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  #1 (permalink)  
Alt 08.06.2005, 12:03
Benutzerbild von Caro-BX
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Zitat:
Zitat von Felix
Hallo,

leider wohnt Ihr in der falschen Gemeinde. Hier in BaWü geht jede einzelne anders vor. In unserer Stadt wird die erhöhte Steuer nur von AmStaff, Pit; Bulli und deren Mix kassiert.

Mit bestandenem Wesenstest wird auch bei diesen Rassen darauf verzichte. Im Vergleich ist das ziemlich fair.

Es liegt an der Region und wie die Leute drauf sind. Gibt es ein paar wildgewordene Stadträte, angeblich schwer engagiert im Kinderschutz und ähnlichem, haben die Hundehalter nichts mehr zu lachen.

Gruß Felix
Ich glaube nicht, dass unser Gemeinderäte im Kindeschutz engagiert sind, allerdings sind die Mehrheit Hundehasser!

Ich weiß, dass das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Unsere Nachbargemeinden Neuenbürg und Birkenfald kassieren gar nicht! Und in Keltern wird "erst" ab 1.1.06 kassiert - ebenfalls für alle zwölf Rassen.
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Anke

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  #2 (permalink)  
Alt 08.06.2005, 12:15
Carolina
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Zitat:
Das VG Gießen hätte der Klage stattgegeben, weil eine unsachliche Ungleichbehandlung darin liegt, dass tatsächlich gefährliche (Nichtlisten) Hunde laut Satzung geringer besteuert werden als unwiderleglich gefährlich vermutete aber tatsächlich auffällige Listenhunde. Ähnlich hatte auch das OVG Lüneburg Urteil vom 05.08.2002 - 13 L 4102/00 - entschieden. Auszug aus den Urteilsgründen:"Der allgemeine Gleichheitssatz, der eine spezielle Ausprägung im Steuerrecht in dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit gefunden hat, ist verletzt, wenn eine Hundesteuersatzung, mit der von Hunden ausgehende Gefahren bekämpft werden sollen, nicht gewährleistet, dass über eine verhältnismäßig geringfügige Anzahl von Hunden bestimmter Rassen in einer Liste nicht auch sonstige gefährliche Hunde gleichermaßen der erhöhten Steuer unterworfen werden. Dies wären insbesondere solche Tiere, die bereits in der Öffentlichkeit als bissig und somit als erhöhte Gefährdung der Allgemeinheit aufgefallen sind (vgl. BVerwG, ZKF 2000, aaO) die Listung der Bordeauxdogge sachlich nicht gerechtfertigt ist, nachdem der Hessische Verordnungsgeber diese 2002 aus der Liste der HundeVO herausgenommen hat wegen erwiesener Unauffälligkeit/Ungefährlichkeit. Auch das (Bundes)Gesetz zur Bekämpfung listet die Rasse nicht.
Das ist nicht nur Hessen, auch das OVG Lüneburg hat so entschieden und es ist immer von Vorteil, wenn man auf solche Prozesse verweisen kann.
Gruß
Caro
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  #3 (permalink)  
Alt 08.06.2005, 14:28
Benutzerbild von Caro-BX
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Unterschied: BX in Hessen nicht mehr auf der Liste
BX in BW Liste 2 Hund
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