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Oh, davon habe ich noch nichts gehört. Dann nehme ich meine Aussage von eben zurück. Kannte das nur mit dem "erneuten" Sachkundenachweis für den neuen Besitzer. |
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Ich glaub, sowas kann man wohl nur übers OA 100% sicher herausbekommen.
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Liebe Grüße Nadine & Duke
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Also den Sachkundenachweis muss jeder "Gefährlicherhundbesitzer" machen, zumindest hier in Berlin.
Den Rest habe ich nur gehört. Wäre wahrscheinlich wirklich das Beste, das zuständige OA anzurufen, wie sich das verhält. Deutschlands Verwaltung
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Wohin geht denn Gusti genau? Zu einer Privatperson oder in eine Hundepension?
Die meisten Hundepensionen haben die große Sachkunde bzw. den §11 und dürfen dann auch böse Kampfhunde ausführen. Andere Möglichkeit wäre an einer Hundepension ein großes Privatgelände, dort darf dann auch jeder führen. |
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LG Simone
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Ich weiß das zum einen von unserem O-Amt in GE und zum anderen von Paul Probst, einem staatl. anerkannten Wesensprüfer. Wenn Du unsicher bist, kann ich Dir nur empfehlen ihn mal zu kontaktieren!
Paul Probst Dierdorfer Weg 5 a 50767 Köln Tel.: 0221-798992
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LG Birgit |
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Schau mal hier im Hundegesetz nach unter §5 Pflichten, dort steht das "eine andere Aufsichtsperson ausserhalb eines befriedeten Grundstücks den Hund nur führen darf, wenn Er/Sie das 18.Lebensjahr vollendet hat und die Voraussetzungen nach §4 Abs.1 Satz2 Nr.2 erfüllt" (Sachkunde vorhanden und in der Lage den Hund sicher zu führen)
Also kannst du deinen Gusti an eine Privatperson geben, sofern sie diese Voraussetzungen erfüllt...die Maulkorbbefreiung gilt nach wie vor! http://www.polizei-nrw.de/im/stepone...undegesetz.pdf |
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Zitat:
Er machte wirklich einen kompetenten Eindruck...
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LG Simone
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