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morpheus 12.04.2009 14:46

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Manuela, am besten du fragst direkt bei deiner Gemeinde nach, eine einheitliche Aussage kannst du hier nicht bekommen. Im Übrigen gibt es auch Gemeinden, die trotz erfolgreichen WT eine erhöhte Steuer verlangen.

Jörg 12.04.2009 15:05

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Zitat:

Zitat von morpheus (Beitrag 125084)
Manuela, am besten du fragst direkt bei deiner Gemeinde nach, eine einheitliche Aussage kannst du hier nicht bekommen. Im Übrigen gibt es auch Gemeinden, die trotz erfolgreichen WT eine erhöhte Steuer verlangen.

Das ist rechtens nicht zulässig! Wer sein Wesenstest bestanden hat bezahlt die selbe Steuer wie zb. ein Pudel!!!!!!!

gruss

Gast20091091001 12.04.2009 15:41

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Zitat:

Zitat von Jörg (Beitrag 125086)
Das ist rechtens nicht zulässig! Wer sein Wesenstest bestanden hat bezahlt die selbe Steuer wie zb. ein Pudel!!!!!!!

gruss

:boese3:

Bei Rassehunden (Listenhunden) der Kategorie II kann im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden. Mit der Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erhält der Besitzer eines solchen Hundes vom Ordnungsamt seiner Wohngemeinde ein sog. "Negativzeugnis" (Rechtsanspruch). Eine Haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich.

Zitat:

5. Erhöhter Hundesteuersatz auch bei Negativtest?

Zu der Frage, ob eine Gemeinde berechtigt oder sogar verpflichtet ist, bei Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für sog. Kampfhunde das Vorliegen eines Negativattests im Sinne der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit steuermindernd zu berücksichtigen, wird Folgendes mitgeteilt:
Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, sich hinsichtlich ihrer Hundesteuersatzungen inhaltlich an der o.g. Verordnung zu orientieren. Insoweit ist es den Gemeinden auch freigestellt zu entscheiden, ob sie einen Hund, der aufgrund seiner Rassezugehörigkeit sowohl nach der o.g. Verordnung als auch nach der Hundesteuersatzung als "gefährlich" bzw. als Kampfhund gilt, trotz Vorliegen eines Negativzeugnisses mit dem erhöhten oder dem normalen Steuersatz belegen will. Die Gemeinden sind im Rahmen ihres Besteuerungskonzeptes befugt (aber nicht verpflichtet), auch die Halter von solchen Hunden mit dem erhöhten Steuersatz zu besteuern. Ob die Gemeinde von dieser Befugnis Gebrauch macht, steht nach der derzeitigen Rechtslage ausschließlich in ihrem satzungsrechtlichen Ermessen.
http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/18614

Grazi 12.04.2009 15:55

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Zitat:

Zitat von Jörg (Beitrag 125056)
wenn du ein Wesenstest hast,bezahlst du auch nur die Steuer die für andere Rassen gelten!!! (ansonsten glaube ich 600€)
Nichts anderes.

Hundesteuer ist Gemeindesache. Und die Gemeinde kann auch entscheiden, ob der bestandene WT eine Steuererleichterung nach sich zieht oder nicht.

Grüßlies, Grazi

Grazi 12.04.2009 15:58

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
@OG-Jörg: Vielen Dank für deinen Beitrag!

@Cara Mia-Jörg: Es wäre schön, wenn du nicht mehr im Brustton der Überzeugung Sachen vertrittst, die rechtlich nicht haltbar sind und mit denen du andere Hund'ler nur unnötig verwirrst.

Grüßlies, Grazi

Jörg 12.04.2009 16:05

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Zitat:

Zitat von Grazi (Beitrag 125089)
@OG-Jörg: Vielen Dank für deinen Beitrag!

@Cara Mia-Jörg: Es wäre schön, wenn du nicht mehr im Brustton der Überzeugung Sachen vertrittst, die rechtlich nicht haltbar sind und mit denen du andere Hund'ler nur unnötig verwirrst.

Grüßlies, Grazi


sorry Grazia,,ich weiss von was ich schreibe!!!!!!!!!!!!
Wenn Ihr Euch sowas aufhalsen lässt,seid ihr selber schuld!
Wenn mein Hund auffällig wird muss ich mit solchen Konsequenzen rechnen wie du sie schilderst.
Amen*
Wenn ihr das mit euch machen lässt,bitte.Nicht mein Ding.:lach1:

Jörg 12.04.2009 16:06

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Und was ich schreibe liebe Grazia,lass das bitte meine Sorge sein wenn du nicht meiner Meinung bist,oder die Ahnung fehlt!

Jörg 12.04.2009 16:08

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Zitat:

Zitat von Ongoing Guerillas (Beitrag 125087)
:boese3:

Bei Rassehunden (Listenhunden) der Kategorie II kann im Beweisumkehr-Verfahren mit bestandenem Wesenstest die "Kampfhundevermutung" (gesteigert/aggressiv u. gefährlich) entkräftet werden. Mit der Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens erhält der Besitzer eines solchen Hundes vom Ordnungsamt seiner Wohngemeinde ein sog. "Negativzeugnis" (Rechtsanspruch). Eine Haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich.


http://www.polizei.bayern.de/news/re...dex.html/18614



das ist nur zulässig wenn dein Hund AUFGEFALLEN IST!

Eine sehr gute bekannte von mir arbeitet im Innenministerium in München.DAS tHEMA KENNE ICH SEIT / JAHREN: pUNKT:lach1:

Jörg 12.04.2009 16:16

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Wenn dein Hund ab dem 18. Lebensmonat den Wesenstest bestanden hat und wurde auch später nicht auffällig,musst du auch keinen wiederholen!
Das ist Fakt.
:lach1:

Grazi 12.04.2009 16:29

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
@ Jörg: Mäßige deinen Ton.

Zum Thema "Ahnung" schrieb ich jetzt lieber nix mehr, außer dass du vielleicht mal von deinem Tellerrand hochgucken solltest. Ein Blick nach Hessen widerlegt deine Behauptungen mit dem WT sofort.

Falls du Belege für deine Pauschallaussagen hast, darfst / solltest du die gerne hier im Forum für uns Ahnungslose einstellen.

Grüßlies, Grazi


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