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In vielen Städten/Gemeinden [Anmerkung: In Hessen] wird für Listenhunde eine erhöhte Hundesteuer verlangt. Dies hat nichts mit der Rasseliste oder der HundeVO an sich zu tun, sondern hier dient als Grundlage die Steuersatzung der jeweiligen Kommune. In Hessen kann für einen „gefährlichen“ Hund bis zum 10fachen der normalen Hundesteuer verlangt werden. Die Entscheidung, ob ein Hund bzw. eine Hunderasse gefährlich ist oder nicht, obliegt dabei der Kommune und muss nicht den Rassen der Rasseliste entsprechen, tut dies aber in den meisten Fällen. http://www.dogoargentinos.de/Listi_Hessen.html Wenn eine Kommune eine Rasse wegen den Steuereinnahmen offiziell als "gefährlichen" Hund eingestuft hat, dann wird die Rasse auch sonst wie ein "gefährlicher" Hund behandelt (Wesenstest usw). So ist meine Info. Ohne Gewähr. Bei uns halten sie sich an die HundeVO. |
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