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Jörg 12.04.2009 16:36

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Zitat:

Zitat von Grazi (Beitrag 125096)
@ Jörg: Mäßige deinen Ton.

Zum Thema "Ahnung" schrieb ich jetzt lieber nix mehr, außer dass du vielleicht mal von deinem Tellerrand hochgucken solltest. Ein Blick nach Hessen widerlegt deine Behauptungen mit dem WT sofort.

Falls du Belege für deine Pauschallaussagen hast, darfst / solltest du die gerne hier im Forum für uns Ahnungslose einstellen.

Grüßlies, Grazi

Der Angriff kam von dir liebe Grazi..falls vergessen.Ich sage was Sache ist,wenns dir nicht passt,überlese mich doch!
Ist nicht mein Problem.
Entschuldige wenn es Leute gibt die auch was wissen.
Bezug auf Namen sage ich nichts.Ich weiss aber 2 Adressen am Odeonsplatz die dir deine Behauptungen widerlegen!

:lach1:

Jörg 12.04.2009 16:37

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Und das nächste mal bitte nur Jörg anschreiben,meine Cara kann nichts für den Stuss!

morpheus 12.04.2009 16:43

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Zitat:

Zitat von Jörg (Beitrag 125086)
Das ist rechtens nicht zulässig! Wer sein Wesenstest bestanden hat bezahlt die selbe Steuer wie zb. ein Pudel!!!!!!!

gruss

Ist es leider schon, les bitte das zweite Zitat von OG. Leider steht es den Gemeinden frei, von gewissen Rassen erhöhte Steuern abzuverlangen, es hängt vom Wortlaut der Satzung ab, mehr sag ich dazu öffentlich nicht.

Jörg 12.04.2009 16:47

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Zitat:

Zitat von morpheus (Beitrag 125100)
Ist es leider schon, les bitte das zweite Zitat von OG. Leider steht es den Gemeinden frei, von gewissen Rassen erhöhte Steuern abzuverlangen, es hängt vom Wortlaut der Satzung ab, mehr sag ich dazu öffentlich nicht.

,dagegen kann man rechtlich angehen!
Gesetz ist Gesetz.
Auflagen sind da um sie zu erfüllen,wenn du sie erfüllst kann keine Gemeinde was!:lach1:

Jörg 12.04.2009 16:52

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Als ich mit meinem Rotti nach Bayern zog,habe ich mit Freunden (eine ist beim Innenministerium am Odeonsplatz beschäftigt) sehr ausführlich alles besprochen.
Was das Ministerium angibt musst du erfüllen!Keine Gemeinde kann dich außer Leinenzwang zu was anderem befehlen!
Wenn ich mich mit Auflagen an alles halte und mein Hund nicht auffällig wird,kann mich keine Gemeinde nötigen weiteres zu tun.!

morpheus 12.04.2009 16:57

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Jörg, es geht nicht um Auflagen, sondern um erhöhte Steuern trotz WT. Und dies ist aufgrund der Satzungsautonomie der Gemeinde möglich. Gegen welches Gesetz soll das verstossen? Art. 3 GG?

Vielleicht gibt es aber mittlerweile Urteile, dann lass ich mich gerne eines Besseren belehren.

Jörg 12.04.2009 16:59

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Klar gibts es Gesetze ,und keiner kann dich nötigen wenn du diese erfüllst.!
Wäre noch schöner...

Jörg 12.04.2009 17:00

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Wer seinem Wesenstest nachkommt und der Hund wird nicht auffällig,kann keiner eine höhere Steuer verlangen.Das is aba sowas von Fakt!

morpheus 12.04.2009 17:05

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Dann nenn mir bitte das Gesetz. Hast du das zweite Zitat von OG gelesen? Wie interpretierst du das?

Goofymone 12.04.2009 17:08

AW: leid. Thema Hundesteuer
 
Will auf keinen Fall bestreiten, dass es solche Fälle nicht gibt. Aber hier mal was:

Neben der allgemein üblichen Hundesteuer erheben die Kommunen deutlich erhöhte Steuern für so genannte Kampfhunde. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Aufwandssteuer, die von den Städten und Gemeinden im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts erhoben werden. Mit der im Vergleich zur herkömmlichen Hundesteuer deutlich erhöhten Kampfhundesteuer soll die Haltung vermeintlich gefährlicher Hunde eingedämmt werden. Die Rechtmäßigkeit der in manchen Fällen bis zu achtfach höheren „Kampfhundesteuer“ ist von den Gerichten und letztlich auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits bestätigt worden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.01.2000, Az.: 11 C 8.99). Auch das erfolgreiche Ablegen eines Wesenstests befreit nicht von der erhöhten „Kampfhundesteuer“, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kürzlich entschied (Az.: 2 S 2695/03).
Quellennachweis: http://www.tierschutzakademie.de/00835.html


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