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Wir handhaben es generell anders...
bei uns wird vorab i.m. in Narkose gelegt und erst wenn das Tier schläft gibt es die endgültige Spritze. Wenn das Tier schläft wird der Besitzer gefragt ob er dabei bleiben möchte oder lieber nun gehen möchte. Dann gibt es das Mittel i.v.! Ins Herz ist meines Wissens nach nicht verboten, aber eben unschön für den Besitzer. War der Hund kreislaufmäßig kollabiert oder warum bekommt man keine kl. Finger-dicke Vene? Der Hund hat 4 Pfoten und ne Halsvene, irgendwo sollte er reinkommen... |
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Solch einem TA könnte man die Faust .....
... in die Fresse hauen und ihn in Miami zur langsamen Exekution anmelden! Unschön ich weiss, aber solche Berichte ärgern mich!
Hallo Faltendackefrauchen Man könnte man auch vorher ganz genau mit dem TA absprechen wie der letzte Gang zu handhaben ist! Die teuerste Variante ist den TA zu sich nach Hause in die gewohnte Umgebung des Hundes kommen lassen. Anschliessend betäuben und dann erst die Spritze, so wie das Caro auch schon schrieb. Die Spritze kann Intravenös gesetzt werden, kann aber auch mit einer viel höheren und dadurch teureren Dosis intramuskulär (es muss nicht der Herzmuskel sein) verabreicht werden werden! Wichtig ist nur, dass man dem TA ganz deutlich sagt, keine Schmerzen für das Tier! Freundliche Grüsse Beat |
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Hallo zusammen,
nur zur Info. Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich habe bereits 6 Hunde gehen lassen müssen, davon wurden 5 bei mir Zuhause eingeschläfert. Erst die Narkose (ging bei 4 problemlos in die Vene, es wurde vorher ein Zugang gelegt, bei einem erst IM), dann das T61. Die Bekannten haben das bisher genau so gekannt. Sie haben bereits zwei andere Hunde einschläfern lassen. Immer so, wie ich das auch kenne. Deshalb wären die beiden NIE auf die Idee gekommen, dass ein Tierarzt (es war ein anderer als sonst) nach dem ersten Misserfolg überfallartig dem Hund eine Spritze in Herz gibt. Wie Ihr auch schon gesagt habt, es gibt erstens noch genügend andere Venen, oder man gibt eine Spritze IM (was aber auch etwas weh tut). Die Frage ist, kann man gegen den Tierarzt vorgehen? Wenn ja, wie?? Viele Grüße Faltendackelfrauchen |
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ach du schande, wie grausam. sowas wünscht man ja niemandem, schrecklich!!!
unser filou wurde zuhause eingeschläfert, erst narkotisiert und dann schließlich intravenös (nix mit ins herz). würde mich auch interessieren was man gegen soeinen unternehmen kann!
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What you call the disease, I call the remedy What you're callin' the cause, I call the cure |
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Absolut und unmöglich! Kann mich da nur dem 1. Satz von Rocky anschliessen!!!
Ich persönlich würde das der TÄ-Kammer mitteilen und auch dem Vet.-Amt melden, ob es was bringt weiss ich leider nicht, aber machen würde ich es trotzdem! Wenn er die Vene nicht findet, sollte er vielleicht doch liebe seinen Beruf wechseln!!! Auch der letzte Gang kann ja wohl in Würde sein und nicht noch mit zusätzlichen Schmerzen für Hund und Mensch!!!
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Die Zeit heilt keine Wunden, sie lindert nicht einmal den Schmerz Du hast Deinen Platz gefunden, ganz tief in meinem Herz |
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Es gibt doch sicher im TSchG einen Paragraphen, wie das Einschläfern von Wirbeltieren zu erfolgen hat. Sollte die Vorgehensweise damit nicht konform gehen, wäre das eine Möglichkeit und gleichzeitig die Kammer in Kenntnis setzen.
Edit:http://bundesrecht.juris.de/tierschg...2BJNG000303377 Hab`s eben noch schnell eingefügt, ob ein Verstoss gegen §4 Abs.1 vorliegt, kann ich nicht beurteilen, möglich erscheint es mir aber.
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Es grüßt Stefan Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes) Geändert von morpheus (07.01.2007 um 15:03 Uhr) |
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Jedes mal, wenn ich einen Hund einschläfern lassen musste, war es auch alles andere als beruhigend. Das erst mal 1988. Da war der sohn meines TA in der Praxis. Er sollte diese übernehmen. Der Vater war ein wirklich gute TA, was man vom sohn nicht behaupten konnte, er ist dann och kein TA geworden, sondern in Richtung Gärtnerei. Jedenfalls war das Einschläfern eine Kastrastrophe und mein Hund hatte so etwas nicht verdient. Aber man ist ja selber fertig auf der Bereifung.
Das zweite mal, 2004 in Frankreich, ließ ich den TA nach Hause kommen. Der TA weigerte sich dieses zu machen, weil er nur in der Praxis die richtigen Vorrichtungen hätte. Er kam dann trotzdem und stellte sich wie der erst Mensch an. Jedenfalls ging er noch einmal zu Auto um etwas zu holen. In dieser Zeit hatte der Hund, dem er schon einige gespritzt hatte, so etwas wie einen Epileptischen Anfall und war danach tot. Ich war so geschockt, dass ich mir vorgenommen habe, den nächsten Hund erschießen zu lassen, denn das geht schneller. Das Schlimme ist, dass es bei mir in Kürze wieder ansteht. Einerseits wenn es hier passiert würde ich zu dem TA meines Vertrauens gehen und sie später verbrennen lassen. Andererseits hat sie Panik vor der TA-Praxis im allgemeinen. Passiert es im Ausland, kann ich sie zwar begraben, aber ich habe Angst, dass es wieder so ein Desaster wird. |
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Ich denke schon, daß es Vorschriften bei der Euthanasie gibt. Eine Meldung bei der TÄ-Kammer würde ich auf jeden Fall machen.
Mit T61 braucht bei mir kein TA ins Haus kommen. Ich bestehe da auf Eutha77, auch wenn es ein paar Euro teurer ist... Geändert von Antje (07.01.2007 um 18:31 Uhr) |
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