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AW: Wesenstest Niedersachsen?
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AW: Wesenstest Niedersachsen?
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Du hast richtig gelesen, deshalb schrieb ich auch: sind wir jetzt schon so weit, das wir diesen Blödsinn freiwillig mitmachen? Was soll das bringen? Dir ist schon klar, wenn du solch einen Test freiwillig machst du allen Menschen, die gegen diesen Blödsinn sind du einen lange Nase zeigst und außerdem diese hirnrissigen Gesetzte befürwortest! Und ich bin wirklich traurig über jeden, der so etwas freiwillig mit seinen Hund macht. Ein freiwilliger Test ist das Zugeständnis, das die Rasselisten richtig sind...statt sich gegen den Irrsinn in Deutschland bezügl. der Hunde zu wehren ...freiwillig ne...da fange ich wirklich zu spucken und stammeln an vor Unverständnis @ Steffi...ich hoffe du bist von diesen Gedanken wieder abgekommen... |
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AW: Wesenstest Niedersachsen?
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Vielleicht fragst Du sie mal nach der gesetzlichen Grundlage. http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher...unde/index.php |
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AW: Wesenstest Niedersachsen?
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Ich dachte du könntest dich gleich nach beidem erkundigen . Was hilft es wenn ich dir dir sage, das sie gesagt hat..... du würdest doch versuchen dagegen zu halten. Also lass dich doch lieber gleich von kompetenter Stelle beraten. In deinem Link finde ich übrigens nur den Hinweis, das man berechtigt ist die Sachkundeprüfung zu wiederholen . Ansonsten steht da nur, das beim Verhaltenstest im Einzelfall entschieden werden muss. was anderes habe ich ja auch nicht behauptet. Wie gesagt, wenn du magst, ruf sie an und diskutier es mit ihr aus . (ist nicht böse gemeint, einfach nur ein Vorschlag meinerseits). Die aufgeführten Regelungen entsprechen übrigens auch dem, wie ich es erlebt habe. Der Hund darf lediglich kein übertriebenes, unangemessen aggressives Verhalten zeigen. Ansonsten darf er machen was er will, er muss nichts völlig emotionslos über sich ergehen lassen, so wie es oft behauptet wird. Mir hatte man vorab auch eine Menge Horrorgeschichten erzählt, deswegen habe ich es mir auch erst angeguckt und dann entschieden. Ich habe die Erfahrung gemacht, das auch hier lange nicht so heiß gegessen wie gekocht wird .
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird. *1.5.2004 +03.01.2013
Geändert von Jule69 (31.07.2011 um 01:28 Uhr) Grund: Schreibfehler |
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AW: Wesenstest Niedersachsen?
Es ist auch eine Sache des Prüfers, ob der Wesenstest für dich und deinen Hund einfach wird oder nicht - dürfte ich ja persönlich miterleben - der Typ hat keinen Geheimnis draus gemacht, dass er Listenhunde nicht mochte
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AW: Wesenstest Niedersachsen?
In dem Gesetz und den Durchführungsanweisungen (NRW!) sind die Regelungen fixiert, die für alle Bürger zu gleichen Teilen gelten.
Und es gibt kein Gesetz, dass der Test nicht wiederholt werden darf. Da muss ich gar nicht mit irgendjemandem diskutieren. Wenn jemand was anderes behauptet, bitte um entsprechende Regelung (Quelle). |
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AW: Wesenstest Niedersachsen?
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(2) Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reak-tionen des Hundes, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. Die Verhaltensprüfung soll folgende Elemente (Prüfelemente) umfassen: 1. Überprüfung des Gehorsams des Hundes; 2. Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Jogger, Skater, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten; 3. Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten (z.B. Auf-spannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen); 4. Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen (z.B.: Fahrradklingel; Geschrei; Trillerpfeife); 5. Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit; 6. Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden; 7. Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden. Der Hund darf während des Prüfungsvorgangs keinen über das normale Maß hinausgehenden Reizen ausgesetzt werden, die nachvollziehbare und natürliche Abwehrreaktionen provozieren. Die Reize müssen dem Hund in angemessener Dosierung vermittelt werden, so dass überprüft werden kann, ob der Hund, ge-messen an der Reizstärke, ein der Situation nicht angemessenes Aggressions-verhalten aufweist. Quelle: aus den Durchführungsanweisungen zum LHundG NRW, http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher...unde/index.php Wenn die Prüfung davon stark abweicht, muss ich halt überlegen, ob ich mich der Obrigkeit beuge, oder auch mal sage: "Stop! Nicht mit mir!" Vom letzten Schlag gibt's leider viel zu wenige... |
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AW: Wesenstest Niedersachsen?
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Ansonsten wurde all das gemacht, was da steht. Nur eben mit extremer Provokation und starker Abneigung. Ich hab mich übrigens beschwert - ich schrieb ja bereits, was ich als Antwort bekam Das Ganze ist über 2 Jahre her. Wer weiß, ob es diesen Prüfer noch gibt. |
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