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AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Ja, meinte ich ja - in dem Bundesland in dem ich wohne, kann ich frei wählen... zumindest in NRW ist das so.
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AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Ja, Peppilein, das ist so wie mit dem Führerschein. Du kannst ihn überall machen, anerkannt wird er in good old Germany nur bedingt.
Ich denke, in diesem Falle, ist es nur ein Aufhänger für die Behörde, um ganz elegant ein unliebsames Problem zu lösen. Da die Dame die Leinen- und Maulkorbauflage einfach ignoriert hat, hätte man durch Vollzug von bereits vorhandenen Gesetzen die Angelegenheit kurz und schmerzlos regeln können. Wollte man aber anscheinend nicht. Dieser Vorfall war m.E. nach geradezu willkommen, um die Gesetzeslage aufgrund dieses Vorfalles, mit Zustimmung der aufgebrachten Bevölkerung passend zu machen. Sollte dieses Verhalten durchgehen, können wir uns nur durch Abschluss einer guten Rechtsschutzversicherung und dem Austausch entsprechend spezialisierter Rechtsanwälte wappnen. Je schwieriger die Zeiten, umso engstirniger und boshafter die Leute. Schade, dass diese Energie nicht gegen die gerichtet wird, die es eigentlich verdient haben. Sorry, aber das ist typisch "Deutsches Spießertum", feige, nach oben kriechen und nach unten treten, dazu noch hinterfotzig, scheinheilig und verlogen. Da lob' ich mir unsere Hunde. |
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Wie Recht du hast Karin .....
.... der Bürger als rechtlose Milchkuh der Nation, degradiert zum blossen Steuerzahler in einem System das schon lange aus dem Ruder läuft.
Vielleicht (noch) nicht überall so schlimm wie in "poor old Gemany", aber auf dem besten Weg dazu! Frendlicher Gruss Beat Geändert von Rocky (31.05.2009 um 18:19 Uhr) |
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AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Also, ich hab das jetzt mal gelesen. Ist irgend so ein kleines Kuh-Kaff wo der Gemeinderat der Verwaltung irgendeinen Vorschlag macht... Der Gemeinderat ist wahrscheinlich der Mann von der Pudelbesitzerin und der "Journalist" der Schwager...
Da ist doch inhaltlich auch alles durcheinander geworfen, was die Listen angeht... Ich behaupte mal, da passiert nix. |
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AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Ich habe gegen Leinen und Maulkorbzwang nach bestandenen Wesenstest bei Kat2 Hund gegen die Stadt Nürnberg geklagt und gewonnen. Bei Interesse lasse ich gerne Aktenzeichen ect. zukommen.
Dies ist nach der bayrischen Hundeverordnung NICHT haltbar und auch für kleine Gemeinden bindend...lasst euch das nicht gefallen |
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AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Zitat:
Was mir auch noch Bauchschmerzen bereitet ist die folgende Äußerung: Anmerkung der Zeitung: Auch der Münchner Gutachter, der „Mona“ ein gutes Wesensgutachten ausgestellt hatte, sollte, so Kliem, zur Verantwortung gezogen werden. „Der Persilschein, den der Gutachter dem Rottweiler gab, war gleichzeitig der Totenschein für unseren Pudel.“ Was bedeutet das? Werden Gutachten künftig nicht mehr anerkannt, geht man davon aus, dass (wie bei uns, ein staatlich vereidigter Gutachter) nicht in der Lage ist, das Wesen eines Hundes zu beurteilen? Ja, wenn da so ist, können wir uns die ganze Mühe und das Geld sparen. Was unseren Gutachter anbelangt, verlasse ich mich voll und ganz auf seine Kompetenz. Während der Prüfung unserer Hunde, wurde mir erst Bewusst, über welches Wissen und Erfahrung er verfügt. Wenn immer ich ein Problem habe und das ist sehr selten, wende ich mich an ihn. Es ist nicht nur sein Beruf, sondern er liebt Hunde und versteht sie. |
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AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Zitat:
Tja, so ist das leider. Auch Gutachter sind nur Menschen und machen Fehler. Die passieren leider auch in viel schwerwiegenderen Fällen - Menschen und nicht Hunde betreffend...
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LG Simone |
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AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Vermutlich gibt es in dieser Gemeinde kaum betroffene Hundehalter, zumindest keine einflußreichen, somit wird wohl auch keiner dagegen klagen. Meine Befürchtung ist, andere kleine Gemeinde ziehen nach, kommen damit durch und bald schwappt diese Vorgehensweise über den Weißwurstäquator.
Im Resultat heißt das wieder, Hundehalter müssen gegen Behördenwillkür und politisch verordnetes Unrecht klagen. Das ist doch der Irrsinn, seit Jahren müssen Hundehalter in langwierigen, kostenintensiven, zermürbenden und überflüssigen Prozessen ihr Recht einklagen. Wir haben Wahljahr und jede Stimme zählt.
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?
Huhu,
wir haben hier (Niedersachsen) keine Leinenpflicht mehr für Katergorie 2 Hunde, für die der Kat. 1 schon. Aber nach einem Beissvorfall wird überlegt alle Hunde die eine bestimmte Grösse und ein bestimmtes Gewicht haben an die Leine zu legen. Überlegt wird auch ob solche Hunde mit zukünftig nur noch mit Maulkorb raus dürfen... LG Nadine Geändert von naine (31.05.2009 um 22:41 Uhr) |
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