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AW: leid. Thema Hundesteuer
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AW: leid. Thema Hundesteuer
Die Kategorie 2 (§1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) enthält die Rassen, denen diese Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Das bedeutet, dem Halter ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit Auflagen verbunden werden.
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AW: leid. Thema Hundesteuer
Wenn ich diese Kriterien erfülle kann mir keiner was wollen!^^^^^^
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AW: leid. Thema Hundesteuer
Aber deshalb kannst Du dennoch für einen Anlagehund mehr Steuern bezahlen, als für einen Pudel oder sonst ein anderer Fifi! ;)
Edit: Es geht in diesem Thema um die "Listenhundsteuer" ;) |
AW: leid. Thema Hundesteuer
Zucht und Haltung ist auch wieder ein Unterschied.
Kat 1 darf ich nur mit enormen Gutachten züchten. Kat 2 ein Test und gut is. |
AW: leid. Thema Hundesteuer
Mone ich bezahle das selbe wie der Jagdhund neben an.Auch mit meinem Rotti den ich hier 7 Jahre hatte!
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AW: leid. Thema Hundesteuer
Zitat:
Das will ich Dir ja auch glauben, aber es ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich!!! Der eine hat die Listenhundsteuer und nen Ort weiter jibbet die nicht! Verstehst was ich meine? |
AW: leid. Thema Hundesteuer
Zitat:
ich habe gerade Anruf gestartet.Außer Kategorie 1,wenn du ein Negativzeugnis hast ist keine Gemeinde oder Kommune berechtigt dir mehr Steuern abzuverlangen. Kat 1 musst du Genehmigung haben für Zucht und haltung. kat 2,und das ist Bundesweit,kommt drauf an wo deine Rasse auf dem Index steht,brauchst du nur ein Wesenstest um dich vor der erhöhten Steuer zu befreien.Alles andere ist Rechtswidrig!:lach2: |
AW: leid. Thema Hundesteuer
Nochmal langsam, bei Euch in Bayern ist es wohl so, dass wenn der Hund der Anlage 2 ein Negativzeugnis hat, entfallen die Auflagen und wohl dann auch (sofern ihr sie habt) die Listenhundsteuer!
Gehst Du in ein anderes Bundesland kann das Alles Null und Nichtig sein! Ein Negativzeugnis muss nicht übertragbar in ein anderes Bundesland sein! Ebenso verhält es sich mit der Listenhundsteuer. So klarer? |
AW: leid. Thema Hundesteuer
Ja Mone.
Ich dachte der Wesenstest zählt Bundesweit!:lach1: |
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