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  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 11:44
Benutzerbild von Nadine & Duke
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 21.10.2009
Ort: Dormagen / NRW
Beiträge: 769
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Sanny Beitrag anzeigen
Also ich kenne es auch so, dass der Wesenstest für den Hund gilt.
Warum muss dann ein Hund, der von Besitzer A zu Besitzer B übers Tierheim wechselt, nochmals die Leinen- und Maulkorbbefreiung mit dem neuen Besitzer machen?
Das hab ich jetzt schon so oft gehört und gelesen.
__________________
Liebe Grüße
Nadine & Duke
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 11:46
Sanny
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Nadine & Duke Beitrag anzeigen
Warum muss dann ein Hund, der von Besitzer A zu Besitzer B übers Tierheim wechselt, nochmals die Leinen- und Maulkorbbefreiung mit dem neuen Besitzer machen?
Das hab ich jetzt schon so oft gehört und gelesen.

Oh, davon habe ich noch nichts gehört. Dann nehme ich meine Aussage von eben zurück.
Kannte das nur mit dem "erneuten" Sachkundenachweis für den neuen Besitzer.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 11:51
Benutzerbild von Nadine & Duke
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 21.10.2009
Ort: Dormagen / NRW
Beiträge: 769
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Sanny Beitrag anzeigen
Oh, davon habe ich noch nichts gehört. Dann nehme ich meine Aussage von eben zurück.
Kannte das nur mit dem "erneuten" Sachkundenachweis für den neuen Besitzer.
Ist nur die Frage, ob die das machen MÜSSEN, oder ob das einfach gesagt wird, damit da niemand mit dem großen ABER um die Ecke kommt.
Ich glaub, sowas kann man wohl nur übers OA 100% sicher herausbekommen.
__________________
Liebe Grüße
Nadine & Duke
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 11:59
Sanny
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Also den Sachkundenachweis muss jeder "Gefährlicherhundbesitzer" machen, zumindest hier in Berlin.
Den Rest habe ich nur gehört.
Wäre wahrscheinlich wirklich das Beste, das zuständige OA anzurufen, wie sich das verhält.
Deutschlands Verwaltung
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 11:49
Benutzerbild von cane de presa
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Der Bekannte müsste vom Wesenstester namentlich im Sachkunenachweis benannt sein.Das diese und jene Person ebenfalls mal den Hund ausführen. und somit ausführen dürfen.. ..würd ich sagen........
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  #6 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 09:20
Benutzerbild von Monty
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Wohin geht denn Gusti genau? Zu einer Privatperson oder in eine Hundepension?

Die meisten Hundepensionen haben die große Sachkunde bzw. den §11 und dürfen dann auch böse Kampfhunde ausführen.

Andere Möglichkeit wäre an einer Hundepension ein großes Privatgelände, dort darf dann auch jeder führen.
__________________
L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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  #7 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 15:08
Benutzerbild von Simone
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Monty Beitrag anzeigen
Wohin geht denn Gusti genau? Zu einer Privatperson oder in eine Hundepension?

Die meisten Hundepensionen haben die große Sachkunde bzw. den §11 und dürfen dann auch böse Kampfhunde ausführen.

Andere Möglichkeit wäre an einer Hundepension ein großes Privatgelände, dort darf dann auch jeder führen.
Privatperson. In eine Pension würde ich Gustav nicht geben wollen.
__________________
LG Simone
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  #8 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 15:39
Benutzerbild von Pinömpel
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 07.08.2007
Ort: NRW
Beiträge: 346
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Ich weiß das zum einen von unserem O-Amt in GE und zum anderen von Paul Probst, einem staatl. anerkannten Wesensprüfer. Wenn Du unsicher bist, kann ich Dir nur empfehlen ihn mal zu kontaktieren!

Paul Probst
Dierdorfer Weg 5 a
50767 Köln
Tel.: 0221-798992
__________________
LG
Birgit
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  #9 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 16:07
bx-junkie
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Schau mal hier im Hundegesetz nach unter §5 Pflichten, dort steht das "eine andere Aufsichtsperson ausserhalb eines befriedeten Grundstücks den Hund nur führen darf, wenn Er/Sie das 18.Lebensjahr vollendet hat und die Voraussetzungen nach §4 Abs.1 Satz2 Nr.2 erfüllt" (Sachkunde vorhanden und in der Lage den Hund sicher zu führen)

Also kannst du deinen Gusti an eine Privatperson geben, sofern sie diese Voraussetzungen erfüllt...die Maulkorbbefreiung gilt nach wie vor!


http://www.polizei-nrw.de/im/stepone...undegesetz.pdf
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  #10 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 23:56
Benutzerbild von Simone
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.02.2005
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Beiträge: 6.724
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Pinömpel Beitrag anzeigen
Ich weiß das zum einen von unserem O-Amt in GE und zum anderen von Paul Probst, einem staatl. anerkannten Wesensprüfer. Wenn Du unsicher bist, kann ich Dir nur empfehlen ihn mal zu kontaktieren!

Paul Probst
Dierdorfer Weg 5 a
50767 Köln
Tel.: 0221-798992
Bei ihm haben wir den Wesenstest gemacht. Er machte wirklich einen kompetenten Eindruck...
__________________
LG Simone
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