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Alt 17.09.2010, 20:15
Ritter / Edle
 
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 29
Standard AW: Die traurige Susa :-(

Liebe Angua,
ich war eben auf Grazi´s Homepage und wenn ich jetzt nicht total den Überblick verloren habe (ich mach mir grad schon ne Liste auf Papier :-) ) dann ist Grazi auch in bei Molosser-in-Not tätig und ich habe sie gebeten. Ich warte erstmal ab was sie mir schreibt, will doppelpostings ja vermeiden. ihr sollt ja alle nicht mehr arbeit haben als nötig. bin doch schon soooo dankbar euch allen... *schnief*
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Der Hund ist auch im Sturme treu -
der Mensch nicht mal im Winde
....

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  #2 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 19:34
Benutzerbild von Grazi
Gremlinfanatischer Mod
 
Registriert seit: 21.04.2005
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Beiträge: 29.758
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Standard AW: Die traurige Susa :-(

Zitat:
Zitat von Susa Beitrag anzeigen
ich war eben auf Grazi´s Homepage und wenn ich jetzt nicht total den Überblick verloren habe (ich mach mir grad schon ne Liste auf Papier :-) ) dann ist Grazi auch in bei Molosser-in-Not tätig und ich habe sie gebeten.
Du hast tatsächlich den Überblick verloren.
Wie ich dir bereits mitgeteilt habe, sind die Molosser-Vermittlungshilfe und die Molosser-Nothilfe 2 Paar Schuhe. Und du kannst Angua gerne glauben, wenn sie dir sagt, dass ich in der Molosser-Vermittlungshilfe tätig bin, denn schließlich arbeiten wir beide zusammen.

Zitat:
Zitat von Anne
Du wohnst in NRW. Du wußtest, welche Rassen Damon in sich vereinigt, du hast dir diesen Hund illegal angeschafft, du hälst ihn illegal, du gibst ihn jetzt illegal ab.
Ähm.... diese Information stammt woher?

Zitat:
Du hast Damon nicht als BM/BX-Mix angemeldet, wäre ja ne Möglichkeit gewesen, sondern als Boxermix, um die Auflagen des LHG zu umgehen.
Ähm... dass Damon nicht als die hier angegebene Mischung angemeldet ist, lese ich hier zum ersten Mal! Da es hieß, der Hund habe eine Leinen- und MK-Befreiung, war ich davon ausgegangen, dass die Haltung korrekt angemeldet ist...

Zitat:
Jetzt wird er als das, was er ist angeboten, BM-RB-Staff-BX - Mix.
Kat 1 Hund.
Korrekt.

Zitat:
In NRW darf ein Kat 1 Hund nicht von / an privat vermittelt, verkauft, abgegeben werden.
Im LHG NRW steht im §5 Absatz 6 (Pflichten):
Zitat:
(6) Die Abgabe oder Veräußerung eines gefährlichen Hundes darf nur an Personen erfolgen, die im Besitz einer Erlaubnis nach § 4 sind.
-> Erlaubnis nach § 4:

Zitat:
(1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person

1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
2. die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt,
3. in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen (§ 5 Abs. 4 Satz 1),
4. sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
ermöglichen,
5. den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 5) und
6. die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Absatz 7) nachweist.

(2) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Ein besonderes privates Interesse kann vorliegen, wenn die Haltung des gefährlichen Hundes zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums der Halterin oder des Halters unerlässlich ist.

(3) Soweit es zur Prüfung der Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 4 erforderlich ist, hat die den Antrag stellende Person den Bediensteten der zuständigen Behörde oder dem amtlichen Tierarzt den Zutritt zu dem befriedeten Besitztum, in dem der gefährliche Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, zu ermöglichen und die erforderlichen Feststellungen zu dulden.

(4) Die Erlaubnis kann befristet erteilt und mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden; sie soll unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden.

(5) Die Erlaubnis gilt im gesamten Landesgebiet. Im Falle des Wechsels des Haltungsortes (Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters) ist die für den neuen Haltungsort zuständige Behörde zur Rücknahme oder zum Widerruf der Erlaubnis und zu Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 2 befugt.

(6) Beim Führen von gefährlichen Hunden außerhalb des befriedeten Besitztums hat die den Hund führende Person die Erlaubnis oder eine Kopie mit sich zu führen und den zur Kontrolle befugten Dienstkräften auf Verlangen auszuhändigen.

