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Alt 28.12.2010, 13:40
Benutzerbild von Simone
Kaiser / Kaiserin
 
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Donni Beitrag anzeigen
Mir hat das OA gesagt das die Betreuende Person einen Sachkundenachweis braucht um mit dem Listenhund Gassi zu gehen. Leinen- und MK-Befreiung gilt immer nur für die jeweilige Person die es abgelegt hat mit dem Hund. Steht ja auch dein Name und der des Tieres auf dem Ausweis - zumindest bei uns hier in Erftstadt...

Dann müßte Gusti ja einen Maulkorb tragen? Den habe ich ja nicht einmal...
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LG Simone
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