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BGB. Ob nichtig oder rechtswidrig, will ich jetzt nicht bewerten...
Das mit dem Eigentumsvorbehalt zum Ersten... und das mit dem Kastrieren hatten wir schonmal... Frage ob man das so öffentlich zerredet, denn manchmal heiligt der Zweck der Mittel... schwieriges Thema finde ich. Was aber Fakt ist, dass auch unsere Gesetze, Gerichte, Institutionen nicht unantastbar sind... deshalb gibt's ja auch immer wider Klagen, Gesetzesnovellierungen. In meinen Augen stehen sogar Tierschutzgesetz und die Landeshundesgesetze im Gegensatz, bzw. stehen letztere an einigen Stellen den Forderungen des Tierschutzes entgegen... |
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Was ich jetzt ergoogelt habe, gibt es mindestens 2 Urteile von AGs. Die aber keine Bindung für andere Gerichte haben. Dort wurde die Klausel für "unwirksam" erklärt - denke das ist etwas komplett anderes als "rechtswidrig".
Die Kastration kann offenbar nicht eingeklagt werden. Aber offenbar eine Vertragsstrafe in festgelegter Höhe, wenn eine Kastration bzw. Sterilisation vertraglich vereinbart wurde. ![]()
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"Never underestimate the power of stupid people in large numbers." Homer Simpson |
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![]() Zitat:
Bei Verträgen besteht in D "Gestaltungsfreiheit"... aber eben nur innerhalb gewisser Grenzen... |
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