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  #1 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 11:40
Gast20091091001
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von morpheus Beitrag anzeigen
Dies stellt meines Erachtens ganz klar einen Verstoss gegen höherrangiges Recht dar. Eine gemeindliche Satzung kann keine Verordnung oder ein Gesetz außer Kraft setzen, es fehlt also die Regelungskompetenz, da Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Ländersache ist. Das wird wohl nüscht, auch nicht im Freistaat...
Es liest sich so, als hätte die Gemeinde der Verwaltung lediglich eine "Empfehlung" ausgesprochen, als keine neue Verordnung o.Ä. formuliert.
Kommt die Verwaltung der Empfehlung dieser Gemeinde nach, wird wahrscheinlich, vor dem Hintergrund des tragischen Unfalls und mit besonderem Augenmerk auf die Sicherheit der Bevölkerung dieser Gemeinde, noch nichtmal dem "liebsten" Kat.2-Hund ein Negativzeugnis ausgestellt - So hab ich das verstanden.
Das hiesse dann, das übergeordnete Gesetz ("widerlegbare Gefährlichkeit") bleibt bestehen, Kat.2 Hunde werden weiterhin zum Wesenstest bestellt, aber alle in dieser Gemeinde "fallen kategorisch durch" und müssen Leine und Maulkorb tragen.
Das wäre dann sozusagen eine Hintertür und wenn es dem Gutachter noch "ans Leder geht", wird es wohl so kommen...und sich dort "einbürgern".
Oder hab ich das falsch verstanden?
Prinzipiell können Kat.2-Hunde in Bayern, die schon ein Negativzeugnis haben, ja trotzdem mit Auflagen belegt werden. So könnte doch die Gemeinde eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht für alle Kat.2-Hunde, die bereits ein Negativzeugnis haben, durchsetzen! Oder werden die Auflagen vom Gutachter vorgegeben und können nicht nachträglich geändert werden?

Verdammt nochmal, warum passen die Leute nicht auf ihre Hunde auf!?!
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  #2 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 12:55
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.730
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Bin mir nicht ganz sicher, aber dann müsste die Gemeinde einen Ermessensspielraum haben, falls der Gutachter in dem Wesenstest keine Auflagen vorsieht. Bin jetzt zu faul den Art. 37 LStVG genau zu lesen, aber wenn hier kein Ermessen vorgesehen ist, kann dies nicht durch Satzung oder Empfehlung umgangen werden.

Zum Kotzen finde ich, dass mit simplen Vorsichtsmaßnahmen diese Diskussionen nie aufkommen würden.
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Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 14:41
Kaiser / Kaiserin
 
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Beiträge: 18.469
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Aber den WT kann ich doch in dem Bundesland machen wo ich will...
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  #4 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 14:52
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 1.730
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Aber den WT kann ich doch in dem Bundesland machen wo ich will...
In Bayern meines Wissens nur bei einem auch in Bayern zugelassenen.
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Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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  #5 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 16:08
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Ja, meinte ich ja - in dem Bundesland in dem ich wohne, kann ich frei wählen... zumindest in NRW ist das so.
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  #6 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 16:42
Gast280210
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Ja, Peppilein, das ist so wie mit dem Führerschein. Du kannst ihn überall machen, anerkannt wird er in good old Germany nur bedingt.

Ich denke, in diesem Falle, ist es nur ein Aufhänger für die Behörde, um ganz elegant ein unliebsames Problem zu lösen.

Da die Dame die Leinen- und Maulkorbauflage einfach ignoriert hat, hätte man durch Vollzug von bereits vorhandenen Gesetzen die Angelegenheit kurz und schmerzlos regeln können. Wollte man aber anscheinend nicht. Dieser Vorfall war m.E. nach geradezu willkommen, um die Gesetzeslage aufgrund dieses Vorfalles, mit Zustimmung der aufgebrachten Bevölkerung passend zu machen.

Sollte dieses Verhalten durchgehen, können wir uns nur durch Abschluss einer guten Rechtsschutzversicherung und dem Austausch entsprechend spezialisierter Rechtsanwälte wappnen.

Je schwieriger die Zeiten, umso engstirniger und boshafter die Leute. Schade, dass diese Energie nicht gegen die gerichtet wird, die es eigentlich verdient haben. Sorry, aber das ist typisch "Deutsches Spießertum", feige, nach oben kriechen und nach unten treten, dazu noch hinterfotzig, scheinheilig und verlogen.

Da lob' ich mir unsere Hunde.
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  #7 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 21:38
Benutzerbild von naine
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 26.05.2009
Ort: Wilhelmshaven
Beiträge: 95
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Huhu,

wir haben hier (Niedersachsen) keine Leinenpflicht mehr für Katergorie 2 Hunde, für die der Kat. 1 schon.

Aber nach einem Beissvorfall wird überlegt alle Hunde die eine bestimmte Grösse und ein bestimmtes Gewicht haben an die Leine zu legen. Überlegt wird auch ob solche Hunde mit zukünftig nur noch mit Maulkorb raus dürfen...

LG Nadine

Geändert von naine (31.05.2009 um 21:41 Uhr)
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