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AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Zitat:
Es muss festgestellt werden, daß die Überprüfung eines Hundes immer nur den "Ist-Zustand" beschreiben kann und der Hundebesitzer nicht von der Sorgfaltspflicht bei weiterer Haltung und Führung entbunden ist. Änderungen der Haltungsbedingungen, Halter od. Führerwechsel, Ausbildung und Erziehung etc. können das Wesensbild jedes Hundes beeinflussen und verändern. deshalb hat kein (Hunde)Gutachter wegen seines Gutachtens, etwas zu "befürchten". Probleme bekommt der Halter - ausbaden darf es der Hund Geändert von Monty (01.06.2009 um 00:16 Uhr) |
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AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
heißt hier auch oft nur ein Stadtteil/viertel im Volksmund "Negerdorf", weil die (frühere) Zeche keine eigenen Waschkauen hatte, deshalb mussten die Bergleute schwarz, bzw. dreckig nach Hause gehen.
Unsere Nachbarn aus Stein, die in der Graphitmühle vom Bleistift-Faber arbeiteten, waren hier auch einfach " N***r" und stolz drauf weil sie Arbeit hatten...die N***r der US Army hießen dafür wieder anders... wie heißt es hier..."Wo die Hasen "Hosen" heißen, und die Hosen "Husen" heißen" Geändert von Monty (01.06.2009 um 10:04 Uhr) Grund: wieso xxten das jetzt N***r, war doch nicht rassistisch gedacht? |
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Wer die Wahl hat ....
.... hat die Qual liebe Anne, ist es nicht so.
Zitat:
Freundlicher Gruss Beat |
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AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Zitat:
Der Gemeinerat hat doch keine Berechtigung Gesetze zu erlassen, oder zu ändern. Und in den Hundeverordnungen die ich kenne, steht immer das im "Einzelfall" besondere Maßnahmen getroffen werden dürfen. Das hier ist Populismus gegen das Sommerloch... dank der bekloppten Hundehalterin |
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AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Zitat:
Es geht hier um Stimmungsmache, nach dem Motto "steter Tropfen höhlt den Stein". Dieser ständige Kampf um den Ruf des s.g. Kampfhundes zermürbt einige Halter, die sich einen lieben, großen Knuddelhund gewünscht haben aber mit so viel Anfeindung nicht fertig werden und damit auch nicht gerechnet haben. Im schlimmsten Fall, wird der Hund dann lieber abgegeben. |
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AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Darf ich mal fragen - zum Verständnis: Stellt in Bayern die Gemeinde (Verwaltung?) selbst das Negativzeugnis aus? Nachdem der Halter das Gutachten vorgelegt hat?
So steht es hier: Zitat:
...der letzte Satz: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zusammengefasst hat die Gemeinde einen Einfluss auf den Gutachter, kann eine Leinenpflicht auf öffentlichen Orten anordnen und über "die Anordnung im Einzelfall" eine MK-Pflicht einführen. Wenn es so wäre, sind doch Anne's Befürchtungen absolut berechtigt! Vor allem, wenn sich dort keiner wehrt und sich das Verfahren etabliert... |
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AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Richtig, aber der Gesetzgeber spricht hier explicit von "Einzelfällen". Pauschalurteile - wie komplette Liste 2 Hunde - werden da m.E. nicht mit abgedeckt.
Ansonsten bin ich da in meiner Gefühlslage auch etwas hin und her gerissen. Ich meine niemanden aus der aktuellen Diskussion, aber auch hier im Forum hab ich schon einige Male gelesen: "Ich hab doch schließlich keinen Kampfhund sondern einen Molosser"! Es mangelt einigen am Solidaritätsgedanken. Die Arschkarte haben die Liste 1 Hunde. Was geht es mich an, solange ich keinen Pitbull habe. Yippie, ich wohne in Bundesland XY, hier gibt's keine Auflagen. Also was schert mich der *******? Das das nur der Anfang war/ist, sollte jedem klar sein. Man kann nur hoffen, dass das benachbarte Ausland kompetentere Maßnahmen erläßt um die Beissvorfälle zu minimieren, von denen sich unsere Politiker dann etwas abschauen können. Zu der Wahlfrage, gebe ich zu bedenke, dass ich vor der letzten Wahl sogar einige Parteinen anheschrieben habe, vor dem Hintergrund des Verstreichens der geforderten 5 Jahresfrist, zur Beobachtung der Entwicklung in der Hundesache. Die CDU lies schriftlich verlauten, dass auch dieses Thema auf Ihrer 2do-Liste stünde und das man sehr an "vernünftigen" Regeln interessiert sei. Als nach der Wahl dann nix passierte, habe ich nochmal hingeschrieben. Keine Antwort mehr. Irgendwann kam diese Bundesweite Statistik raus und man sah sich in den Verordnungen bestätigt. |
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AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Zitat:
Das mit dem Gutachter ist doch in allen geregelten Bundesländern so. Ich darf natürlich nicht zu Hans Wurst gehen und sagen, "Hier mach mal Gutachten feddig. Der is' lieb". Aber es gibt doch auch im bayrischen Raum nicht nur böse Gutachter. Dann such ich mir halt einen vernünftigen aus. Ist hier doch nicht anders. |
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