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  #1 (permalink)  
Alt 30.05.2009, 23:38
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 22.11.2007
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Beiträge: 204
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Welch ein Glück haben wir da noch ein Grundgesetz.Soweit mich meine grauen Zellen nicht Täuschen ist DAS nicht möglich, wenn man den richtigen RA hat. Lest mal im BGB nach.
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Das leid der Tiere beginnt mit dem gewinn denken der Menschen:traurig3:
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Alt 31.05.2009, 06:46
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 27.01.2009
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Beiträge: 1.375
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Ich brauche nur ein Wesenstest für Kat2 bei uns.Wir haben nicht mal Leinenpflicht.Ich wohne auch in Süd-Bayern.

Aber was ich da las in dem Artikel,hätte die Frau sowieso nicht ohne MK Und Leine laufen dürfen.Ob die Gemeinde ein Verbot für Listenhunde aussprechen kann obwohl dies vom Land geregelt ist,weiss ich nicht.Kann ich mir schlecht vorstelllen.Die Frau hat fahrlässig gehandelt.
Ich wurde mit meinem Rottweiler auch oft dumm angemacht.Bei einem Mastiff wissen die meisten nicht was das für eine Rasse ist.Ich sagte immer ist eine englische Dogge,was ja auch stimmt
Rottweiler haben in Bayern die *****karte.
Ich kenne jemand vom Innenministerium in München.Ich werde am Dienstag mich mal kundig machen.Der arbeitet nicht in der Abteilung die für "Kampfhundesteuer" und Haltung zuständig sind,aber er kann sich für mich mal informieren.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 08:33
Benutzerbild von morpheus
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Tirza Beitrag anzeigen
Welch ein Glück haben wir da noch ein Grundgesetz.Soweit mich meine grauen Zellen nicht Täuschen ist DAS nicht möglich, wenn man den richtigen RA hat. Lest mal im BGB nach.
Ohne klugscheißen zu wollen, das BGB regelt ausschließlich privatrechtliche Ansprüche und niemals öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.
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Es grüßt
Stefan

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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  #4 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 10:20
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 22.11.2007
Ort: Saerbeck
Beiträge: 204
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von morpheus Beitrag anzeigen
Ohne klugscheißen zu wollen, das BGB regelt ausschließlich privatrechtliche Ansprüche und niemals öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.
ich habe das bgb mit aktuellen urteilen rund um die hundehaltung vor ca.3 jahren mal sehr erfolgreich benutzt. wir hatten in unserem ort so eine tolle Gemeindesatzung die besagte das alle hunde innerhalb und außerhalb des ortes nur an der leine zu führen wären. die Gemeindesatzung mußte in unserem ort wegen Unverhältnismäßigkeit geändert werden.
ich schau mal nach ob ich die urteile noch finde evtl. könnten diese bei der betreffende Gemeinde auch mal für änderungen sorgen.
Evtl. sollte man dort das zuständige amt einfach mal anrufen und nachfragen was wirklich beschlossen werden soll. nachdem ja soviel über die neue hundeverordnung in niedersachsen geschrieben wurde und man da echt gedacht hat das geht jaaaa gar nicht habe ich da kurzerhand angerufen und mich mit fr.meierdirks unterhalten und was war. ALLES HALB SO SCHLIMM nix von 700€pro hund wegen dem wesenstest geschweige denn überhaubt solch einen bei jedem hund, es werden alle hunde gleich gestellt und deren halter auch zb. wenn oma sich einen pudel kaufen möchte MUß sie vorher einen sachkundenachweis erbringen auch dann wenn fifi nur ein endgewicht von 6 kg hat. lg tina
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Geändert von Tirza (31.05.2009 um 10:32 Uhr)
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  #5 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 17:07
Benutzerbild von Rocky
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard Wie Recht du hast Karin .....

.... der Bürger als rechtlose Milchkuh der Nation, degradiert zum blossen Steuerzahler in einem System das schon lange aus dem Ruder läuft.

Vielleicht (noch) nicht überall so schlimm wie in "poor old Gemany", aber auf dem besten Weg dazu!

Frendlicher Gruss
Beat

Geändert von Rocky (31.05.2009 um 17:19 Uhr)
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  #6 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 18:28
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Also, ich hab das jetzt mal gelesen. Ist irgend so ein kleines Kuh-Kaff wo der Gemeinderat der Verwaltung irgendeinen Vorschlag macht... Der Gemeinderat ist wahrscheinlich der Mann von der Pudelbesitzerin und der "Journalist" der Schwager...