(7) Die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes nach Absatz 1 Nummer 6 erfolgt mit einer elektronisch lesbaren Marke (Mikrochip), auf der eine nichtsprechende Nummer gespeichert ist. Die zuständige Behörde darf die gespeicherte Nummer im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz zur Feststellung der Person des Halters oder der Halterin des Hundes nutzen. Die zuständige Behörde hat die gespeicherte Nummer der für die zentrale Erfassung nach diesem Gesetz registrierter Hunde zuständigen Behörde zu übermitteln.
Zitat:
Zitat von Anne
Du darfst diesen Hund nicht abgeben, das ist ein Verstoß gegen das LHG und somit strafbar. Das trifft auch auf jeden Menschen zu, der in diese Vermittlung involviert ist.
Hmmm....so auf Anhieb konnte ich im LHG kein Verbot finden, einen Kat. 1-Hund privat zu vermitteln.... Knackpunkt ist allerdings der von mir in blau gehaltene Passus mit dem besonderen privaten oder dem öffentlichen Interesse. Der müsste erst nachgewiesen werden. Am einfachsten ginge das tatsächlich über ein TH oder eine offizielle Tierschutz-Orga.

Weiterhin zu beachten:
Zitat:
§8
Anzeige- und Mitteilungspflichten

(1) Haltung, Erwerb, Abgabe eines gefährlichen Hundes und die Eigentumsaufgabe hat die Halterin oder der Halter der zuständigen Behörde anzuzeigen, ebenso den Umzug innerhalb des Haltungsortes und den Wegzug an einen anderen Haltungsort sowie das Abhandenkommen und den Tod des Hundes. Im Falle des Wechsels des Haltungsortes besteht die Anzeigepflicht auch gegenüber der für den neuen Haltungsort zuständigen Behörde. Bei einem Wechsel in der Person der Halterin oder des Halters sind Name und Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters anzuzeigen.

(2) Wer einen gefährlichen Hund veräußert oder abgibt, hat der Erwerberin oder dem Erwerber mitzuteilen, dass es sich um einen solchen Hund handelt.
Zitat:
Zitat von Anne
Wird der Hund illegal vermittelt und angeschafft, dann droht die Gefahr, dass er beschlagnahmt wird.
Korrekt.

Zitat:
Zitat von Susa
1. ICH VERMITTLE DAMON NICHT PRIVAT!!!!!!!!!!!!!
DAMON IST BEI MEHREREN OFFIZIELLEN ORGANISATIONEN AUFGENOMMEN UND ICH MÖCHTE MIT MEINEN ANZEIGEN NUR AUF SEINE ANZEIGEN AUFMERKSAM MACHEN UM SOVIELE LEUTE WIE MÖGLICH ZU ERREICHEN!!!!!!!!!! ICh verstehe nicht was daran nicht zu kapieren ist?????????
Ähm... leider hast du das Problem nicht verstanden.

Alleine die Tatsache, dass du Damon von mehreren Orgas auf Webseiten aufnehmen lässt, bedeutet nicht, dass er "offiziell" vermittelt wird. Vermittlerin bist und bleibst du als Privatperson. Eine "offizielle" Vermittlung kann nur über ein TH oder eine Tierschutzorga erfolgen... und zwar in dem Moment, in dem der Hund von dir abgegeben wird und quasi in der Besitz der Orga übergeht. Dies bedeutet dann auch, dass einzig und alleine diese Orga die Verantwortung für die Vermittlung des Hundes trägt. Diese Aufgabe können sich nicht mehrere Orgas oder gar Privatinitiativen (wie z.B. die Molosser-Vermittlungshilfe) teilen!

Grüßlies,
Grazi
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe
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  #3 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 20:05
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
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Beiträge: 2.784
Standard AW: Die traurige Susa :-(

http://forum.ksgemeinde.de/tiervermi...use-hilfe.html
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Gruß Vom Acker

Anne & Co.


In Blues we trust, Blues will never die
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  #4 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 20:11
Benutzerbild von Anne
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 2.784
Standard AW: Die traurige Susa :-(

O.K. ich lüge.
Wie war das noch mit deiner Ehrlichkeit?
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Gruß Vom Acker

Anne & Co.


