![]() |
|
|
|
|
|||
|
Frag am besten das zuständige Vetreinärmat und/oder Ordnungsamt.
|
|
||||
|
Ja laut Gesetz darf niemand außer dir deinen Hund führen, es sei denn die Person hat ebenso Sachkundenachweis + Wesenstest mit deinem Hund abgelegt.
Das ist leider deutsche Rechtssprechung ![]() Meine zuständige Amtstierärztin sagte mir aber bei meinem Sachkundetest und leckerem Kaffee im Anschluss, dass im Krankheitsfall der Tierschutz nicht vernachlässigt werden dürfte, sprich der Hund gassi gehen muss und dann das OA auch mal die Augen zudrückt... Wenn du Personen hast die häufiger mal in die Verlegenheit kommen Gusti auszuführen dann sollten sie vielleicht doch Sachkundenachweis und Wesenstest erfüllen. Hab auch in den sauren Apfel gebissen und für Donni 3x geblecht aber somit zumindest immer wen der in Notfällen den Dicken schuppsen darf ![]() @Nadine&Duke: Das Besitzer der Listenhunde Auflagen erfüllen müssen und alle dem Hund eventuell mal ausführende Personen ebenso, find ich nicht zum glück sonder reine Abzocke! In deinem beschriebenen Fall mit dem Erlebnis des Rottweilers hätte es dir eh nichts genützt da Rottweiler (soweit ich informiert bin) nicht auf den Rasselisten stehen. Und nur weil jemand die nötigen Papiere besitzt heißt es auch noch lange nicht das er automatisch den ausreichenden "Verstand" dazu hat. Ist ja bei manchem autofahrer leider auch nicht anders...
__________________
"Es ist leichter ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil!" (Albert Einstein) |
|
|||
|
Also ich glaube das stimmt so nicht zu 100%. Die Maulkorbbefreiung gilt bei uns für alle im Haushaltlebenden Personen und wenn ich mich recht entsinne, auch für eine "Aushilfe" wenn diese Sachkunde hat, den Hund kennt und von uns schriftlich bestimmt wird.
Nur ableinen darf der nicht, bzw. ohne den Wesenstest mit dem Hund gelaufen zu sein nicht. Aber ich glaube ja immernoch, dass die Behörden Ihre eigenen Gesetze nicht kapieren ![]() Ich würde fragen und mir das schriftich geben lassen. |
|
||||
|
Zitat:
Die Leinenbefreiung ist Personenabhängig und gilt nur für denjenigen, der diese bei dem Verhaltenstest-NRW gemacht hat. Ich rede nur von NRW, aber da wohnt Simone ja auch!
__________________
LG Birgit |
|
||||
|
Zitat:
Meinst du mit "Sachkundenachweis für gefährliche Hunde" den "Großen Sachkundenachweis / Sachkundeprüfung"? |
|
||||
|
Zitat:
__________________
LG Simone
|
|
||||
|
Zitat:
Er steht in Bayern, Brandenburg, Hamburg und NRW auf Liste 2 und in Hessen wird nicht nach Listen unterschieden, da gibts nur eine und da steht er ebenfalls drauf. Nach dem Vorfall durfte sie auch nicht mehr mit ihm gehen, lt OA.
__________________
Liebe Grüße Nadine & Duke
|
![]() |
|
|