Molosserforum - Das Forum für Molosser

Zurück   Molosserforum - Das Forum für Molosser > Austausch > Allgemeines

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 17:14
Sanny
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Wer denkt sich denn nur solche Gesetze aus?!
Da darf ja niemand mal krank werden oder ohne den Hund in Urlaub fahren...
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 17:47
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Frag am besten das zuständige Vetreinärmat und/oder Ordnungsamt.
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 22:25
Benutzerbild von Donni
König / Königin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Köln
Beiträge: 1.710
Images: 5
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Ja laut Gesetz darf niemand außer dir deinen Hund führen, es sei denn die Person hat ebenso Sachkundenachweis + Wesenstest mit deinem Hund abgelegt.
Das ist leider deutsche Rechtssprechung

Meine zuständige Amtstierärztin sagte mir aber bei meinem Sachkundetest und leckerem Kaffee im Anschluss, dass im Krankheitsfall der Tierschutz nicht vernachlässigt werden dürfte, sprich der Hund gassi gehen muss und dann das OA auch mal die Augen zudrückt...
Wenn du Personen hast die häufiger mal in die Verlegenheit kommen Gusti auszuführen dann sollten sie vielleicht doch Sachkundenachweis und Wesenstest erfüllen.
Hab auch in den sauren Apfel gebissen und für Donni 3x geblecht aber somit zumindest immer wen der in Notfällen den Dicken schuppsen darf

@Nadine&Duke: Das Besitzer der Listenhunde Auflagen erfüllen müssen und alle dem Hund eventuell mal ausführende Personen ebenso, find ich nicht zum glück sonder reine Abzocke!
In deinem beschriebenen Fall mit dem Erlebnis des Rottweilers hätte es dir eh nichts genützt da Rottweiler (soweit ich informiert bin) nicht auf den Rasselisten stehen.
Und nur weil jemand die nötigen Papiere besitzt heißt es auch noch lange nicht das er automatisch den ausreichenden "Verstand" dazu hat. Ist ja bei manchem autofahrer leider auch nicht anders...
__________________
"Es ist leichter ein Atom zu zertrümmern als ein Vorurteil!" (Albert Einstein)
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 08:01
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Also ich glaube das stimmt so nicht zu 100%. Die Maulkorbbefreiung gilt bei uns für alle im Haushaltlebenden Personen und wenn ich mich recht entsinne, auch für eine "Aushilfe" wenn diese Sachkunde hat, den Hund kennt und von uns schriftlich bestimmt wird.

Nur ableinen darf der nicht, bzw. ohne den Wesenstest mit dem Hund gelaufen zu sein nicht.

Aber ich glaube ja immernoch, dass die Behörden Ihre eigenen Gesetze nicht kapieren

Ich würde fragen und mir das schriftich geben lassen.
__________________
Hansen exklusiv bei Facebook:
https://www.facebook.com/schullephantasies/
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 13:38
Benutzerbild von Pinömpel
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 07.08.2007
Ort: NRW
Beiträge: 346
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Also ich glaube das stimmt so nicht zu 100%. Die Maulkorbbefreiung gilt bei uns für alle im Haushaltlebenden Personen und wenn ich mich recht entsinne, auch für eine "Aushilfe" wenn diese Sachkunde hat, den Hund kennt und von uns schriftlich bestimmt wird.

Nur ableinen darf der nicht, bzw. ohne den Wesenstest mit dem Hund gelaufen zu sein nicht.

Aber ich glaube ja immernoch, dass die Behörden Ihre eigenen Gesetze nicht kapieren

Ich würde fragen und mir das schriftich geben lassen.
Die Maulkorbbefreiung gilt für den Hund, d.h. jeder der einen Sachkundenachweis für *gefährliche Hunde* hat, darf den Hund ohne Maulkorb ausführen.

Die Leinenbefreiung ist Personenabhängig und gilt nur für denjenigen, der diese bei dem Verhaltenstest-NRW gemacht hat.

Ich rede nur von NRW, aber da wohnt Simone ja auch!
__________________
LG
Birgit
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 13:41
Benutzerbild von Mila
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 05.09.2009
Ort: Bielefeld
Beiträge: 2.057
Images: 10
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Pinömpel Beitrag anzeigen
Die Maulkorbbefreiung gilt für den Hund, d.h. jeder der einen Sachkundenachweis für *gefährliche Hunde* hat, darf den Hund ohne Maulkorb ausführen.
Ganz sicher?
Meinst du mit "Sachkundenachweis für gefährliche Hunde" den "Großen Sachkundenachweis / Sachkundeprüfung"?
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 13:53
Benutzerbild von Pinömpel
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 07.08.2007
Ort: NRW
Beiträge: 346
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Ja, ganz sicher!

Es gibt in NRW 2 verschiedene Sachkundenachweise...einmal den für 20/40 Hunde und einmal den für sog. gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen...sobald Du einen Anlage 1 oder 2 Hund hast mußt Du den *ausführlicheren* machen.
__________________
LG
Birgit
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 14:07
Benutzerbild von Simone
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.02.2005
Ort: Nähe von Bonn
Beiträge: 6.724
Images: 14
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Pinömpel Beitrag anzeigen
Die Maulkorbbefreiung gilt für den Hund, d.h. jeder der einen Sachkundenachweis für *gefährliche Hunde* hat, darf den Hund ohne Maulkorb ausführen.

Die Leinenbefreiung ist Personenabhängig und gilt nur für denjenigen, der diese bei dem Verhaltenstest-NRW gemacht hat.

Ich rede nur von NRW, aber da wohnt Simone ja auch!
Das wäre für mich völlig ok. Bist Du dir sicher? Wo kann ich das nachlesen? Laut meinem OA ist das anders, aber ich denke, dass sich die meisten Beamten bzgl. diesem Gesetz auch nicht 100 % sicher sind. Aber es wird ja ein allgemein gültiges Gesetz geben.
__________________
LG Simone
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 19:05
Benutzerbild von Mila
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 05.09.2009
Ort: Bielefeld
Beiträge: 2.057
Images: 10
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Simone Beitrag anzeigen
Das wäre für mich völlig ok. Bist Du dir sicher? Wo kann ich das nachlesen? Laut meinem OA ist das anders, aber ich denke, dass sich die meisten Beamten bzgl. diesem Gesetz auch nicht 100 % sicher sind. Aber es wird ja ein allgemein gültiges Gesetz geben.
Das denke ich auch...
Normalerweise gilt ja das LHundG NRW: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de...LHundG_NRW.pdf
Und eigentlich müsste da auch sowas drin stehen, ich guck gleich mal!

Danke übrigens an Pinömpel für den Kontakt zu Herr Probst! So einer muss es ja wissen
Mit Zitat antworten
  #10 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 10:44
Benutzerbild von Nadine & Duke
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 21.10.2009
Ort: Dormagen / NRW
Beiträge: 769
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Donni Beitrag anzeigen
In deinem beschriebenen Fall mit dem Erlebnis des Rottweilers hätte es dir eh nichts genützt da Rottweiler (soweit ich informiert bin) nicht auf den Rasselisten stehen.
Dann bist Du leider falsch informiert.
Er steht in Bayern, Brandenburg, Hamburg und NRW auf Liste 2 und in Hessen wird nicht nach Listen unterschieden, da gibts nur eine und da steht er ebenfalls drauf.

Nach dem Vorfall durfte sie auch nicht mehr mit ihm gehen, lt OA.
__________________
Liebe Grüße
Nadine & Duke
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:07 Uhr.


Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von
vBulletin® - Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22