Da ist doch inhaltlich auch alles durcheinander geworfen, was die Listen angeht... Ich behaupte mal, da passiert nix.
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  #7 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 20:32
Gast280210
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Also, ich hab das jetzt mal gelesen. Ist irgend so ein kleines Kuh-Kaff wo der Gemeinderat der Verwaltung irgendeinen Vorschlag macht... Der Gemeinderat ist wahrscheinlich der Mann von der Pudelbesitzerin und der "Journalist" der Schwager...
Genau, davon gehe auch ich aus - aber, wie Du schon immer so schön sagtest, wehret den Anfängen.

Was mir auch noch Bauchschmerzen bereitet ist die folgende Äußerung:

Anmerkung der Zeitung:
Auch der Münchner Gutachter, der „Mona“ ein gutes Wesensgutachten ausgestellt hatte, sollte, so Kliem, zur Verantwortung gezogen werden. „Der Persilschein, den der Gutachter dem Rottweiler gab, war gleichzeitig der Totenschein für unseren Pudel.“


Was bedeutet das? Werden Gutachten künftig nicht mehr anerkannt, geht man davon aus, dass (wie bei uns, ein staatlich vereidigter Gutachter) nicht in der Lage ist, das Wesen eines Hundes zu beurteilen?

Ja, wenn da so ist, können wir uns die ganze Mühe und das Geld sparen.
Was unseren Gutachter anbelangt, verlasse ich mich voll und ganz auf seine Kompetenz. Während der Prüfung unserer Hunde, wurde mir erst Bewusst, über welches Wissen und Erfahrung er verfügt. Wenn immer ich ein Problem habe und das ist sehr selten, wende ich mich an ihn. Es ist nicht nur sein Beruf, sondern er liebt Hunde und versteht sie.
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  #8 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 20:55
Benutzerbild von Simone
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Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Cara Beitrag anzeigen
Was mir auch noch Bauchschmerzen bereitet ist die folgende Äußerung:

Anmerkung der Zeitung:
Auch der Münchner Gutachter, der „Mona“ ein gutes Wesensgutachten ausgestellt hatte, sollte, so Kliem, zur Verantwortung gezogen werden. „Der Persilschein, den der Gutachter dem Rottweiler gab, war gleichzeitig der Totenschein für unseren Pudel.“

.

Tja, so ist das leider. Auch Gutachter sind nur Menschen und machen Fehler. Die passieren leider auch in viel schwerwiegenderen Fällen - Menschen und nicht Hunde betreffend...
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LG Simone
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  #9 (permalink)  
Alt 31.05.2009, 21:03
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Beiträge: 2.784
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Vermutlich gibt es in dieser Gemeinde kaum betroffene Hundehalter, zumindest keine einflußreichen, somit wird wohl auch keiner dagegen klagen. Meine Befürchtung ist, andere kleine Gemeinde ziehen nach, kommen damit durch und bald schwappt diese Vorgehensweise über den Weißwurstäquator.
Im Resultat heißt das wieder, Hundehalter müssen gegen Behördenwillkür und politisch verordnetes Unrecht klagen. Das ist doch der Irrsinn, seit Jahren müssen Hundehalter in langwierigen, kostenintensiven, zermürbenden und überflüssigen Prozessen ihr Recht einklagen.
Wir haben Wahljahr und jede Stimme zählt.
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Gruß Vom Acker

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  #10 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 11:41
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Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Gemeindebeschluß zu Kat.2 Hunden rechtlich haltbar?

Zitat:
Zitat von Anne Beitrag anzeigen
Vermutlich gibt es in dieser Gemeinde kaum betroffene Hundehalter, zumindest keine einflußreichen, somit wird wohl auch keiner dagegen klagen. Meine Befürchtung ist, andere kleine Gemeinde ziehen nach, kommen damit durch und bald schwappt diese Vorgehensweise über den Weißwurstäquator.
Im Resultat heißt das wieder, Hundehalter müssen gegen Behördenwillkür und politisch verordnetes Unrecht klagen. Das ist doch der Irrsinn, seit Jahren müssen Hundehalter in langwierigen, kostenintensiven, zermürbenden und überflüssigen Prozessen ihr Recht einklagen.
Wir haben Wahljahr und jede Stimme zählt.
Aber da ist doch gar nix beschlossen. Der Gemeinderat hat der Verwaltung einen Vorschlag unterbreitet. Wenn ich das bundeseinheitliche Gesetz zur Gefahrenabwehr richtig verstehe, ist darin auch die Zuständigkeit geregelt. Und die liegt bei den Ordnungsämtern (in Zusammenarbeit mit den Veterinärämtern) der Städte und Gemeinden.

Der Gemeinerat hat doch keine Berechtigung Gesetze zu erlassen, oder zu ändern. Und in den Hundeverordnungen die ich kenne, steht immer das im "Einzelfall" besondere Maßnahmen getroffen werden dürfen.

Das hier ist Populismus gegen das Sommerloch... dank der bekloppten Hundehalterin
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