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Wisst Ihr ob Ihr wiederholen müsst - so im zwei Jahresrhytmus? Wird gerne so praktiziert ohne dabei gesetzlich wirklich wasserfest zu sein...
...wie man so ließt und hört.:traurig1: |
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Ich kenn ganz viele Kommunen wo das schon seit Jahren so praktiziert wird.
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nicht in Bayern... ich suche mal nach den Link zu den Richtlinien des Wesenstests in Bayern...
bei Interesse schicke ich dir gerne meine Rufnummer, btw der Test ist in Bayern erst mit 18 Monaten fällig. Du must aber selbst bei deiner Gemeinde (Ordnungsamt) ein vorübergehend/vorläufiges Negativzeugnis beantragen - dazu braucht es keinen Test, weil davon ausgegangen wird das ein Junghund ungefährlich ist. den direkten Link zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggresion + Gefährlichkeit vom 04.09. 02 (Beckstein - Bayern) habe ich leider nicht mehr und mein Scanner streikt, sorry Ich denke aber du bekommst auch hier ein wenig Einblick: http://www.hunde-gutachter.de/wesenstest.php Geändert von Monty (07.05.2007 um 20:17 Uhr) |
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Das liest sich doch richtig vernünftig... da sollte NRW sich mal ein Beispiel nehmen... Föderalismus...
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Hey Monty, vielen Dank für deine ausführlichen Zeilen, hab mir die Seite gleich mal angeschaut. Drago wird am 12.12.2007 1 Jahr alt, und bis 31.01.2008 muss der Wesentest beim Veterinäramt vorliegen. Die haben Anfangs sogar die Kastration bis zu diesem Termin verlangt. Aber da konnt ich mich zum Glück durchsetzen. Jetzt wurde vereinbart, wenn der gutachter erwähnt, dass er eine Kastration nicht für notwendig hält, dann müssen wir auch keine vornehmen lassen. Wie gesagt, wir üben fleißig in der Hundeschule und auch zuhause, und dann wird der Kleine das schon schaukeln.
LG Dani
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