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@Simone
Zitat:
Von der Leinenpflicht befreit wird man nicht. Keinesfalls. Weder mit noch ohne Listenhund, mit oder ohne abgelegte Tests. (Es sei denn, Du hast einen sog. Gebrauchshund mit entsprechender Ausnahmegenehmigung)
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Wer den Hund vermenschlicht, beraubt ihn dessen, was ihn ausmacht. |
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