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  #7 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 13:45
Benutzerbild von Simone
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Ich habe nun beim OA hier angerufen. Laut dem OA muss der Halter zum einen eine Haltergenehmigung haben (das geht somit über den normalen Sachkundenachweis hinaus) und er muss mit Gusti den Wesenstest gemacht haben, um ihn ohne Leine/Maulkorb führen zu dürfen. Dann darf ja im Grunde niemand mit Gustav spazieren gehen... Das ist aber ätzend.
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LG Simone
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