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Rottweiler werden in Schaffhausen bewilligungspflichtig
Die Kantonsregierung erweitert zum 1. Oktober die Liste potenziell gefährlicher Hunderassen von vier auf 14. Neu werden auch Rottweiler bewilligungspflichtig. Die Schaffhauser Liste wird nach Angaben der Kantonsregierung damit gleich wie die Thurgauer. Bisher hatte sich Schaffhausen der Zürcher Regelung angeschlossen. Auf der Liste der bewilligungspflichtigen Hunde standen nur vier, ursprünglich als Kampfhunde gezüchtete Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull. Frist von drei Monaten Neu werden zusätzlich Cane corso, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Presa Canario (Dogo Canario), Rottweiler und Tosa in die Rassentypenliste aufgenommen. Darunter fallen auch Mischlingshunde der betroffenen Rassen. Für das Halten solcher Hunde besteht eine Bewilligungspflicht. Hundebesitzer, die aufgrund der geänderten Rasseliste eine Bewilligung brauchen, können diese innerhalb von drei Monaten einholen. Regelung für «Gasthunde» erwünscht Gleichzeitig wendet sich die Regierung mit einem Schreiben an den Bundesrat und fordert eine bundeseinheitliche Regelung für den Umgang mit gefährlichen Hunden. Denn auch von der neuen kantonalen Regelung könnten ausserkantonal gehaltene Hunde, welche sich besuchsweise im Kanton Schaffhausen aufhalten, nicht erfasst werden. Beide Rottweiler, die in Schaffhausen zugebissen haben, waren nur besuchsweise im Kanton. Der eine kam aus dem Aargau. Er verletzte ein Kind schwer und wurde eingeschläfert. Der zweite stammt aus Zürich und biss ein Kind in den Arm. Über sein Schicksal entscheiden die Behörden im Kanton Zürich. http://www.landbote.ch/news/webnews/?artikel=720761
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Ein Affe verliert erst die Angst vor den roten Beeren, wenn er sieht, dass sie auch ein anderer isst. Äffchen sieht's und machts nach. So einfach ist das. Dr. Gregory House |
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