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  #1 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 13:46
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 17.06.2014
Beiträge: 13
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

So weit ich weiß, kriegst du erst ab 18 einen Eintrag in dein Führungszeugnis. Kann mich da natürlich auch irren. Ich kriege hier natürlich nichts rechtsverbindliches. Aber Monty hat mir sehr weitergeholfen. Sie hat mir nochmal die relevanten Passagen aus der Verordnung zukommen lassen. Diese bestätigen ihre Aussage.
Ich hätte nur glaube ich ein Problem solch eine Frage beim OA zu stellen. Die Reaktion wird dort nicht besser sein als hier. Und selbst dann kriege ich nichts Rechtsverbindliches.
Klar habe ich ein wenig übertrieben, mit jeder Ecke und so, aber verstehen kann da jeder was ich meine. Wenn du es dumm findest wie ich da rangehe, dann gib mir doch einfach deinen Rat. Wäre mir zumindest lieber als das du mich als Dummkopf darstellst.
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  #2 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 17:04
bx-junkie
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Benjamin Beitrag anzeigen
So weit ich weiß, kriegst du erst ab 18 einen Eintrag in dein Führungszeugnis. Kann mich da natürlich auch irren.
Ja du irrst wie du oben lesen kannst. Sobald du strafmündig bist und das ist mit 14Jahren der Fall, kannst du auch einen Eintrag bekommen je nachdem was du angestellt hast
Und das ist in BY nicht anders als in NRW.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 19:02
Benutzerbild von Monty
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.01.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 3.557
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Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von bx-junkie Beitrag anzeigen
Ja du irrst wie du oben lesen kannst. Sobald du strafmündig bist und das ist mit 14Jahren der Fall, kannst du auch einen Eintrag bekommen je nachdem was du angestellt hast
Und das ist in BY nicht anders als in NRW.

Je nach Tatbestand, jedoch erscheint es in dem so genannten behördlichen Führungszeugnis, welches für bestimmte Dinge beantragt werden und auch von dir nur bei Gericht eingesehen werden kann. Ganz bestimmt steht es im Führungsauszug, der Richtern und Staatsanwaltschaften zur Verfügung steht.

Es ist aber auch möglich bis zum 21. Lebensjahr nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden, dann ist nicht unbedingt eine Straftat im (kleinen) Führungszeugnis sichtbar
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #4 (permalink)  
Alt 19.06.2014, 20:38
Benutzerbild von Lee-Anne
König / Königin
 
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Beiträge: 682
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Ich kann Monty nur beipflichten.

In Bayern ist es völlig unerheblich für das Führen eines Liste 2 Hundes ob, oder was im Führungszeugnis steht, egal ob groß oder klein. Ein Führungszeugnis muss nicht vorgelegt werden. Ich wurde übrigens auch noch nie danach gefragt.

Und nach dem Wesenstest ist der Hund ein völlig normaler Hund, wie jeder andere auch. In meiner Gemeinde zahle ich dafür auch nur die ganz normale Hundesteuer. Obwohl meine Gemeinde auch mal versucht hat „Kampfhunde-Steuer“ zu verlangen. Das ging aber in die Hose, für die Gemeinde ;-)

Und ich würde mich bei allen rechtlichen Fragen – was die bayerische Listenhundeverordnung angeht - auch an Monty wenden (und habe das auch schon getan), denn sie kennt sich damit sicherlich besser aus als so manche Behörde.

Ich finde die Frage von Benjamin auch nicht verwerflich, denn es kann wirklich schnell gehen mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, auch wenn man meint ein „braver Bürger“ zu sein, bzw. sich an die „meisten“ Regeln hält ;-)

Und ich finde es, ehrlich gesagt, sehr vorausschauend von Benjamin, sich vorab Informationen einzuholen. Das zeugt für mich für großes Verantwortungsbewusstsein im Fall einer Hundehaltung und das finde ich gut.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.06.2014, 08:06
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Lee-Anne Beitrag anzeigen
Ich kann Monty nur beipflichten.

In Bayern ist es völlig unerheblich für das Führen eines Liste 2 Hundes ob, oder was im Führungszeugnis steht, egal ob groß oder klein. Ein Führungszeugnis muss nicht vorgelegt werden. Ich wurde übrigens auch noch nie danach gefragt.
Nur mal interessehalber: Wo findet man die "allgemeinen" Anforderungen zur Hundehaltung? Ich finde nur die recht geringen Anforderungen für Listenhunde.

Und eine Aussage, dass man in Bayern i.d.R. über 14 Jahre alt sein muss, um einen Hund über 50cm Schulterhöhe zu führen.

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Das s/w-Denken mancher, finde ich immer wieder erschreckend.
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 20.06.2014, 19:54
Benutzerbild von Lee-Anne
König / Königin
 
Registriert seit: 17.10.2009
Ort: Bayern
Beiträge: 682
Standard AW: Listenhund und Straffälligkeit!?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Nur mal interessehalber: Wo findet man die "allgemeinen" Anforderungen zur Hundehaltung? Ich finde nur die recht geringen Anforderungen für Listenhunde.

Und eine Aussage, dass man in Bayern i.d.R. über 14 Jahre alt sein muss, um einen Hund über 50cm Schulterhöhe zu führen.

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Das s/w-Denken mancher, finde ich immer wieder erschreckend.
Ich verstehe deine Frage wieder mal nicht.
Mit „groß oder klein“ habe ich das Führungszeugnis gemeint, das war nicht auf Hunde bezogen.

Was meinst du mit „allgemeinen Anforderungen zur Hundehaltung“?
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Stichworte
bayern, bullmastiff, führungszeugnis, listenhund


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