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Glückwunsch, mit der Aussage habt ihr es in den Fokus von Deutschlands schlimmsten Hundefreak geschafft....
Es ist ihm, wie immer, völlig egal, worum es geht, oder was gar der Zusammenhang ist. Wer ganz tapfer ist, kann sich mal seine Seite ansehen, dieses Machwerk strotzt nur so vor Fehlern, übelsten Beleidigungen und Angriffen unter der Gürtellinie.... ![]() Zu finden hier: http://www.facebook.com/bulldog.nachrichten und hier http://www.facebook.com/permalink.ph...51915344874150 und eben auf seiner gruseligen Seite. Sein Schundwerk: www.bulldog-nachrichten.de auch wenn jede Verlinkung eigentlich strafbar sein müßte... Nur als kleiner Tipp, dass eben oben gemachtes Zitat jetzt für den Kampf gegen den VDH mißbraucht wird, auch wenn diese Menschen überhaupt nicht beachten, dass das derzeit durch die Landschaft geisternde Video zum Thema Krallenziehen nicht mal in Deutschland aufgenommen wurde, keinen deutschen Hund zeigt, kein deutscher Züchter involviert ist, aber egal, Hauptsache, man kann was schlechtmachen. Geändert von CaminaBurana (25.03.2012 um 16:04 Uhr) |
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Ich habe es jetzt mit dem Tipp von Faltendackelfrauchen versucht. Direkt unter der Kralle sieht es besser aus. Allerdings ist über der Kralle und auf der Rückseite der Pfote alles extrem wund. Über der Kralle fast wie rohes Fleisch.
![]() Für Freitag abend habe ich mir einen Termin in Asterlagen geben lassen. |
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Das wurd ja auch mal Zeit
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Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis". |
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Sorry wenn ich nachfrage aber Ihr redet hier von Daumenkralle, meint aber Wolfskralle?
Laut meinem TA sind das nämlich zwei verschiedene Krallen. Meine hat z.B. keine Wolfskralle, dafür hatte sie sich aber mal die Daumenkralle verletzt, die dann gezogen werden musste. Die Daumenkralle wuchs aber wieder nach. |
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In Anlehnung an das TschG ist es nicht erlaubt, außer es liegt eine med. Indikation vor. Der VDH schreibt in seiner aktuellen Stellungnahme dazu, dass er es als Verstoß gegen das TschG wertet, ahndet und deutlich verurteilt.
http://www.vdh.de/news-left/items/st...enkrallen.html |
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![]() Zitat:
Der VDH versteckt sich hinter einer unglücklichen Formulierung im Tierschutzgesetz. "Das Entfernen von Daumenkrallen erfolgt nicht zum Erreichen bestimmter Rassenmerkmale. Nach unserem Kenntnisstand schreiben die jeweiligen Rassestandards nicht das Entfernen der Daumenkrallen vor. Daher gibt es gem. § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung keine Rechtsgrundlage für das Erteilen eines Ausstellungsverbots. Dies ändert nichts an der Bewertung durch den VDH, dass das Entfernen der Daumenkrallen ohne medizinische Indikation als Verstoß des Tierschutzgesetzes zu werten und zu ahnden ist." Quelle: http://www.vdh.de/news-left/items/st...enkrallen.html Wenn der VDH es "deutlich verurteilt", warum akzeptiert er dann die Meldung/das Ausstellen von Hunden, die ohne medizinische Indikation verstümmelt wurden? Richtig, weil ihm Kohle durch die Lappen ginge, wenn er nach kupierten Hunden nun auch noch die "Verstümmelten" ausschlösse. Manche Leute scheinen einfach nicht mehr Lesen zu können... ![]() |
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