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Das hat uns jetzt auch noch gefehlt. Kann mir das aber richtig vorstellen. Der Hund immer brav jahrelang mit Maulkorb spazierengeführt. Evtl. wurde er auch mehrmals von anderen Hunden gebissen. Vertrauen in Frauchchen ist hin. Jetzt wird er angepöpelt und rastet aus. Komischweise sind die Hunde derjenigen Besitzer die sich nicht so starr an Gesetz hielten bzw. halten viel ausgeglichener.
Schade für alle liebenswerten Bullies. |
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Wir haben in unserer Gemeinde keine Rasselisten. Bei uns muß JEDER Hund in öffentlichen Anlagen an der Leine geführt werden und außerhalb der Stadt/ dem Dorf kann er ohne Leine laufen. Wir haben (bis jetzt) eine normale Hundesteuer, einzig "gefährliche Hunde" bezahlen eine erhöhte Hundesteuer. Als "gefährliche Hunde" gelten, die als solche durch Beißvorfall auffällig geworden sind- egal welche Rasse!
Mir ist in unserer Gemeinde kein nennenswerter Beißvorfall bekannt. Das sollte es öfter geben, dann trifft es wenigsten die Hunde, auf die diese dämlichen Rasselisten eigentlich aus sind!!! LG Hugo |
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Finde ich eigentlich nicht schlecht. Das Problem dabei ist, dass sich ein Beissvorfall ereignen muss, BEVOR ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Dieses System betreibt also keine Prophylaxe, sondern Schadensbegrenzung. Die Rasselisten wollen der breiten Öffentlichkeit aber weismachen, dass sie vor weiteren Beissvorfällen mit Hunden wirkungsvoll geschützt sind, also Prophylaxe betrieben wird.
Weiss jemand, ob das fahrlässige Körperverletzung seitens des Hundehalters ist/sein kann, wenn jemand gebissen wird? Viele Grüsse, regu. |
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Dass ich dafür haftbar bin, wenn mein Hund jemanden beisst, ist mir auch klar. Aber wenn mein Kind auf der Strasse mit dem Fahrrad eine alte Oma umfährt ist das glaube ich auch keine fahrlässige Körperverletzung, nur Verletzung der Aufsichtspflicht (bin aber kein Jurist, kann mich auch irren).
Daraus ergibt sich dann die nächste Frage: wenn Beissvorfälle immer als Fahrlässigkeit des Besitzers gewertet werden, zahlt die Hundehaftpflichtversicherung dann überhaupt irgendetwas? Bei den meisten sind doch fahrlässig verursachte Schäden von der Haftung ausgenommen... Viele Grüsse, regu. |
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wurden die besitzer der beiden hunde,die 2000 den kleinen volkan getötet haben, nicht wegen fahrlässiger körperverletzung mit todesfolge verurteilt?
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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