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  #5 (permalink)  
Alt 14.12.2007, 16:25
Corae99
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Grazi Beitrag anzeigen
Die Hundesteuer bestimmt die Gemeinde. Grundsätzlich dürfte aber nirgends in NRW eine erhöhte Steuer für CCs fällig werden... es sei denn der Hund ist in irgendeiner Weise auffällig geworden.

Laut LHG besteht Microchip- und Versicherungspflicht. Außerdem muss der Halter (zumindest der Ersthundehalter bzw. der Erstgroßhundhalter) seine Sachkunde nachweisen und bestätigen, dass er nicht vorbestraft, nicht drogen- oder alkoholabhängig, nicht psychisch krank usw. ist.
Ein Wesenstest ist nicht Pflicht. Auch besteht keine ständige MK- und Leinenpflicht.

Grüßlies, Grazi
Danke für deinen Rat, aber einen großen Hund habe ich schon und genau das musste ich auch schon alles machen und vorweisen!

Aber trotzdem Danke
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