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Zitat:
Bingo so ist es ( übrigens in ganz Deutschland) Für Hessen könnt ihr auch die erhöhte Steuer vergessen, wenn es sich nicht um einen Listenhund handelt oder dieser einen Wesenstest hat. Dazu gibt es dieses Urteil aus Wiesbaden: http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/u...teil_heldt.htm bei den meisten Ämtern hat bis jetzt gereicht, damit zu drohen, ebenfalls zu klagen und gleich war die normale Hundesteuer ok... |
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Monty, vergiss es
...Es kann jede Stadt/Gemeinde hier selbst bestimmen, welcher Hund oder welche Rasse einen erhöhten Steuersatz bezahlt. Tatsächlich gibt es Gemeinden, die die Steuer nach bestandemen WT wieder senken oder gar keine erhöhte Steuer verlangen, egal für welchen Hund. Aber es gibt auch genug, die das nicht tun. Hunde, die durch angezeigte Vorfälle als gefährlich deklariert wurden, zahlen auch eine höhere Steuer, egal welcher Rasse. Deren einziger Vorteil ist (noch), dass sie den WT "nur" alle 4 anstatt alle 2 Jahre wiederholen müssen. Und eine Wahl, den WT abzulegen oder nicht (bspw. dann Leinen- und Maulkorbzwang) hast du hier nicht. Entweder du bestehst den WT alle 2 Jahre oder du hast keinen Hund mehr. Da kannste klagen, wie du willst. Vielleicht hatten Einzelne schon einen Erfolg damit, aber im Großen und Ganzen fällst du hinten runter. Noch ... *hoff*
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