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Zitat:
Grüßlies, Grazi
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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Aber was heißt "Hausgemeinschaft"? Darf dann also die Mieterin, die über uns wohnt, sich keinen Hund anschaffen, weil dann die "Steuer" für zwei Hunde in unserem Haus Berechnet wird?(Bei uns im Haus gibt es drei abgeschlossene Wohnungen). Vielleicht liegen wir falsch aber ich glaub das man unverheiratete nicht mit verheirateten gleich ziehen kann (weis nicht)
___________ gruß K&E und TIGI |
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Bingo so ist es ( übrigens in ganz Deutschland) Für Hessen könnt ihr auch die erhöhte Steuer vergessen, wenn es sich nicht um einen Listenhund handelt oder dieser einen Wesenstest hat. Dazu gibt es dieses Urteil aus Wiesbaden: http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/u...teil_heldt.htm bei den meisten Ämtern hat bis jetzt gereicht, damit zu drohen, ebenfalls zu klagen und gleich war die normale Hundesteuer ok... |
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Monty, vergiss es ...
Es kann jede Stadt/Gemeinde hier selbst bestimmen, welcher Hund oder welche Rasse einen erhöhten Steuersatz bezahlt. Tatsächlich gibt es Gemeinden, die die Steuer nach bestandemen WT wieder senken oder gar keine erhöhte Steuer verlangen, egal für welchen Hund. Aber es gibt auch genug, die das nicht tun. Hunde, die durch angezeigte Vorfälle als gefährlich deklariert wurden, zahlen auch eine höhere Steuer, egal welcher Rasse. Deren einziger Vorteil ist (noch), dass sie den WT "nur" alle 4 anstatt alle 2 Jahre wiederholen müssen. Und eine Wahl, den WT abzulegen oder nicht (bspw. dann Leinen- und Maulkorbzwang) hast du hier nicht. Entweder du bestehst den WT alle 2 Jahre oder du hast keinen Hund mehr. Da kannste klagen, wie du willst. Vielleicht hatten Einzelne schon einen Erfolg damit, aber im Großen und Ganzen fällst du hinten runter. Noch ... *hoff* |
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Zitat:
Selbstverständlich werden nicht alle Hunde in einem Mehrfamilienhaus zusammen versteuert. Hier müssen aber ganz klar ersichtlich getrennte Wohneinheiten vorliegen. In einer Wohngemeinschaft (also mehrere Hunde in einer Wohnung), die mit einer eheähnlichen Verbindung gleichgesetzt wird, geht das Amt von einer gemeinsamen Haltung aus und daher werden die Hunde auch gemeinsam versteuert. Ein Blick in eure Steuersatzung sollte das aber klären. Grüßlies, Grazi
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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They call it "Hunde pro Haushalt"!
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Hallo!
Danke für Eure Antworten und auch Hilfsangebote. Das Thema hat sich - Dank Carolinas Unterstützung - geklärt: Der Ordnungsbeamte hatte sich vertan und konnte von der unerfahrenen Hundehalterin nicht so rasch vom Gegenteil überzeugt werden. Carolina hingegen konnte das Missverständnis klären, der BM ist nicht gelistet und braucht somit keinen Wesenstest etc. Die Rasselisten und somit den Wesenstest etc. legen das Land fest, nur die Hundesteuer kann vom jeweiligen Ordnungsamt indivuell geregelt werden.
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LG Simone |
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