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Es gibt doch sicher im TSchG einen Paragraphen, wie das Einschläfern von Wirbeltieren zu erfolgen hat. Sollte die Vorgehensweise damit nicht konform gehen, wäre das eine Möglichkeit und gleichzeitig die Kammer in Kenntnis setzen.
Edit:http://bundesrecht.juris.de/tierschg...2BJNG000303377 Hab`s eben noch schnell eingefügt, ob ein Verstoss gegen §4 Abs.1 vorliegt, kann ich nicht beurteilen, möglich erscheint es mir aber.
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Es grüßt Stefan Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes) Geändert von morpheus (07.01.2007 um 14:03 Uhr) |
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Jedes mal, wenn ich einen Hund einschläfern lassen musste, war es auch alles andere als beruhigend. Das erst mal 1988. Da war der sohn meines TA in der Praxis. Er sollte diese übernehmen. Der Vater war ein wirklich gute TA, was man vom sohn nicht behaupten konnte, er ist dann och kein TA geworden, sondern in Richtung Gärtnerei. Jedenfalls war das Einschläfern eine Kastrastrophe und mein Hund hatte so etwas nicht verdient. Aber man ist ja selber fertig auf der Bereifung.
Das zweite mal, 2004 in Frankreich, ließ ich den TA nach Hause kommen. Der TA weigerte sich dieses zu machen, weil er nur in der Praxis die richtigen Vorrichtungen hätte. Er kam dann trotzdem und stellte sich wie der erst Mensch an. Jedenfalls ging er noch einmal zu Auto um etwas zu holen. In dieser Zeit hatte der Hund, dem er schon einige gespritzt hatte, so etwas wie einen Epileptischen Anfall und war danach tot. Ich war so geschockt, dass ich mir vorgenommen habe, den nächsten Hund erschießen zu lassen, denn das geht schneller. Das Schlimme ist, dass es bei mir in Kürze wieder ansteht. Einerseits wenn es hier passiert würde ich zu dem TA meines Vertrauens gehen und sie später verbrennen lassen. Andererseits hat sie Panik vor der TA-Praxis im allgemeinen. Passiert es im Ausland, kann ich sie zwar begraben, aber ich habe Angst, dass es wieder so ein Desaster wird. |
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Ich denke schon, daß es Vorschriften bei der Euthanasie gibt. Eine Meldung bei der TÄ-Kammer würde ich auf jeden Fall machen.
Mit T61 braucht bei mir kein TA ins Haus kommen. Ich bestehe da auf Eutha77, auch wenn es ein paar Euro teurer ist... Geändert von Antje (07.01.2007 um 17:31 Uhr) |
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Hallo Antje,
Zitat:
Tschüss Faltendackelfrauchen |
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Hier ein paar Infos zu T61 http://www.qualvolle-einschlaeferung.de/
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![]() Zitat:
Tschüss Faltendackelfrauchen |
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Also ich kenne es auch nur so, wie von KSCaro beschrieben. Mit T61 darf mir auch kein TA kommen, meiner verwendet es nicht.
@ Julie Im April 2006 mußte ich meine Bifi einschläfern lassen. Sie war blind und hatte schwer cauda equina. Gleichgültig ob der TA zu uns gekommen wäre oder wir in die Praxis gefahren wären, für den Hund hätte es Streß pur bedeutet. Durch ihre Blindheit war sie bei Besuchern sehr aufgeregt und in fremder Umgebung sehr unsicher. Auf anraten unseres TA`s habe ich ihr vorher ein Beruhigungsmittel gegeben, sie hat den letzten Gang verschlafen. Für den Hund war es die beste Lösung, sie hatte keinen Streß und ich so nebenbei bemerkt auch deutlich weniger. Es wird wieder auf mich zukommen, hoffentlich dauert es noch lange, vermutlich werde ich wieder diesen Ablauf wählen. Katharina, evtl. bei der Tierärztekammer nachfragen oder beim RA, ob das tierschutzgerecht war.
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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dem Wauzi gegenüber, alle rechtlichen Möglichkeiten dem Ta gegenüber zu prüfen und auch durch zu ziehen!!!
Ist ja wohl absolut Stümperhaft, Vene nicht finden können und dann direkt ins Herz zu spritzen mit qualen für den Hund. Wenn ich sowas lese, kommt es mir hoch ![]() ![]() ![]() Gruß vom Bensmann |
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![]() Zitat:
habe mittlerweile die Antwort einer Freundin, die TA-Helferin ist: "Meistens gibt es als Narkose Narcoren (ist bei vielen schon ausreichend, wenn überdosiert) und dann wenn der Hund schläft zur Sicherheit T61 hinterher (so war es bei meinen, bei Gina reichte Narcoren). Es sind aber auch die anderen Narkosemittel denkbar, wie Domitor, Ketamin + Xylazin oder ähnliches. Eutha 77 ist das gleiche wie Narcoren (Zulassung als Narkose-Mittel), nur von anderem Hersteller und mit der Zulassung als Euthanasie-Medikament" Somit ist es so, wie ich mir das dachte. Das Tier wird in Narkose gelegt und wenn es tief schläft oder durch die Überdosis bereits tot ist, kommt zur Sicherheit das T61 als 2. Spritze. Das hat also nichts mit diesem brutalen Umbringen mittels direkter Erstpritze ins Herz zu tun, das auf der von Dir genannten Seite beschrieben ist. Allerdings denke ich, dass vor allem kleinere Tiere auch heute noch so umgebracht werden. Ich habe auch jahrelang bei den Tierärzten hier vor Ort jedesmal dafür kämpfen müssen, dass meine Kleintiere erst eine Narkosespritze bekommen und sage das heute auch vorher immer dazu. Tschüss Faltendackelfrauchen |
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