben, ohne den Hund zu verlieren, dann fühle ich mich sicher und habe nicht an jeder Ecke um die ich gehe Angst das etwas passiert, das die Beschlagnahme meines Hundes bedeutet.
Wie Monty gesagt hat, eine Anzeige gibt es schnell und eine Verurteilung in Bayern sowieso!
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  #22 (permalink)  
Alt 18.06.2014, 16:15
Fürst / Fürstin
 
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Ich kriege mich eben nicht so ganz ein, wegen der Straffälligkeit... Das kann so verdammt schnell gehen, das man straffällig wird - gerade z.B. im Straßenverkehr und straffällig heißt auch nicht gleich Gefängnisaufenthalt.
btw. Ich war eine der letzten die in Bayern wegen illegaler Haltung eines Listenhundes angeklagt wurde...(und freigesprochen, weil es nur ein Kat 2 Hund war und das entsprechende Gesetz gerade abgeschafft worden war)
Ich bin zigmal in Ställe eingebrochen, um die schlechte Tierhaltung zu dokumentieren, ich habe mich unerlaubt versammelt und vermummt um gegen N***s zu demonstrieren usw.
Ist es hier den ein oder anderen überhaupt bewusst wie schnell man straffällig (und auch mal verurteilt) ist?
Nur weil man als Bürger nicht zu allen ja und amen sagt, was dieser (Frei)Staat so treibt, ist noch lange niemand ein schlechter Hundehalter!
Du hast Recht - ich habe nicht weit genug gedacht.
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  #23 (permalink)  
Alt 18.06.2014, 16:21
bx-junkie
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Benjamin Beitrag anzeigen
Deswegen muss ich wissen, was ich darf und was nicht. Wenn ich bei manchen Gesetzen nicht mitmachen will/kann dann hole ich mir keinen Kategoriehund, wenn es mir erlaubt is in meinem Führungszeugnis auch Bagatelle zu haben, ohne den Hund zu verlieren, dann fühle ich mich sicher und habe nicht an jeder Ecke um die ich gehe Angst das etwas passiert, das die Beschlagnahme meines Hundes bedeutet.
Wie Monty gesagt hat, eine Anzeige gibt es schnell und eine Verurteilung in Bayern sowieso!
Und die Frage hab ich dir ja auch (zumindest für mein BL) beantworten können...wie es in BY aussieht hab ich ja direkt gesagt weiß ich nicht -wußte aber das sich Monty melden würde-
Im Grunde finde ich es ja gut das du dich absichern willst...nur mußt du auch uns verstehen...wir kennen dich nicht, du bist neu und schlägst hier mit dieser -auch noch sehr unglücklich formulierten- Frage auf...das wir da erst Mal etwas sparsam gucken und nicht an Tierrechtler oder ähnliches denken ist doch normal oder?

What ever...du hast ja nun deine Fragen beantwortet bekommen und nun weißt du ja ob du dir einen Kategoriehund anschaffen kannst und willst
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  #24 (permalink)  
Alt 18.06.2014, 16:49
Ritter / Edle
 
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Ja, das weiß ich nun! Und ich danke auch noch mal allen.
Ich verstehe auch euer Misstrauen. Wie oft sehe ich leute die ihren Hund als Statussymbol nutzen, da könnt ich kotzen. Ihr werdet mich besser kennenlernen, denn wenn ich mal einen Hund haben werde, kommen ganz andere "Probleme" auf mich zu
Naja, damit ist dann das Thema wohl durch. Für weitergehende Fragen hab ich ja Monty^^
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  #25 (permalink)  
Alt 18.06.2014, 17:28
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Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Nö so schnell wird das Thema nun auch nicht abgehakt... Ich möchte zumindest wissen, ob schon ein bestimmter Hund ins Auge gefasst wurde und wenn es davon Bilder gibt, die natürlich sehen.
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  #26 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 08:22
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Benjamin Beitrag anzeigen
Deswegen muss ich wissen, was ich darf und was nicht. Wenn ich bei manchen Gesetzen nicht mitmachen will/kann dann hole ich mir keinen Kategoriehund, wenn es mir erlaubt is in meinem Führungszeugnis auch Bagatelle zu haben, ohne den Hund zu verlieren, dann fühle ich mich sicher und habe nicht an jeder Ecke um die ich gehe Angst das etwas passiert, das die Beschlagnahme meines Hundes bedeutet.
Wie Monty gesagt hat, eine Anzeige gibt es schnell und eine Verurteilung in Bayern sowieso!
Ich hab selten so viel dummes Zeug gelesen.
Was kommt denn in Dein Führungszeugnis?

Und glaubst Du echt Du bekommst in einem Hundeforum eine rechtsverbindliche Aussage, die Dich irgendwie absichert?

"Herr Richter, im MoFo stand aber _________________, deshalb können Sie mir den Hund jetzt auch nicht abnehmen!"

"OK."


OMG.
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  #27 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 08:44
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Das ist relativ... zumindest für Bayern hat Benjamin eine rechtsverbindliche Anweisung des Innenministeriums in den Händen...

und klar wenn er jetzt gewaltsam seine Familie um die Ecke brächte, daraufhin inhaftiert würde... dann wäre es doch egal was im BL dazu in der Verordnung stünde. Bei Inhaftierung kann keiner seinen Hund mitnehmen.

Für Einträge im Führungszeugnis, welche vielleicht aus Jugendsünden o.ä. her rühren, ist es aber sicher gut zu wissen, das dies in Bayern nicht dazu führt für einen unfähigen HH gehalten zu werden
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  #28 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 10:06
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Jugendsünden, die zu einem Eintrag ins Führungszeugnis führten sind nach einer gewissen Frist getilgt worden, somit wirst du da nichts mehr finden...ist also völlig irrelevant was du mal mit 15 oder 20 gemacht hast, wenn du als 30 oder 40 jähriger ein Führungszeugnis zum Halten eines Hundes brauchst. Davon abgesehen stehen da eh nur Straftaten drin die mit mindestens 3Monaten Haftstrafe (auch auf Bewährung) oder 90 Tagessätzen geahndet wurden...

http://www.anwalt.de/rechtstipps/pol...er_019524.html

Geändert von bx-junkie (19.06.2014 um 10:07 Uhr) Grund: Nachtrag
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  #29 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 10:11
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

kommt drauf an, für was das FZ beantragt wird, es gibt das einfache FZ und das detailierte...
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  #30 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 11:15
bx-junkie
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Schau einfach auf den Link den ich da gepostet habe...es gibt ein privates und ein behördliches Führungszeugnis und Fakt ist, bei beiden wird nach 5, 10 und 15Jahren gelöscht.
Ich weiß das so genau weil ich selber als 15jährige einen Eintrag ins FZ bekam...als ich mich mit 25 bei der Bank vorstellte und ein FZ brauchte, hatte ich natürlich Angst, beim Amt wo ich es beantragte, beruhigte man mich aber und so war es auch...blitzblankes Teil.

Geändert von bx-junkie (19.06.2014 um 11:17 Uhr)
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Stichworte
bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund


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