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Frag am besten das zuständige Vetreinärmat und/oder Ordnungsamt.
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Also ich glaube das stimmt so nicht zu 100%. Die Maulkorbbefreiung gilt bei uns für alle im Haushaltlebenden Personen und wenn ich mich recht entsinne, auch für eine "Aushilfe" wenn diese Sachkunde hat, den Hund kennt und von uns schriftlich bestimmt wird.
Nur ableinen darf der nicht, bzw. ohne den Wesenstest mit dem Hund gelaufen zu sein nicht. Aber ich glaube ja immernoch, dass die Behörden Ihre eigenen Gesetze nicht kapieren ![]() Ich würde fragen und mir das schriftich geben lassen. |
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Die Leinenbefreiung ist Personenabhängig und gilt nur für denjenigen, der diese bei dem Verhaltenstest-NRW gemacht hat. Ich rede nur von NRW, aber da wohnt Simone ja auch!
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LG Birgit |
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Meinst du mit "Sachkundenachweis für gefährliche Hunde" den "Großen Sachkundenachweis / Sachkundeprüfung"? |
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Ja, ganz sicher!
Es gibt in NRW 2 verschiedene Sachkundenachweise...einmal den für 20/40 Hunde und einmal den für sog. gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen...sobald Du einen Anlage 1 oder 2 Hund hast mußt Du den *ausführlicheren* machen.
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LG Birgit |
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LG Simone ![]() |
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Normalerweise gilt ja das LHundG NRW: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de...LHundG_NRW.pdf Und eigentlich müsste da auch sowas drin stehen, ich guck gleich mal! Danke übrigens an Pinömpel für den Kontakt zu Herr Probst! So einer muss es ja wissen ![]() |
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Er steht in Bayern, Brandenburg, Hamburg und NRW auf Liste 2 und in Hessen wird nicht nach Listen unterschieden, da gibts nur eine und da steht er ebenfalls drauf. Nach dem Vorfall durfte sie auch nicht mehr mit ihm gehen, lt OA.
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Liebe Grüße Nadine & Duke ![]() |
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