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  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 11:40
Gast20091091001
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von morpheus Beitrag anzeigen
Dies stellt meines Erachtens ganz klar einen Verstoss gegen höherrangiges Recht dar. Eine gemeindliche Satzung kann keine Verordnung oder ein Gesetz außer Kraft setzen, es fehlt also die Regelungskompetenz, da Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Ländersache ist. Das wird wohl nüscht, auch nicht im Freistaat...
Es liest sich so, als hätte die Gemeinde der Verwaltung lediglich eine "Empfehlung" ausgesprochen, als keine neue Verordnung o.Ä. formuliert.
Kommt die Verwaltung der Empfehlung dieser Gemeinde nach, wird wahrscheinlich, vor dem Hintergrund des tragischen Unfalls und mit besonderem Augenmerk auf die Sicherheit der Bevölkerung dieser Gemeinde, noch nichtmal dem "liebsten" Kat.2-Hund ein Negativzeugnis ausgestellt - So hab ich das verstanden.
Das hiesse dann, das übergeordnete Gesetz ("widerlegbare Gefährlichkeit") bleibt bestehen, Kat.2 Hunde werden weiterhin zum Wesenstest bestellt, aber alle in dieser Gemeinde "fallen kategorisch durch" und müssen Leine und Maulkorb tragen.
Das wäre dann sozusagen eine Hintertür und wenn es dem Gutachter noch "ans Leder geht", wird es wohl so kommen...und sich dort "einbürgern".
Oder hab ich das falsch verstanden?
Prinzipiell können Kat.2-Hunde in Bayern, die schon ein Negativzeugnis haben, ja trotzdem mit Auflagen belegt werden. So könnte doch die Gemeinde eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht für alle Kat.2-Hunde, die bereits ein Negativzeugnis haben, durchsetzen! Oder werden die Auflagen vom Gutachter vorgegeben und können nicht nachträglich geändert werden?

Verdammt nochmal, warum passen die Leute nicht auf ihre Hunde auf!?!
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