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  #5 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 08:51
Benutzerbild von Wum & Wendelin
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 09.01.2010
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Beiträge: 488
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Standard AW: Die traurige Susa :-(

Es ist wirklich schade, dass du so aus der Haut fährst, wenn einfach nur kritisch nachgefragt wird und Tipps gegeben werden... da kann ich mich Grazi nur anschließen... und ich hab, ehrlich gesagt, nix gelesen davon, dass dich jemand beleidigt oder beschimpft hat- weder hier noch in dem KS Forum... sehr schade... insbesondere, weil du Anne eine Lügnerin nennst... könnte noch sehr viel schreiben, lass das aber jetzt lieber...
Für Damon wünsche ich euch viel Erfolg!
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  #6 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 09:03
Benutzerbild von Mila
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 05.09.2009
Ort: Bielefeld
Beiträge: 2.057
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Standard AW: Die traurige Susa :-(

Puh, diese ganzen Details (u.a. dass Damon als Boxermix angemeldet ist) wusste ich natürlich auch nicht, ich lese auch nicht im KSG-Forum, habe das also jetzt nur hier mitbekommen.

Leute, die ihre Hunde falsch anmelden, sowas macht mich wütend!
Es kann immer irgendwas passieren, und bei einem Hund wie Damon -nach deiner Beschreibung, Susa- erst recht, er hat immerhin schon 2 Katzen und einen Kleinhund "auf dem Gewissen".
Sobald außerhalb deiner Familie sowas passieren würde, würde jeder aufgebrachte HH den Vorfall als Beißvorfall melden, und dann guckt garantiert niemand nochmal genau hin und lässt z.B. nen Gentest machen, um die Rassen des Mixes zu bestimmen, sondern dann ist Damon ein Boxermix, und geht in die Statistik ein. Und sowas finde ich einfach absolut NICHT in Ordnung!
Entweder man meldet seinen Hund richtig an, oder gar nicht (machen ja auch nicht wenige HH), aber nicht bewusst falsch!
Gerade als Boxerbesitzerin krieg ich bei sowas echt nen Hals... was meinst du woraus die zunehmenden Auflagen für Kat 1 und Kat 2 Hunde resultieren?

Also: halte dich an die Tipps von Grazi etc., und nimm die Vermittlung entweder selbst in die Hand oder übergib' Damon und danit die Verantwortung für Vermittlung etc. einer Tierschutzorganisation bzw. einem Tierheim. Aber mach es entweder richtig, oder lass die Aufgabe jemand anderen übernehmen. Wenn dir Damon irgendwie am Herzen liegt, ist das doch vor allem auch in seinem Interesse!
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  #7 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 09:09
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 23.04.2010
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Beiträge: 366
Standard AW: Die traurige Susa :-(



ich kann mich den anderen nur anschliessen. du wurdest zur ehrlichkeit erzogen. ds finde ich super, so soll es sein. du bist doch aber nicht die einzige, die dazu erzogen worden ist. ich finde, du solltest froh sein, dass andere genau so ehrlich zu dir sind. fragen stellen, und auch verschiedenes hinterfragen und tipps geben. kann nicht verstehn warum du dann an die decke gehst und so gereizt reagierst. hast du vielleicht wegen irgendwas ein schlechtes gewissen?? normalerweise reagiert man direkt so impulsiv wenn man sich "ertappt " fühlt.

ich hoffe damon findet ein gutes zuhause

lg blue
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  #8 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 07:23
Benutzerbild von Grazi
Gremlinfanatischer Mod
 
Registriert seit: 21.04.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 29.758
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Standard AW: Die traurige Susa :-(

Autsch.... in der Kampfschmusergemeinde hast du (Susa) dich leider nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

Leider hast du extrem empfindlich reagiert und dadurch selber dazu beigetragen, dass die Antworten irgendwann im Ton schärfer geworden sind. Unfreundlich waren die Leute dort nämlich nicht.... und da sind einige sehr wichtige Hinweise bzgl. der Vermittlung des Hundes gekommen... *seufz*

Nun denn. Du hast ja zwischenzeitlich eine mail von uns bekommen, wie du unserer Meinung nach jetzt nur noch vorgehen kannst.

Viel Erfolg wünscht
Grazi
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Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe
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